Abzug alt für neu auch bei mutwilliger Beschädigung?
Mein Mieter hat aus Frust und Wut die Schlafzimmertür inkl. Zarge in Einzelteile zerlegt. Festgestellt wurde das vor gut 14 Tagen bei einer Wohnungsbesichtigung zwecks Neuvermietung.
Jetzt bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass nicht nur die zerstörte Tür durch den Mieter entsorgt wurde, sondern auch alle anderen Innentüren in der Wohnung durch Löcher beschädigt wurden, angeblich ist er mit einem Schrank gegen die Türen gekommen. Die Türen sind ca. 20 Jahre alt und muss ich jetzt bei allen Türen den neu für alt Abzug hinnehmen oder nur bei den durch den Schrank beschädigten Türen?
Mein Mieter hat mir auf dem Übernahmeprotokoll bescheinigt, dass er für den Schaden aufkommt und die Schadensbeseitigung von mir veranlasst wird, da ich auf keinen Fall wollte das er weiterhin Zutritt zur Wohnung hat.
Der Mietvertrag selbst wurde durch Zahlung einer Abfindung seitens des Mieters einvernehmlich aufgehoben.
Mfg mowo3001
5 Antworten
Lasse dich unbedingt von einem Fachmann beraten. Die Reparatur einer Tür kann durchaus teurer sein, als eine neue Tür. Ich habs selbst hinter mir....aber die Versicherung wollte ja unbedingt nur die Reparaturkosten zahlen.... :-)
Danke werde jetzt erst mal den Schreiner kommen lassen, der soll mir einen Kostenvoranschlag machen und dann sehe ich weiter. Das mein Ex-Mieter eine Versicherung hat glaube ich allerdings nicht. mfg mowo3001
Es kommt natürlich auf die Art der Türen und die Löcher an. Löcher können vielleicht auch durch einen Fachmann gut ausgebessert werden, der danach auch die Türen neu streicht. Damit gibt es keinen Abzug, sondern die Reparaturkosten müssen in voller Höhe erstattet werden. Möglicherweise wäre es ohne diese Löcher gar nicht nötig gewesen, die Türen neu zu streichen.
Sind die Löcher jedoch so, dass eine Reparatur aussichtslos ist, kannst Du natürlich neue Türen beschaffen, aber Du musst natürlich einen Abzug hin nehmen.
Natürlich gilt das auch für die Schlafzimmertür incl. Zarge.
Aber: Lass Dich dabei nicht über den Tisch ziehen. Gute Türen halten weit länger als 20 Jahre. Es gibt Türen in Altbauwohnungen, die aufgrund ihres Alters schon gar nicht mehr ersetzt werden können und auch aufgrund von Fertigungsqualität und Stil auch nach 50 oder 100 Jahren noch topp sind.
Wenn es sich jedoch um 08/15-Billig-Türen aus dem Baumarkt handelt, darfst Du davon ausgehen, dass Du nach 20 Jahren nicht mehr viel Restwert verlangen kannst. Lass Dich ggf. von einem Spezialisten gut beraten. Gute Hilfe auch und gerade in solchen Fällen bekommst Du normalerweise beim örtlich zuständigen Verein Haus&Grund.
Wenn es von einem Schreiner in hoher Qualität gefertigte Türen sind, dann darfst Du mindestens noch mit 30 % der ursprünglichen Kosten als Schadensersatz rechnen. Ich meine sogar, dass weit mehr als 50 % drin sein dürften. Es kann aber gerade bei solchen Türen gut sein, dass sie ein Schreiner so ausbessern kann, dass man am Ende nichts mehr sieht. Einzelfallbeurteilung!
Hoffentlich hast du eine ausreichende Kaution, die du dafür in Anspruch nehmen kannst
Hilfe bekommst du auch von deinen Gebäudeversicherer. Das ist dann mit einem Anruf getan.
"DerHans" ist Versicherungsspezialist. Allerdings frage ich mich schon, was eine Gebäudeversicherung mit einem solchen Fall zu tun hat. Helfen die nur, weil sie hilfsbereit sind oder ist hier ein Versicherungsfall anzunehmen?
Die Gebäudeversicherer haben täglich mit solchen Schäden zu tun. Sie können also durchaus sachdienliche Auskünfte geben.
