Mieter ,Beschädigte Zimmertür, nur Zeitwert bezahlen?

2 Antworten

Deiner Beschreibung nach wurde nur die Oberfläche des Fensterrahmens durch Reinigungsmittel in Mitleidenschaft gezogen und nicht komplett zerfressen.

Gleiches gilt für die Badtür. Da nehme ich sogar an, dass hier nur eine normale Abnutzung vorliegt.

Da beides aus Holz ist, kann repariert werden. Abschleifen, drüber streichen fertig. Selbst wenn der Vermieter dazu einen Maler beauftragt, kommt das vermutlich wesentlich günstiger, als der Austausch der beschädigten Teile. Hinterher wird man nichts mehr sehen.

Falls der Vermieter das mit der Reparatur nicht so eng sieht, könnte er auch von einem Maler und/oder Schreiner einen Kostenvoranschlag machen lassen für die Ausbesserung des Fensters (Maler) oder Ersatz/Reparatur (Schreiner) und auf dieser Basis mit der Versicherung abrechnen. Da kommt dann vielleicht soviel rüber, dass der Vermieter seine eigene Arbeit noch sehr gut bezahlt bekommt.

Ich finde es aber super, dass Du Dir trotz des offenbar nicht so guten Verhältnisses, solche Gedanken machst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist korrekt, was die Versicherung sagt. Es wird nur der Zeitwert ersetzt. Grund ist, dass der Vermieter nicht besser gestellt werden darf als wenn es den Schaden nicht gegeben hätte. Oder anders herum ausgedrückt, wenn es den Schaden nicht gegeben hätte, dann hätte der Vermieter auch keine neue Tür und Fenster, sondern nur die alten bisherigen.

Das ist jetzt aber kein Nachteil für dich. Denn es ist nicht so, dass du jetzt den Rest selber zahlen musst. Auch du musst nicht mehr leisten, als deine Versicherung übernimmt. Durch die Versicherung geht das ganze für dich ohne Kosten aus.

Sollte der Vermieter von dir also mehr fordern wollen, als die Versicherung zahlt, kannst du das beruhigt zurück weisen. Mehr als der Zeitwert steht ihm nicht zu. Und mehr würde er auch übers Gericht nicht einfordern können. Wenn es Probleme geben sollte, informiere die Versicherung darüber, die helfen dir auch für deine Rechte.

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 23.08.2018, 20:37

Vielen Dank für die Antwort und wie sieht es mit der Tür und der Zarge aus ? Die vermutlich die Versicherung nicht übernimmt ? Muss ich da auch nur einen Zeitwert bezahlen ? Oder kann ich zb zu meinem Vermieter sagen er soll einfach 100€. Von der Kaution abziehen und gut ist ? Liebe Grüße :)

Renick  23.08.2018, 20:49
@Babychicagirl

Das kann ich leider nicht beurteilen, da deine Informationen nicht klar sind. Einerseits schreibst du, die Versicherung übernimmt es nicht, und dann schreibst du, laut Gutachter muss der Zeitwert für Tür und Fenster gezahlt werden. Die Versicherung richtet sich normalerweise nach den Angaben eines Gutachters, denn dafür ist er ja da. Dies sollte also noch geklärt werden, was nun das Ergebnis ist.

Sollte die Vericherung die Tür nicht übernehmen, ist es selbstverständlich möglich, sich mit dem Vermieter auf einen Betrag gütlich zu einigen, sofern er mit sich reden lässt. Vor allen falls er keine Reparatur oder Austausch zum jetzigen Zeitpunkt durchführen lassen will, sollte das sehr gut machbar sein.

Was ich bezüglich des Zeitwerts erklärt habe, gilt generell. Das bezieht sich nicht nur auf die Versicherung. Der Mieter hat bei Beschädigungen entweder die Reparatur zu zahlen, oder wenn dies nicht möglich ist, bei Neuanschaffung nur den Zeitwert.

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 23.08.2018, 20:57
@Renick

Ok danke für die Erklärung. Ja habe es vll etwas komisch formuliert. Der Gutachter meinte das Tür sowohl auch Fenster sehr alt sind und deshalb der Zeitwert auf 50% ist . Aber er sagte mir auch, das er ehrlich zu mir sein möchte und er denkt das von diesen zwei Schäden NUR das Fenster die Versicherung übernimmt, das mit der Tür denkt er wohl eher nicht das dafür die Versicherung haftet. Das dies quasi dann Ich übernehmen müsse.

Renick  23.08.2018, 21:06
@Babychicagirl

Es kann auch möglich sein, dass du für die Tür überhaupt nichts zahlen musst. Denn als Mieter musst du nur von dir verursachte Beschädigungen aufkommen. Eine Abnutzung, die durch ganz normalen Gebrauch entsteht, musst du als Mieter nicht bezahlen. So etwas geht zulasten des Vermieters. Eine Einschätzung bezüglich deiner Badtür kann ich natürlich nicht geben, da ich deine Wohnung nicht kenne. Optimal ist natürlich, wenn du mit dem Vermieter eine gütliche Lösung finden kannst, mit der ihr beide zufrieden seid.

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 23.08.2018, 21:34
@Renick

Okay da bin ich mal gespannt was auf mich zukommen wird. Aber ich bin jetzt schon mal sehr beruhigt weil ich doch Angst hatte das ich keinen Cent meiner Kaution mehr sehe. Da ich auch im Oktober doppelt Miete zahlen muss , wäre es nächtlich schön, wenigstens bissc von Kaution zu bekommen . Warten wir’s ab und nochmals vielen Dank.