Mieter beschädigt Haustür und Haftpflicht will nur einen Bruchteil des Schadens zahlen?
Mieter hat beim Auszug Tür beschädigt (loch rein geschlagen).
Angebot da nicht reparabel neue Tür 950€.
Haftpflichtversicherung des Mieters hat 50€ überwiesen und meinte dies sei der Zeitwert und mehr gebe es nicht.
Ist das rechtens?
Bleib ich auf den restlichen 900€ hocken?
14 Antworten
Es ist rechtens und in der Tat bleibst Du auf dem Rest hocken.
Sofern die Tür noch nicht ausgetauscht ist, würde ich mir allerdings gut überlegen, ob es nicht doch eine günstige Form der Reparatur gibt, die dann zwar nicht so schön aussieht, aber sie für wenig mehr als 50 € doch wieder einigermaßen instand setzt.
Ist das rechtens?
Mehr oder weniger. Du hast keinen Anspruch auf einen Ersatz des Neuwertes einer Tür.
Der Schädiger bzw. dessen Versicherung muss den Geschädigten so stellen, wie er unmittelbar vor dem Schaden gestanden war. Und wenn die Tür 30 Jahre alt war kriegst du nicht den Neupreis erstattet, ist halt so.
Aber dennoch kommen mir die 50,- € auch sehr gering vor.
Es steht dir natürlich frei zu versuchen mehr einzuklagen, daber du klagst dabei nicht gegen deinen ehemaligen Mieter, sondern gegen die Haftpflichtversicherung und die hat mehr oder weniger Heimspiel.
Für 50 € kommt natürlich auch eine Reparatur nicht in Frage. Das kostet ja bereits das Hin- und Herfahren um den Schaden zu besichtigen.
Der Vermieter soll nach Behebung eines Schadens nicht besser gestellt sein als vorher. Und wenn er nun eine nagelneue Tür bekommt, obwohl vorher eine alte, über Jahre bereits benutzte Tür bekäme, dann wäre das eine Besserstellung.
Und du bist finanziell auch nicht schlechter gestellt dabei, denn den fehlenden Betrag hast du ja die letzten Jahre durch eine verminderte Steuerlast durch die Abschreibung schon bekommen.
Du kannst höchstens noch darum streiten, ob der Zeitwert richtig bestimmt ist. Aber der Neuwert steht dir nicht zu, weder von der Versicherung, noch vom Mieter.
Ganz sicher nicht, denn Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmern, die werden kaum freiwillig den teureren Weg gehen.
Ja und mit dem Argument zahlt dann die Versicherung die Reparatur der Tür - auch wenn die um einiges teurer ist, als die neue Tür.
Mit Sicherheit nicht. Die Maximalentschädigung ist der Zeitwert der alten Tür. Wenn die Reparaturkosten diesen übersteigen, werden auch die Reparaturkosten nicht gezahlt.
Selbst erlebt. Versicherung verweigerte eine neue Tür, übernahm aber die vollen Reparaturkosten, welche 150 € teurer waren. Jene Tür war gut 40 Jahre alt.
seltsame Versicherung....i.d.R. wird der günstigste Weg gewählt, wie "kevin1905" schon schrieb
Ja, das dachte ich auch. Daher hab ich eine neue Tür gewählt, die die Versicherung nicht übernehmen wollte. Gut - hab ich ihnen den Kostenvoranschlag für die Reparatur geschickt. Ein paar Tage später war das Geld für die Reparatur auf meinem Konto - obwohl ich eine neue Tür einbauen ließ, die günstiger war. Vor allem hatte die Versicherung den gesamten Vorgang auf dem Tisch: Die Rechnung für die neue Tür und den Kostenvoranschlag. Verstehe einer die Versicherungen....verbockt hat das übrigens eine große Versicherungsgesellschaft :-) Ich habe es mir übrigens erspart, da nochmal nachzuhaken......
Hat der Mieter eine neue Türe beschädigt? Vermutlich nicht.
Die Versicherung berechnet also den Zeitwert (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungszeitraum/Alter). Dieses bekommst Du ersetzt.
Wenn Du einen 20 Jahre alten gammeligen Passat fährst und einen Unfall hast, bekommst Du ja auch nicht 40.000 EUR von der Versicherung.
Ob die 50 € gerechtfertigt sind, ist eine andere Sache, die man so nicht beantworten kann. Du kannst Widerspruch einlegen und ein Gutachten erstellen lassen.
Das ist rechtens. Über die Höhe des Zeitwert kann man zwar streiten, aber mehr als diesen gibt es nicht zurück. Forderst du mehr kann der Mieter alles an die Rechtsabteilung der Versicherung weiterleiten die ihn rechtlich Vertreten wird.
Bleib ich auf den restlichen 900€ hocken?
Du erhältst für die 900€ als Gegenwert eine nagelneue Tür, die du vorher nicht hattest. Damit hast du keinen direkten Verlust aus Sicht der Rechtsprechung.
Ich will keine neue Tür!
Dann lass dir halt eine gebrauchte einbauen...
Dann lasse sie fachgerecht reparieren. Dazu gehört dann auch ein neuer Anstrich.
Und wenn die Reparatur 1000 € kostet?
Genau das wird die Versicherung dann dem Eigentümer sagen. Entweder eine Reparatur zu "normalen Preisen" oder aber Zeitwertentschädigung.
Und wenn der Versicherer der Auffassung ist, dass die Tür nur noch einen Restwert von 50 € hat, muss auch der Mieter nicht mehr zahlen. Dann kann der Vermieter ja mit der Haftpflichtversicherung vor Gericht ziehen.
Ja und mit dem Argument zahlt dann die Versicherung die Reparatur der Tür - auch wenn die um einiges teurer ist, als die neue Tür.