Sie sollten dringend Strafanzeige wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung erstatten; dies unabhängig von der Kostenübernahmzusage durch den Mieter.
Es kann durchaus sein, dass man Ihnen für die Ersatzbeschaffung und Reparatur wie in solchen Fällen leider häufig bei Gericht üblich, Abzüge macht.
Stellt sich nur die Frage, was eine Strafanzeige bringen soll. Der Täter ist ermittelt, die Schuld hat er eingesehen, den Schaden will er ersetzen.
Eine Strafanzeige bringt ihm höchstens einen Strafbefehl ein, der ihn finanziell ordentlich stressen wird und aus lauter Verärgerung darüber läßt er seinen Ex-Vermieter dann auch noch hängen.
Vielleicht kommt man besser weg, wenn man ihm die evtl. möglichen Ausbesserungen voll in Rechnung stellen kann und vielleicht zahlt er auch die von ihm zerstörte Tür samt Zarge ohne Abzug, wenn er feststellt, dass man ihn jetzt nicht mit aller Gewalt ausnehmen und ihm auch noch eine reinwürgen will.
Ärglich ist mutwillige Zerstörung auch dann, wenn der Zerstörer sich zerknirscht gibt.
Für ein späters Zivilverfahren zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen könnte die Herbeiziehung der Strafakte hifreich bei der Entscheidung des Gerichtes wirken.
Danke genau das hatte ich mir auch schon überlegt, aber ich glaube leider nicht dass viel dabei rumkommt.
mfg mowo3001
... das hört sich für mich nicht so gut an, denn mit Zahlung wurde das Vertragsverhältnis beendet und gegenseitige Anspüche sind somit doch erledigt, oder übersehe ich etwas?
Leider haben auch wir im Mietrecht immer diese Abzüge, warum auch immer. Ist leider so.
Beachte ggf. die Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe.
Danke für die Antwort. Durch die Zahlung wird lediglich die Kündigungsfrist von drei auf einen Monat verkürzt. Das mein Mieter den angerichteten Schaden bezahlt hat er mir auf dem Übernahmeprotokoll unterschrieben.
mfg mowo3001
... und was bitte ist so eine Unterschrift wert, wenn die Verjährung greift?
Wir befinden uns hier nicht im Kfz-Schadensrecht!
Die Wohnung wurde gerade vor einem Tag übergeben und noch diese Woche wird der Schreiner den Schaden begutachten und ggfs. reparieren oder erneuern. Das mit den 6 Monaten ist mir bekannt, aber gilt das nicht nur für versteckte Mängel?
mfg mowo3001
Alt für neu gilt grundsätzlich. § 823 ff. BGB
Es gilt ja das Bereicherungsverbot für den Geschädigten.
Dass der Schaden absichtlich geschah interessiert nur die Haftpflichtversicherung. Diese ist dadurch von der Leistung frei. (Falls diese Person überhaupt versichert ist). Das ist in solchen Fällen eher wenig der Fall.
Danke für die Antwort. Das hatte ich mit schon gedacht, jetzt wäre nur noch zu klären, wie lange die Lebensdauer von einer Tür ist.
mfg Mowo3001
20 Jahre kannst du da schon ansetzen.
Das natürlich nicht. Sie waren ja wohl funktionstüchtig, als du ihm die Wohnung übergeben hast.
Die Abschreibung von 5 % Jährlich rechnet sich vom jeweiligen vorherigen Restwert. Das kommt dann nie auf NULL
Nö. Denn die Reparatur muss er zahlen. Das kann ihn teurer kommen, als ´ne neue Tür.
Nur kann man die mutwillig zerstörte Tür nicht mehr reparieren, da der Mieter diese netterweise schon entsorgt hat. Allerdings sind die beiden anderen beschädigten Türen noch da.
Danke für die Antwort. Die Türen werden nicht gestrichen, es sind auch keine aus dem Baumarkt, sondern wurden damals von einem Schreiner eingebaut. Das ich nicht die kompletten Türen bezahlt bekomme ist mir klar aber zumindest zwischen 30-50% der Kosten.
Ich lass jetzt erstmal einen Schreiner kommen und feststellen ob die verbleibenen Türen zu retten sind.
mfg mowo3001