muss mein Mieter nur den Zeitwert bezahlen wenn er mir mein Garagentor kaputt fährt
Mein Mieter hat mir mein 12 Jahre altes Tor beschädigt . Laut KV beträgt die Reparatur 1778,Euro er will aber nur den Zeitwert bezahlen 580 Euro. Meine Frage ist das rechtens muss ich das akzeptieren ?
2 Antworten
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur den Zeitwert. Er hat sich bestimmt mit seinen Versicherungsberater abgestimmt.
Wenn eine Reparatur der Garage möglich ist, dann wird auch die Reparatur voll gezahlt wenn der Reparaturwert den Zeitwert nicht übersteigt. Wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, wird nur der Zeitwert gezahlt.
Ich würde mich mit der AUtoversicherung des Mieters sprechen und anfragen ob Du einen Gutachter bestellen darfst. Anspruch hast du drauf aber ich würde vorsichtshalber anrufen wegen der Kostenübernahme.
Da muß seine Haftpflicht Vers. begutachten und bezahlen .Nicht er ! Nehmen sie ihren Rechtschutz in Anspruch .
Die Kfz-Haftpflicht meine ich ja , selbstverständlich. Denn damit wurde doch ( kaputt fährt ) der Schaden vollzogen.
Was mache ich wenn er keine Versicherung hat ?Die Haftpflicht hat ihm gekündigt , kommt event. nur noch seine Auto Vers. in Frage. Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort