Kündigungsverzicht - Kündigung wann möglich?
Hallo, Wir haben am 03.08.2015 (mit beginndatum 01.08.2015) einen Mietvertrag abgeschlossen mit folgender Klausel:
*Es handelt sich um einen allgemeinen Mietvertrag von unbestimmter Dauer mit Ausschluss des Kündigungsrechts. Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsschluss auf ihr Rech zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags
Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf des Zeitraums von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.*
Wir waren der Eindruck dass wir am 30.04.2017 unsere Wohnung kündigen könnten (Mai, Juni und Juli als 3 Monate Kündigungsfrist). Aber jetz wurden wir informiert dass der Vertrag zum 01.08.2017 erstmal kündbar ist. Deshalb müssen wir die Miete bis 31.10.2017 bezahlen.
Wer hat recht? Wann söllten wir kündigen und bis wann müssen wir die Miete bezahlen?
Herzlichen Dank
10 Antworten
Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf des Zeitraums von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. (...)
Aber jetz wurden wir informiert dass der Vertrag zum 01.08.2017 erstmal
kündbar ist. Deshalb müssen wir die Miete bis 31.10.2017 bezahlen.
Wieder mal ein Vermieter der Probleme mit der deutschen Sprache hat bzw. seine eigene Vertragklausel nicht versteht;-)
Eure Kündigung zum 31. Juli ist korrekt.
Der erste Teil der Klausel lautet zwar
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab
Vertragsschluss auf ihr Rech zur ordentlichen Kündigung dieses
Mietvertrags
Danach wäre eine Kündigung frühestens am 1.8.2017 möglich.
Aber das kleine Wörtchen zum im 2. Teil ist zu Euren Gunsten.
Wann söllten wir kündigen und bis wann müssen wir die Miete bezahlen?
Bis spätestens 4. Mai 2017 könnt Ihr zum 31. Juli 2017 kündigen und bis einschließlich Juli Miete + Betriebskosten zahlen.
Was da im Mietvertrag steht, ist natürlich ein Widerspruch, der jedoch zu Gunsten des Mieters ausgelegt würde, denn würde ein/e Richter/in versuchen, den Willen dieser Klausel zu ergründen, könnte er sich nur vorstellen, dass es gewollt war, dass das Mietverhältnis mindestens 2 Jahre besteht und nicht 2 Jahre + 3 Monate.
Bis zum 4.5. Muss die Kündigung beim Vermieter sein, dann seid ihr am 01.08. raus.
Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf des Zeitraums von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Vertragsabschluss war der 03.08.15, der Vertrag ist kündbar zum 31.07.17.
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab
Vertragsschluss auf ihr Rech zur ordentlichen Kündigung dieses
Mietvertrags
Nach dieser Klausel wäre eine Kündigung erst zum 31.10 möglich. Dies ist aber zum Nachteil des Mieters, da im Anschluss der o. g. Satz folgt.
Gültig ist das, was für den Mieter von Vorteil ist, daher Kündigung zum 31.07. möglich. Punkt!
Hallo Monica, wenn du in deine Kündigung reinschreibst, dass du zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen möchtest. Ist das schonmal besser, da du kein Genaues Datum brauchst. Was deine Frage angeht, bin ich der Meinung, dass das nicht rechtens ins. Soweit ich es verstehe, hast du alles richtig gemacht. Ich empfehle, wenn es schwierig wird den Vertrag zu Kündigen würde ich einen Anwalt dazu ziehen
Ich hoffe ich konnte Helfen
Viel Glück
Provantis
Zumal der nächstmögliche Zeitpunkt aus Vermietersicht wohl der 31.10. ist , aus Mietersicht aber der 31.07. Und schon ist der FS genauso weit, wie jetzt auch. Der Stress mit dem Vermieter ist vorprogrammiert.
Ist es nicht. Es ist immer besser das exakte Datum zu dem man kündigen möchte anzugeben.