Haftpflicht zahlt nur 50% der neuen Türe?
Mein Vater hatte einen Unfall in der Wohnung, wodurch der Notarzt die Türe aufbrechen musste.
Jetzt hat die Türe einen leichten Schaden (Sie lässt sich aber normal öffnen/schließen) und der Vermieter möchte diese Türe ersetzt haben.
Der Vermieter hat sich einen Schreiner mit Kostenvoranschlag 1100 Euro ausgesucht.
Die Haftpflicht hat jetzt in einem Abschlußbrief nur 509 Euro überwiesen, mit der Begründung, dass von der 20 Jahre alten Türe keine Rechnung mehr existiert. Der Vermieter findet nichts...
Hm... wäre die Türe 40 Jahre alt, was auch hätte sein können, hätte mein Vater NICHTS bekommen?
6 Antworten
Mein Vater hatte einen Unfall in der Wohnung, wodurch der Notarzt die Türe aufbrechen musste.
Ich kann keinen Schaden den dein Vater verursacht hat erkennen, daher müsste auch die Privathaftpflichtversicherung nicht leisten.
Bei einem Unfall leistet normalerweise nur die Unfallversicherung - und zwar über die Bergungskosten.
Die Haftpflicht hat jetzt in einem Abschlußbrief nur 509 Euro überwiesen, mit der Begründung, dass von der 20 Jahre alten Türe keine Rechnung mehr existiert.
Solch eine Begründung mit Hinweis eines Haftpflichtversicherers auf die fehlende Rechnung kann ich nicht nachvollziehen.
1. ist ein Vermieter nicht verpflichtet seine Rechnungen aufzubewahren.
2. würde eine Privathaftpflichtversicherung nur den Zeitwert erstatten.
Ich vermute mal, dass bei diesem Text einiges nicht stimmen kann!
Ja, das ist der Abzug neu für alt.
Dein Vermieter hat nur ein Anrecht auf den Zeitwert der Tür. Wenn man die Lebensdauer mit 40 Jahren ansetzt (was schon recht hoch ist), bekommt er nach 20 Jahren nur die Hälfte ersetzt. Er darf sich nicht auf eure oder Versicherungskosten bereichern.
Ergo: Dem Vermieter steht nicht mehr zu.
Wer sagt denn das? Ihr müsst es dem Vermieter eben nicht zu 100% zahlen.
Google mal "Abzug neu für alt".
Ah ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich nehme die 50% von der Versicherung + 50 % aus meiner Tasche und bezahle damit die neue Türe, richtig ja?
Nein. Euer Vermieter hat nur Anspruch auf 50% Erstattung der Kosten für eine neue Tür.
Ich bin verwirrt und habe nach abzug neu für alt gegoogelt.
WER bestimmt also den zu leistenden Endwert an den Vermieter? Soll ich einfach die 500 Euro an den Vermieter überweisen und sagen das wars?
Die Begründung/Formulierung könnt ihr sicher aus dem Schreiben eurer Versicherung entnehmen, ebenso die Berechnung.
Ich würde auf jeden Fall vorab Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und das persönlich mit ihm besprechen.
Vielleicht kann euch auch eure Versicherung dabei unterstützen.
Der wird aber angefressen sein, dass er nur 50% bekommt und den Rest aus seiner Tasche zahlt an den Schreiner... oder zieht er dass von der kaution ab?
Das kann schon sein. Alternativ könnt ihr euch ja einigen.
Anderseits... hat er eine Türe bekommen, die 20 Jahre neuer ist als die alte sprich eine Wertsteigerung finde ich.
Da ihm eben keine Wertsteigerung zusteht, stehen ihm ja auch nur 50% der Kosten zu.
Die Versicherung.
Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, dann gebt ihr jede Kommunikation mit ihm der Versicherung weiter.
Die wehrt nämlich auch unberechtigte Ansprüche ab.
Sollte das Ganze eskalieren, dann zahlt die Versicherung auch den Rechtsbeistand und wenn der Vermieter ggf. mehr zugesprochen bekommt, dann übernimmt die Versicherung auch das.
Er darf hier nichts von der Kaution abziehen.
Ja, das hätte sein können.
Aber - dann hätte Dein Vater auch dem Vermieter nichts zahlen müssen.
Die Haftpflicht zahlt immer das, was der Versicherte hätte zahlen müssen, wenn er keine Haftpflichtversicherung gehabt hätte.
Dem Vermieter steht nun mal nur der Zeitwert zu und nicht eine neue Tür.
