Türzarge // Streit um Höhe des Schadenersatzes
Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer Auseinandersetzung mit meiner ehemaligen Vermietungsgesellschaft (im Weiteren: "Vermieter").
Ich hatte vor Auszug die Schlafzimmertürzarge derart beschädigt, dass diese komplett ausgetauscht werden musste. Die notwendige Reparatur wurde durch den Vermieter nach meinem Auszug beauftragt und von einer Schreinerei ausgeführt (ca. 750 Euro). Die Rechnung habe ich meiner Haftpflicht vorgelegt, die den Zeitwert der Türe festgeetzt hat und dann ca. 500 Euro erstattet hat. Mein Vermieter behält nun die Differenz in Höhe von 250 Euro nachwievor von meiner Kaution ein und ist nicht bereit, mir diese auszuzahlen. Ich argumentiere, dass ich nur zum Ersatz des Zeitwerts verpflichtet bin. Meine Versicherung hat dies dem Vermieter ebenfalls schriftlich bestätigt und um Herausgabe der 250 Euro an mich gebeten. Bin ich im Recht? Lohnt sich ein RA? Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe! Gruß
5 Antworten
Du bist leider auf der kürzeren Seite des Hebels. Du hättest ja normalerweise diese Rechnung nicht selbst bezahlt, sondern der Vermieter bekommt ja die Rechnung des Schreiners. Dann hätte der Vermieter dich auf die Differenz verklagen müssen und die Haftpflichtversicherung hätte dir Rechtsschutz geleistet.
Jetzt bleibt dir nichts anderes übrig als den Vermieter auf die Herausgabe des Betrages zu verklagen. Das wirst du ohne Anwalt nicht können. Aber da du hier zu 100 % im Recht bist, kannst du dieses Wagnis eingehen. Der Anwalt wird sein Honorar ebenfalls von diesem Vermieter einfordern. (Die Vorleistung ist bei dieser Größenordnung überschaubar)
Er hat doch gar nicht selbst bezahlt , sondern die Haftpflicht hat dem Eigentümer der Wohnung , der dem Schreiner 750 Euro bezahlt hat , nur 500 Euro erstattet . Die 250 Euro sind zu Unrecht von der Kaution einbehalten worden .
Gib dem Vermieter zur Kenntnis, dass er keinen Anspruch auf Neuwert hat, sondern neu für alt gilt. Sobald die Frist für die Rückzahlung der Kaution abgelaufen ist, fordere ihn zur Auszahlung und Abrechnung mit Fristsetzung auf. Kommt er dem nicht nach, müsstest du klagen. Lass dich evtl. zunächst vom Mieterverein beraten.
Sofort zum Anwalt der das nötige veranlassen wird. Die Gerichtskosten und Anwaltskosten müssen allerdings vom Kläger zunächst bezahlt werden. Nach dem Urteil ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluß dann wird abgerechnet. Bei Interesse was zunächst zu leisten ist siehe : http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html
Vielleicht kommt es erst nicht zur Klage. Der Anwalt wird zunächst eine außergerichtliche Einigung anstreben.
Eine evtl. Deckungszusage bei der Versicherung einholen? möglicherweise beauftragen sie ja auch den Anwalt.
Ja, Du bist im Recht! Der Vermieter hat Anspruch auf eine Zeitwertentschädigung. Die Wertverbesserung durch den Einbau einer neuen Zarge muss er sich anrechnen lassen. Eine ersatz i.H.v. ca. 500,00 € erschein hier absolut angemessen. Der Einbehalt des Differenzbetrages aus der Kaution ist unrechtmäßig. hier versucht der Vermieter offenbar, sich aus dem Schaden zu Unrecht Vorteile zu ziehen. Du solltest hier noch einmal nachdrücklich die Auszahlung des Vollen Kautionsbetrages zuzüglich der angefallenen Zinsen verlangen und darauf verweisen, dass die berechtigten Schadenersatzansprüche durch die Versicherungsleistung vollständig befriedigt sind. Sollte dies nicht fruchten, wird Dir leider nichts übrig bleiben, als ein Mahnverfahren einzuleiten oder Klage auf Herausgabe der Kaution zu führen.
Die Haftpflichtversicherung ist eine Art passive Rechtschutzversicherung . D.h. wenn die prüfen und für dich die Zahlung übernehmen , dann bist du rechtlich gleichzeitig aus der Sache raus . Hätte der Vermieter höhere Ansprüche , müßte die haftplicht das auch übernehmen . du bist also im Recht .
Ich würde mal bei einem Anwalt anrufen und fragen , wie man es am besten macht , daß die Kosten beim Vermieter hängen bleiben . Soweit ich weiß , muß man den Schuldner in Verzug setzen . Als ein Einschreiben schicken mit Fristsetzung ( 14 Tage ) und reinschreiben , was man fordert . Das kann man problemlos selbst machen . Danach müßten die Rechtsverfolgungskosten zu lasten des Vermieters gehen .
Für Details musst du den Anwalt fragen oder Mitglied im Mieterverein werden . Meist gibt es da auch Rechtsschutz , allerdings mit 3 Monaten Wartefrist und nie rückwirkend .