Mieter hat die Eingangstür beschädigt
Unser Mieter ist mit einer Wasserkiste in die Eingangstür gefallen, weil er ausgerutscht ist. Die Tür und Zarge sind komplett beschädigt und lässt sich nicht mehr schließen.. Eine Reparatur ist lt. Schreiner nicht mehr möglich. Die Versicherung möchte jetzt nur den Zeitwert von 200,-- Euro zahlen, obwohl eine neue Tür mit Zarge ca. 1100,-- Euro kostet.
Wer muss die Differenz zahlen. Der Mieter oder der Vermieter?????.
8 Antworten
Es ist völlig richtig, dass die Haftpflicht des Mieters nur für den Zeitwert aufkommt. Auf mehr hast Du auch keinen Anspruch.
Beispiel: Wenn Dir jemand ins Auto fährt, bekommst Du von der Haftpflicht des Verursachers auch kein neues Auto hin gestellt. Oder? Die Haftpflicht würde die Reparatur zahlen. ABER: Belaufen sich die Reparaturkosten auf 3000 Euro, aber Dein Auto ist nur noch 1000 Euro Wert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden, und Du bekommst von der Versicherung nur die 1000 Euro.
Ganz genauso ist es mit der Haustür.
Die Differenz bleibt also an Dir hängen.
.........
Zuerst muß die Frage nach den Ursachen des Rutschunfalls beantwortet werden. Wenn es glatt oder rutschig war, weil der Vermieter seiner Verkehrspflicht nicht nachgekommen ist, ist der Vermieter haftbar und der geschädigte Mieter könnte in diesen Fall Schadenersatz beanspruchen.
Ist der Rutschunfall selbst verschuldeten worden, etwa durch Unvorsichtigkeit, so muß die Haftpflicht des Mieters den Schaden bezahlen. Quelle für Gerichtsurteilen zu Rutschunfälle und Sturzunfälle: http://www.anti-rutsch.info
ein haftpflichtschaden, den der mieter verursacht hat, müsste auch von ihm beglichen werden..
Die Haftung ist grundsätzlich auf den Zeitwert beschränkt. Sonst würde der Geschädigte ja an dem Schaden ja verdienen. Dagegen spricht das Bereicherungsverbot.
Der Mieter muss mit seiner Haftpflichversicherung dafür aufkommen.
Die Haftung ist grundsätzlich auf den Zeitwert beschränkt. Sonst würde der Geschädigte ja an dem Schaden ja verdienen. Dagegen spricht das Bereicherungsverbot.
Hallo,
welche Versicherung möchte nur den Zeitwert ersetzen ? Deine oder die des Mieters ?
Seine Haftplicht muß einspringen !
Begründung des Schreiners beifügen !
Emmy
Die Haftung ist grundsätzlich auf den Zeitwert beschränkt. Sonst würde der Geschädigte ja an dem Schaden ja verdienen. Dagegen spricht das Bereicherungsverbot.