Abmahnung wegen hundebesuch?
Hallo,
Darf mein Vermieter mich abmahnen weil ich den Hund meiner Eltern für 2 Wochen bei mir habe? Diese sind im Urlaub.
Nach der Wiederkehr geht der Hund wieder zurück. Eine Dame im haus hält auch einen hund, im Mietvertrag sind nur Katzen erlaubt.
5 Antworten
Hast Du ihn vorher informiert, dass der Hund nur sehr vorübergehend gehalten wird?
Wenn nicht, darfst Du Dich nicht wundern und die Abmahnung ist logische Folge.
Dass jemand anders im Haus einen Hund hält, hat keine Bedeutung dabei.
Teile dem Vermieter mit, wann der Hund wieder ausziehen wird und dann gibt's auch keine Kündigung.
Wenn die Hundehaltung ausdrücklich verboten ist, kann es zu Problemen kommen. Es ist immer besser den Vermieter im Vorfeld über den Hundebesuch zu informieren.
Eine Abmahnung kann durchaus rechtens sein. Dazu sollte sich ein Anwalt für Mietrecht aber mal den Mietverrag ansehen.
Hier ein Link zu Besuchs-/Pflegehunden in Mietwohnungen.
Da ich hier davon ausgehe, dass du dir nicht vorher die Erlaubnis eingeholt hast und dein Mietvertrag keine Hundehaltung ohne Erlaubnis zulässt wäre eine Abmahnung wohl durchaus rechtens.
Hier mal ein Ausschnitt von mietrecht.de:
Ist Besuch von Hunden in der Wohnung zulässig?
Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Liegt jedoch keine Erlaubnis des Vermieters vor, darf ein Hund nicht in Pflege genommen werden.
Man hätte den Vermieter vorher fragen und um Erlaubnis bitten können.
Er fühlt sich halt jetzt "übergangen" und will vermeiden dass aus dem Besuch ein Dauerzustand wird.
Sprich doch einfach mit ihm. Wegen 2 Wochen Hundebesuch wird er Dir nicht kündigen können.
Nein. Darf er nicht