Im Mietvertrag steht : Keine Tierhaltung erlaubt. Nun hat Mieter ohne Rückfrage eine Katze angeschafft, darf er das ?
13 Antworten
Im Mietvertrag steht : Keine Tierhaltung erlaubt.
Was für ein Mietvertrag? In einem ernsthaft verhandelten, individuellen MV hat man sich an das zu halten, was man übereinstimmend vereinbarte und unterschrieb.
In einem Formular- oder Standardmietvertrag mit dieser Regelung wäre diese Bestimmung n. § 307 BGB unwirksam.
Nun hat Mieter ohne Rückfrage eine Katze angeschafft, darf er das ?
Nein. Die Haltung von Hund und Katze bedarf zwingenend deiner vorherigen Zustimmung. Eine unwirksame Tierhaltungsklausel ist kein Freifahrtschein.
Da fordert man den M zugangssicher (Einwurfeinschreiben 2,85 EUR) auf. "die Katze unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens abzuschaffen" und kündigt an, "nach fruchtlosem Fristablauf eine Unterlassungsklage wegen fortgesetzt vertragwidrigem Gebrauch n. § 541 BGB anzustrengen und erforderlichenfalls eine fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB auszusprechen."
G imager761
Im Mietvertrag steht : Keine Tierhaltung erlaubt.
Diese Klausel ist bei Formularmietverträgen unwirksam.
Nun hat Mieter ohne Rückfrage eine Katze angeschafft, darf er das ?
Auch wenn nichts im Mietvertrag zu Tierhaltung stehen würde muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen.
Der Vermieter darf Tierhaltung nicht einfach verbieten; er muss die Interessen aller Parteien berücksichtigen, aber mit entsprechender Begründung kann er Tierhaltung untersagen.
Die Klausel verstößt zwar gegen das Gesetz, trotzdem kann es Gründe geben, dem Mieter die Katze zu verbieten.
Mehr dazu findest du z.B. hier:
Sogenannte Kleintiere sind immer erlaubt.
Katzen und Hunde, egal wie klein, sind laut BGH jedoch keine Kleintiere. Folglich wäre hier die Zustimmung des Vermieters nötig.
Ich würde jetzt auch der Katze zu liebe und wenn es sich um einen Mieter handelt, den man eigentlich gerne in der Wohnung hat, folgendermaßen vorgehen:
Den Mieter baldmöglichst besuchen und dabei vor allem die Geruchsorgane weit aufsperren. Dann schauen, wie die Katze gehalten wird, also ob es sowas wie gepflegtes Katzenklo und einen Kratzbaum gibt und ob das Tier stubenrein ist. Schließlich würde ich dem Mieter klar machen, dass die Haltung der Katze laut Mietvertrag verboten ist, aber von Dir bis auf weiteres erlaubt wird, wenn er sich an folgende Regeln hält. 1., 2. 3.
Das würde ich ihm schriftlich geben und unterschreiben lassen. Hält man sich nicht daran, z. B. dass das Katzenklo regelmäßig gereinigt wird und kein Gestank ins Treppenhaus dringt, gibt es eine Abmahnung und bei wenn sich nichts bessert, die Aufforderung, das Tier abzuschaffen. Schlimmstenfalls dann die fristlose Kündigung.
Wir hatten sowas mal im Haus. Das Katzenklo stank regelmäßig erbärmlich im Treppenhaus und wenn man die Besitzerin der Katze darauf hinwies, hieß es, "die Katze stinkt nicht". Am Ende war sie so beleidigt, dass sie u. a. deswegen bald darauf auszog. War nicht schade drum.
Aufgrund negativer Erfahrungen sind wir auch sehr sehr zögerlich, was Katzenhaltung anbelangt. Aber es gibt Situationen, wo man sich schwer tut, nein zu sagen. Sogenannte absolute Ausnahmen, wo einem auch das Wohl des Mieters/der Mieterin aufgrund jahrelangem guten Verhältnisses auch irgendwie am Herzen liegt. Zum Beispiel bei einer ansonsten sehr einsamen alten Rentnerin, die einfach einen Hausgenossen braucht.
Alles schön und gut, nur dummerweise hat der Vermieter dann hinzunehmen, dass Beschädigungen seines nagelneu verlegten Parketts/Laminats, Türen oder der Tapeten auf seine eigenen Kosten zu beheben wären.
Denn wer Katzen duldet, erklärt die Haltung als vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und hat eben Verschlechterungen selbst zu tragen, wenn der Stubentiger beim Flitzen um die Ecke seine Krallen ausfährt oder die Tapete irgendwann spannender als den Kratzbaum findet.