Treppe beschädigt was muss Versicherung zahlen?
Folgendes.. Eine Treppe im Wert von 15000 Euro ist beschädigt.. diverse Stufen.
Eine Instandsetzung wäre unwirtschaftlich,. was für Entschädigungsmöglichkeiten hab ich ?
Schreinermeister sagte das die Reparatur nicht möglich sei.
Muss mir die Versicherung den Zeitwert der Treppe zahlen ? Oder welchen Betrag muss die Versicherung als Entschädigung anbieten bzw. Auszahlen ?
7 Antworten
Abgesehen von der mehr als mysteriösen Formulierung (siehe andere Antworten) ist grundsätzlich festzustellen, dass hier die PHV des Schadenverursachers in der Pflicht ist.
Eine Instandsetzung wäre unwirtschaftlich,. was für Entschädigungsmöglichkeiten hab ich ?
Keine als die genannten. Ob das unwirtschaftlich ist gem. Aussage des Schreiners oder nicht, ist hinsichtlich der Leistung der PHV irelevant. Die ersetzt ohnehin nur den Zeitwert und bezahlt keine Neuerstellung der Treppe.
Schreinermeister sagte das die Reparatur nicht möglich sei.
Mit Verlaub, aber das halte ich für reine Geschäftemacherei. Wenn der Schreiner das tatsächlich als unmöglich ansieht, soll er das auch genau so schrifltlich erklären, dann kannst du das bei der Versicherung einreichen und um Stellungnahme bitten. Aber im Grunde kann man alles reparieren, nur ob das im Einzelfall sonderlich wirtschaftlich wäre, bliebe zu hinterfragen.
Muss mir die Versicherung den Zeitwert der Treppe zahlen ?
Nein, sondern den Schaden regulieren. Wie groß der ausfällt, weiß hier niemand. Im Zweifel wird der VR einen Gutachter schicken.
Oder welchen Betrag muss die Versicherung als Entschädigung anbieten bzw. Auszahlen ?
Das weiß man erst, wenn alle Fakten vorliegen. Es ist aber zu bedenken, dass - sofern die Treppe schon deutlich älter und ggfs. mit Vorschäden behaftet war - der tatsächliche zu ersetzende Schaden deutlich niedriger ausfallen wird als die Kosten für die Reparatur / Wiederherstellung. Auf dem Fehlbetrag wird der Eigentümer sitzenbleiben.
Welche Versicherung sollte hier weshalb haften?
Wer ist für den Schaden verantwortlich?
Eine Versicherung haftet nie!
Ja war schon einer da der hat gemeint msn kann die Stufen repetieren.. dann sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt werden von einem ansässigen Schreiner und der meinte das wäre zu teuer bzw. Unwirtschaftlich.. müsste dann die Versicherung den Zeitwert der Treppe zahlen ?
Dann wird ein Sachverständiger den Schaden begutachten und die Versicherung wird entscheiden, welchen Anteil der Kosten sie übernehmen wird.
*schenkelklopf*
Grundlegend geht es ja wie ich das verstehe um einen haftpflichtschaden, den ein moetrr angerichtet hat.
Du lässt dir ein kostenvoranschlag machen. Aich wenn der schreiner irgendwas anders sagt. Das geht. Und wenn wirklich keine Temperatur möglich ist, dann halt eine neue Treppe. Jedenfalls ein KVA welcher den Zustand der Treppe vor Schaden in etwa wiederherstellt.
Das muss der Mieter bei seiner Haftpflicht einreichen. Er soll bitte jetzt schon Meldung machen, wenn noch nicht passiert!
Am Ende erstattet die Haftpflicht zum Zeitwert.
I.d.r. wird aber nach Kostenvoranschlag entschädigt und da ne noch groß runtergerechnet.
Wenn die Versicherung was gegen den KVA hat melden die sich schon, bzw. Schicken einen Gutachter. Also mach dir nicht so einen kopf☺
Hier werden ja richtig tolle Antworten abgeliefert!
Und wenn wirklich keine Temperatur möglich ist, dann halt eine neue Treppe.
Auch wenn ich nicht erkennen kann, was du mit diesem Satz meinst, eine neue Treppe wird von der Privathaftpflicht nicht gezahlt.
Manchmal hat man den Eindruck, dass die Schreiber selbst nicht mehr durchlesen, was sie da geschrieben haben.
Hauptsache raus damit
Durch welches Ereignis wurde denn die Treppe beschädigt?
Dass der Handwerker lieber eine neue Treppe einbaut ist verständlich. Davon lebt er ja.
Bei einem Haftpflichtschaden erhältst du nur die Reparaturkosten oder den Zeitwert..
Liefere beim nächsten Mal wichtige Infos wie Verursacher und Schadenhergang gleich mit, dann muss man sich das nicht in den Kommentaren zusammensuchen...
Dir stehen die Reparaturkosten zu, max. der Zeitwert.
Mieter ist auf der Treppe gefallen und dabei ist ein Teil die Treppe runtergefallen
Privathaftpflicht