Neue Tür bei Auszug?
Hallo, ich habe beim Einzug in die Wohnung die Türzarge abgeklebt, damit diese nicht durch Farbe verschmutzt wird. Beim Abziehen des Klebebandes ist ein Teil des Furniers der Zarge der Tür abgegangen. Jetzt beim Auszug soll ich eine neue Tür einbauen. Die alte Tür war aber schon 20 Jahre alt. Muss ich jetzt wirklich eine komplett neue Tür einbauen oder muss ich dem Vermieter nur den Zeitwert ersetzen?
5 Antworten
Handelt es sich um die Wohnungseingangstür oder um eine Tür innerhalb der Wohnung? (Deutlicher Preisunterschied!)
Wenn der Schaden nur an der Zarge ist (Innentür), dann ist es doch ok, wenn Du eine neue Zarge einbaust. Sie kostet rund 100 € zzgl. Einbau, wofür Du vermutlich etwas Bauschaum brauchst. Achtung: Nur selbst machen, wenn Du weißt, wie man das macht. Eine neue Tür kann der Vermieter nicht verlangen. Jedenfalls nicht zum vollen Neupreis.
Handelt es sich um die Wohnungstür, ist aus Sicherheitsgründen häufig Zarge und Tür eine Einheit, die dann auch gemeinsam ausgetauscht werden müßte. Das wäre aber im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich gilt auch hier, dass nur der Zeitwert erstattet wird.
Aber: Bevor man zur Tat schreitet, sollte man sich den Schaden von einem Fachmann anschauen lassen. Solche Schäden lassen sich auch gut reparieren.
Grundsätzlich: Meldung an die Privathaftpflichtversicherung. Diese wird prüfen, was erstattet wird, bzw. wieviel Prozent vom Neupreis. Wenn die Versicherung nur einen Teil erstattet, musst Du den Rest auch nicht erstatten. Die Versicherung ist auch dazu da, evt. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Na ja, ganz so wie es hier von einigen Usern kommentiert bz. geantwortet ist, ist die Rechtslage nicht. Grundsätzlich gilt, dass eine Verschlechterung oder Abnutzung der Mietsache bei vertragsgemäßem Gebrauch durch die Miete abgedeckt ist. Das Abkleben um sauber streichen zu können, kann durchaus als vertragsgemäß gesehen werde, zumal du hier vermutlich lediglich deiner vertraglichen Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nachgekommen bist. Dabei hast du evtl. die Verklebung nicht gleich nach dem Anstrich wieder entfernt und deshalb blieb ein Teil der hauchdünnen Beschichtung (nicht Furnier) dran hängen.
Wenn der V. jetzt Schadenersatz fordert, gilt NEU für ALT. D.h., es gilt der Zeitwert, niemals der Neuwert. Auch deine HPV wird das so beurteilen, falls du eine hast und sie bemühst.
Die ganze Tür (Zarge und Blatt) ausgetauscht bekommen zu wollen ist etwas übertrieben und nicht durchsetzbar.
Wie stark ist denn die Beschädigung / Abnutzung?
Was hast du jetzt beschädigt? Die Tür oder die Zarge? Wenn du die Zarge beschädigt hast, warum sollst du dann ´ne neue Tür bezahlen?
Kurz und gut: Den Schaden den du verursacht hast, musst du natürlich ersetzen. Wenn nur das Furnier abgegangen ist, dann hol einen Tischler und lass dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur machen. Melde das deiner Haftpflichtversicherung, die wird deinem Vermieter schon sagen, worauf er Anspruch hat. Sollen die sich doch mit ihm rumärgern.
Also ich befürchte, du wirst ihm schon eine neue Türzarke kaufen müssen - bin allerdings kein Anwalt. Falls du ne Rechtsschutz hast, würd ich mich da mal beraten lassen, falls nicht ist der Mieterschutzbund (leider auch nicht kostenlos) meist die bessere Alternative.
Mit dem Zeitwert wirst Du wohl kaum aus der Sache herauskommen. Es muss nicht unbedingt alles neu werden. Die Tür muss funktionieren, es muss vergleichbar mit dem Zustand beim Einzug aussehen.