Nach Auszug: Vermieter verlangt noch Geld
Wir sind vor 3 Monaten umgezogen. Unser ehemaliger Vermieter will jetzt, dass wir eine Wohnungstür ersetzen, die leicht beschädigt ist. Dabei handelt es sich um die Eingangstür zur Wohnung. Wir hatten uns einmal ausgesperrt, aber nicht abgeschlossen und konnten die Tür mit dem Schraubenschlüssel wieder öffnen. Dabei ist das Furnier an der Oberfläche etwa 10 cm leicht gesplittert. Wir haben es aber wieder befestigt und es fiel kaum auf. Auch war die Tür deswegen in keinster Weise beeinträchtigt. Nun meinte er, dass die neuen Mieter dies beanstanden würden und er bereits einen Kostenvoranschlag über 400 Euro bei einem Schreiner hat machen lassen. Jetzt verlangt er, dass wir dies übernehmen. Hier meine Frage, müssen wir darauf reagieren?
15 Antworten
Der Vermieter hat ohne Beanstandung die Wohnung zurückgenommen. Mit der Schlüsselübergabe erfolgte der Vollzug. Obwohl ihr auf die Beschädigung hingewisen habt, verzichtete er auf Protokollierung und Schadenersatz zu diesem Zeitpunkt. Damit ist die Sache erledigt. Der neue Mieter kann nun nicht deswegen eine neue Tür verlangen. Er kann fordern, dass der Zustand (Verklebung des Furniers) im Übernahme-/Übergabeprotokoll festgehalten wird um nicht bei seinem Auszug belastet zu werden, mehr nicht. Eine diesbezügliche fachgerechte Reparatur dürfte m. E. max. 50 Euro kosten, eine neue Tür ist indiskutabel. Eine telefonische Forderung ist nix wert, keine Zusage machen, drauf hinweisen, dass ihr seinerzeit selbst die Tür repariert habt. Was nach eurem Auszug möglicherweise durch Manipulation des Folgemieters passiert ist (solltet euch das mal, wenn möglich, in Augenschein nehmen), kann nicht euch angelastet werden.
Möglicherweise wollte auch jemand Unbefugter sich Gewaltsam Zutritt verschaffen, als die Wohng leer stand nach eurem Auszug und den "Schaden" vergrößert?
Danke für deinen Beitrag. Das hilft mir wirklich weiter und in diesem Wortlaut werde ich es auch meinem ehemaligen Vermieter mitteilen.
- Wenn überhaupt eine neue Tür fällig ist, muss das nicht unbedingt eine Sonderanfertigung vom Schreiner sein.
- Wenn die Tür nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt ist und der Schaden nicht mal auffällt, müßtet ihr meiner Ansicht nach nur die Reparaturkosten bezahlen. (Die können manchmal höher ausfallen, als eine neue Tür) Macht euch doch mal bei Eurer Haftpflichtversicherung sachkundig, denn die würden ja auch nur die Reparaturkosten übernehmen. Habt ihr den Schaden überhaupt Eurem Vermieter gemeldet? Beziehht sich der Kostenvoranschlag auf die Reparatur oder eine neue Tür?
wo du recht hast, haste recht.
3 Monate später? Der Schaden befindet sich an der Außenseite der Eingangstür zu Wohnung. Es kann niemand beweisen, dass wir das waren...
Mietkautionen können bei gerechtfretigten Forderungen bis zu 6 Monate einbehalten werden,Ein Teil darüber hinaus für die NK-Abrechnung noch länger.
Wurde bei Auszug ein Protokoll gemacht? Wenn ja kann der Vermieter nichts fordern,wenn der Mangel dort nicht aufgeführt ist.
rocknrollcherry|vor 3 Stunden
nein, es gab kein Protokoll. Wir sind die Zimmer abgegangen und haben auch über den Schaden an der Tür gesprochen. (da es aber wirklich nicht großartig sichtbar ist, hatte auch der Vermieter nichts weiter dazu gesagt).
Dann hat der Vermieter Pech.Einmals so und dann anders,das geht nicht!
wenn auf dem Auszugsprotokoll bescheinigt wurde, dass alles in Ordnung war, dann müsst Ihr die Tür NICHT ersetzen. Schließlich hat der Vermieter ja bescheinigt und unterschrieben, dass die Wohnung einschließlich Tür in Ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde.
das hätte er auf dem abnahmeprotoll aufführen müssen, hinterher kann jeder kommen!
Ja, man kann sehr wohl noch hinterher kommen, wenn es ein verschwiegener oder nicht offensichtlicher Mangel war.
nöö , denn der Vermieter hat ja schließlich Augen zum sehen .... Wenn er nur oberflächlich schaut, dann ist es sein Pech, wenn er Schäden nicht erkennt .
Nein, so ist das nicht.
doch ist so --- da ich selber Vermieter bin weiß ich das. Wenn ich da nicht GENAU hinschaue darf ich die Schäden der Mieter SELBER zahlen
wie gesagt, wir hatten bei der Schlüsselübergabe noch darüber gesprochen und es gab aus Sicht des Vermieters keine Beanstandungen. Die neuen Mieter haben das jetzt beanstandet und nun kommt der Vermieter bei uns an. Mir ist schon klar, dass ich selbst verursachte Mängel beheben muss, aber doch nicht 3 Monate später - obwohl bei der Wohnungsübergabe alles in Ordnung war...
na dann ist es doch offensichtlich wenn es damals keine beanstandungen gab, da muss er wohl jetzt selber aufkommen müssen!
der Meinung bin ich eigentlich auch. Wie sollte ich mich, deiner Meinung nach, jetzt verhalten? Muss ich auf den Anruf des Vermieters reagieren?
eigentlich nicht, würde ihm sagen das das doch beim auszug abgesporochen war und er es auch so hingenommen hat, also was will er????
Die Haftpflichtversicherung übernimmt einen mutwillig herbeigeführten Schaden nicht.