Abhauen trotz Mietvertrag?

7 Antworten

Gehen, ausziehen beenden nicht seine vertraglichen Pflichten.

Dein Vater kann allein nicht kündigen.

Ein Mietvertrag kann nur  von allen Personen der Partei Mieter, also Vater und Freundin,  gekündigt werden.

Stimmt eine Person der Kündigung nicht zu, kann ihn die Andere darauf verklagen. Dann ersetzt das Urteil die Unterschrift unter der Kündigung.

Anderer Weg?

Alle am Vertrag beteiligten Personen, Vater, Freundin und Vermieter, einigen sich darauf eine Person aus dem Vertrag zu entlassen.

ich fasse mich etwas kürzer als EstherNele`s gute Antwort:


hallo Leute Mein Vater und seine derzeitige Freundin, haben ein Haus vor einigen Jahren gemietet, die stehen beide im Mietvertrag.

Das bedeutet, beide haften gesamtschuldnerisch.

nun haben die beide mega Zoff und mein Vater möchte mit mir in eine Wohnung ziehen, wie läuft das jetzt ab? Wenn er weg geht,muss er trotzdem Miete zahlen bis diese Frist von circa 3 Monaten abgelaufen ist oder? 

Der Auszug beendet nicht die Pflichten Deines Vaters und auch nicht wenn er alleine kündigt.

Gibt es noch einen anderen Weg?

Entweder es wird gemeinsam gekündigt oder beide Mieter und Vermieter machen einen Aufhebungsvertrag.

Will sie nicht kündigen muss er sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

LG

johnnymcmuff



Hallo,

ja, wenn er mit im Mietvertrag steht, muss er seinen Anteil der Miete erfüllen .... bis seine Kündigungsfrist abgelaufen ist .....

Die beiden sollten zumindest da einen kühlen Kopf bewahren ... kann teuer werden so ein "Zoff" ......

Abhauen ist doch nicht ernsthaft eine Option oder???

anitari  02.08.2016, 08:50

ja, wenn er mit im Mietvertrag steht, muss er seinen Anteil der Miete erfüllen .... bis seine Kündigungsfrist abgelaufen ist .....

Problem ist das er keine Kündigungsfrist hat, sondern die Vertragspartei Mieter. Und das sind in diesem Fall 2 Personen.

danino29  02.08.2016, 15:54
@anitari

Es kann sich, wenn der Vermieter mitspielt, eine Partei aus dem Vertrag austragen lassen, hier ist aber i.d.R. auch die Frist einzuhalten und der andere kann den Mietvertrag fortführen. Wie gesagt, wenn der Vermieter dem dann auch zustimmt.

@anitari:

Schön aufgepasst ;)

Ich hatte die Frage mit "er" beantwortet, da sie mit "er" gestellt wurde ;)

nämlich folgende:

"Wenn er weg geht,muss er trotzdem Miete zahlen bis diese Frist von circa 3 Monaten abgelaufen ist oder?"



danino29  02.08.2016, 16:15
@danino29

Hier noch ein Urteil zu:

Kündigung eines Mietvertrages, der von 2 Personen unterschrieben wurde:

Der/die ausgezogene Lebensgefährte hat ein nachhaltiges Interesse daran, nicht auf unabsehbare Zeit an ein Mietverhältnis gebunden zu sein, dessen Grundlage für ihn/sie nach Auflösung der Lebensgemeinschaft und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung entfallen war. Der/die Lebensgefährten/in ist demgegenüber nicht schutzbedürftig, da es ihm/ihr unbenommen bleibt, mit dem Vermieter einen allein ihn/sie als Mieter(in) ausweisenden Mietvertrag abzuschließen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2007 - 10 W 29/07 / BGB § 535

Die Kündigungsfrist muss er einhalten. Ob das Haus nun leer steht oder nicht ist egal. Er könnte mit dem Vermieter sprechen und wenn der kulant ist, erlässt er ihm vll einen Monat. Aber einfach abhauen und nichts mehr zahlen geht nicht.

johnnymcmuff  01.08.2016, 21:25

Er könnte mit dem Vermieter sprechen und wenn der kulant ist, erlässt er ihm vll einen Monat.

Allein kann der Mieter gar nichts machen es ist ein gemeinsamer Mietvertrag!

makii0  01.08.2016, 21:48
@johnnymcmuff

Wenn beide ausziehen kann er das, wieso auch nicht? Ich glaube kaum, dass die Freundin was dagegen hat nen Monat weniger zu bezahlen.
Wenn sie sich das Haus alleine leisten kann und weiterhin drin bleibt, wird er um die drei Monate wahrscheinlich nicht rumkommen. Ob das auch der Fall ist, kann man aus der Frage nicht klar entnehmen.
Ändert aber nichts daran, dass er dennoch mit dem Vermieter sprechen und ihm die Situation schildern kann und dadurch evtl. früher aus dem Vertrag rauskommt.

Gerhart  02.08.2016, 09:31
@makii0

Ausziehen und kündigen sind zwei verschiedene Kategorien. Ich vermute, dass du die Zusammenhänge diese Falles noch nicht begriffen hast.

makii0  02.08.2016, 11:07
@Gerhart

Ich vermute, dass du meine Antwort noch nicht begriffen hast.

Es ist nicht so einfach, wie du denkst.

Dein Dad und seine Freundin haben den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, sie müssen ihn nun auch gemeinsam kündigen oder die Freundin muss zustimmen, dass dein Dad aus dem Mietvertrag ausscheidet und sie alle Rechte und Pflichten  aus dem Mietvertrag allein übernimmt.

Wenn sie jetzt gerade Zoff hat mit deinem Vater, dann könnte sie sagen, sie stimmt seinem Weggang aus dem Mietverhältnis nicht zu - dann kommt er nicht einfach so aus dem Vertrag.

Es kann auch passieren, dass der Vermieter dem nicht zustimmt, weil die Freundin allein vielleicht nicht genug verdient, um sich die Wohnung allein leisten zu können. Dann könnte die Wohnung erst gemeinsam gekündigt werden, wenn die Freundin auch eine neue Wohnung gefunden hat.

Wenn dein Vater einfach so auszieht, dann ändert das nichts daran, dass er für das Haus die halbe Miete schuldet.
Sollte die Freundin nicht die gesamte Miete bezahlen - oder, was noch schlimmer wäre, nur einen Teil oder gar nichts - dann hat der Vermieter das Recht, von jedem der beiden Vertragspartner auch die volle Miete verlangen zu können, wenn der andere nicht solvent ist - oder eben aufgelaufene Mietrückstände.

Das Recht nennt so etwas gesamtschuldnerische Haftung. Denn die beiden sind als ein Vertragspartner (nämlich Mieter) aufgetreten und müssen nun auch übereinstimmend handeln.

Vielleicht findet man ab und an auch einen Vermieter, der ihn einfach so aus dem Vertrag lassen würde. (Dann könnte allerdings die Freundin das anfechten).
Rechtlich gesehen muss der Vermieter das aber nicht tun.

Tja - Mietrecht ist auch so eine Sache, wo man denkt "ganz logisch - ganz einfach", eben normaler Menschenverstand, und dann sagt die Rechtssprechung etwas ganz anderes.

Dein Vater sollte sich unbedingt beraten lassen, wie er solche "Fallen" möglichst umgeht und problemlos bzw ohne große zusätzliche Kosten aus dem Vertrag rauskommt.

Viel Glück euch beiden