Ich habe mal etwas in diesem thread mitgelesen und erkläre Dir die Hintergründe :
Dein Vater hat eine 20 Jahre alte Tür beschädigt. Jemand der fremdes Eigentum beschädigt ist grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet und hat er dann eine Haftpflichtversicherung übernimmt die die Entschädigung wie in eurem Fall ja auch geschehen.
Als Nachweis was die Tür wert ist genügt die vorhandene Tür, auch in eurem Fall war das ausreichend.
Der Eigentümer der beschädigten Sache hat ein Recht auf Schadensersatz in der Höhe in der sich der angerichtete Schaden beläuft zzgl. Anwaltliche Vertretung sowie aller Kosten die er durch die Beschädigung aufwenden muss wie zb. Gutachterkosten zur Feststellung der Schadenshöhe.
Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz in gleicher Qualität und Güte wie die beschädigte Sache unmittelbar vor dem Schadensereigniss war. Bei einer Tür geht man großzügig von 40 Jahren Nutzungsdauer aus, 20 Jahre hat der Vermieter bereits an der Tür profitiert, eine gleichwertige neue Tür kostet rund 1.000 Euro, da der Vermieter jedoch schon die Hälfte der Lebensdauer der Tür genossen hat, muss er die neue Tür quasi 20 Jahre früher als geplant ersetzen um dann weitere 40 Jahre daran nutznießen zu können. Er hat also keine Verluste wenn er nur die Hälfte der Tür erstattet bekommt. Dafür hat er auch die Wahl heute bereits eine günstige Tür einbauen zu lassen, die dann aber voraussichtlich nur 20 Jahre hält und kommt mit den 500 Euro aus.
Anderes verständliches Beispiel :
Stell dir vor, durch dich wird ein Auto bis zum Totalschaden zerstört. Das Auto ist ein 10 Jahre alter VW Golf den man in gutem Zustand und mit gleicher Kilometerleistung für 8.000 Euro überall kaufen kann. Neu hat das Auto mal 25.000 Euro gekostet.... da du den Schaden ja nun zahlen musst überlege mal ob du dem Geschädigten 8.000 oder 25.000 Euro erstatten würdest.... Oder sogar 30.000 weil ein gleichwertiges Auto heute 30,000 Euro als Neuwagen kostet?
Ich gehe davon aus, das du auch auf 8.000 Euro kommst..... Mit der Tür ist es nichts anderes und der Vermieter kann von euch auch nur die 500 Euro (Wiederbeschaffungswert) verlangen.
Um wessen Haftpflicht geht es eigentlich überhaupt? Die deines Vaters? Wundert mich dass die überhaupt was zahlt, mir ist nicht klar wieso dein Vater hier haften soll...
Die Haftpflicht hat jetzt in einem Abschlußbrief nur 509 Euro überwiesen
Nächste Frage: Überwiesen an wen? An deinen Vater? Sehr merkwürdig da eine Haftpflicht immer direkt an den Geschädigten zahlt (also den Vermieter). Der Verursacher bekommt eigentlich nur dann das Geld von der Versicherung wenn er nachweist, dass er selber schon an den Geschädigten gezahlt hat (was ja hier nicht der Fall zu sein scheint).
Ansonsten wurde ja schon korrekterweise geschrieben, dass nur der Zeitwert erstattet wird.
wäre die Türe 40 Jahre alt, was auch hätte sein können, hätte mein Vater NICHTS bekommen?
Nein, dann hätte der Vermieter gegebenenfalls gar nichts bekommen, weil dein Vater ihm hätte nichts bezahlen müssen (deshalb wird im Normalfall auch nicht an den Verursacher gezahlt...), weil ihm kein tatsächlicher Schaden entstanden ist.
Wichtig und daher nochmal ganz deutlich: Die Differenz muss dein Vater dem Vermieter NICHT erstatten. Dem Vermieter steht rein rechtlich ganz einfach keine höhere Summe zu. Und die Haftpflicht zahlt prinzipiell nur Schadenersatz in der Höhe in der sie auch vom Verursacher zu leisten wäre. Und das ist halt Zeitwert. Wenn der Vermieter mit weiteren Ansprüchen auf deinen Vater zukommt, sollten diese einfach wieder an die Haftpflichtversicherung gegeben werden. Diese wehrt dann diese (unberechtigten) Ansprüche ab.
Wieso schreibst Du, dem Vermieter steht nicht mehr zu, mein Vater bekommt doch nur 50% von der Haftpflicht und wir müssen die 100% dem Vermieter bezahlen!