bei fristloser kündigung der wohnung noch miete zahlen?
hallo,
ich habe mal eine frage.
wenn ich die fristlose kündigung bekomme bei meiner wohnung, müsste ich dann noch die miete zahlen für die 3 monate kündigungsfrist die im mietvertrag festgehalten sind???
vlg inge22284
9 Antworten
3 Monate Kündigungsfrist im Mietvertrag fest gehalten = gilt nur , wenn Mieter oder Vermieter ordentlich und fristgerecht den Mietvertrag kündigen. Die außerordentliche und fristlose Kündigung durch Mieter oder Vermieter aus wichtigem Grund setzt dennoch in der Praxis eine gewisse Frist ein, die 1-2 Wochen betragen kann. Nach dem Termin des Fristendes ist das Verbleiben in der Wohnung nicht mehr auf einen Mietvertrag gegründet. Deshalb wäre auch kein Mietzins zu entrichten. Hier würde dann ein Nutzungsentgelt an den Eigentümer der ehemaligen Mietsache zu entrichten sein.
Wenn fristLOS gekuendigt wird, gibts keine Fristen mehr. Du musst sofort ausziehen und musst nur fuer die Zeit Miete zahlen, die du dort wohnst. Fuer fristlose Kuendigungen benoetigt man aber einen triftigen Grund, einfach so geht das nicht.
Das Mietverhältnis endet fristlos bedeutet, daß nur die Verpflichtungen, die bisher gegeneinander bestehen erfüllt werden müssen. Für gewöhnlich ist das die korrekte Räumung und Übergabe der Wohnung sowie die Rückzahlung der Kaution.
Weitere Monatsmieten gehören nicht dazu.
Miete must du bist zum letzten Monat zahlen. Danach ! kriegst du die kaution wieder. Sodie Theorie. In der Praxis sieht das anderes aus, das ist dann der Beginn von Streit und ein Rechtsanwalts- Arbeitsbeschaffungsprogramm. Und Rechtsanwaelte sind teuer. Der kostet mehr wie die Miete.
Eine Fristlose Kündigung bedeutet das du sofort raus sollst.
Und du musst solange du die Wohnung im Besitz hast auch Miete zahlen!