Schaden am Duschbecken durch Mieter verursacht. Was muß deren Haftpflicht zahlen?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast völlig Recht, die Versicherung muss zwar tatsächlich nur den Zeitwert des Beckens erstatten, die Handwerkerkosten aber voll...

schleudermaxe  30.07.2014, 21:01

Lachnummer? Von allen Kosten und Lasten (Gutachter, Material, Handwerker, Gericht, Anwalt) wird abgezogen. Bei 10 Jahren Laminat bekommt ein Mieter meist 10% aufgebrummt und der Vermieter dann eben 90% und macht dabei sicherlich ein "tolles" Geschäft ohne RS und somit: Auch wird mußten begreifen und sind bereits nach einem Verfahren geheilt worden und bezahlen heute den Rest immer gerne, weil es eben das bessere Geschäft ist für uns Vermieter.

Mephisto2342  30.07.2014, 21:05
@schleudermaxe

Wer so blöd ist, das zu akzeptieren, ist am Ende auch selbst Schuld...

catweasel66 
Beitragsersteller
 22.09.2014, 19:26
@Mephisto2342

ich danke erst mal ALLEN HIER ,die sich um die beantwortung meiner frage bemüht haben,egal welcher meinung sie jetzt waren. ich wills zum schluß noch auflösen wie es ausgegangen ist.

handwerkerrechnung ca 800 euro

rückzahlung durch allianz ca 500 euro

nachzahlung märchensteuer nochmal 127 euro

heißt ich bin mit ca 170 euro minus aus der sache jetzt rausgekommen

akzeptabel find ich.

danke nochmal !!

qugart  30.07.2014, 12:52

Theoretisch ja, dennoch werden auch die Reparaturkosten gedeckelt. Da hier ja sowieso nicht repariert wird, handelt es sich ja um fiktive Kosten, die trotzdem erstattet werden.

Mephisto2342  30.07.2014, 12:54
@qugart

Wieso sollte hier nicht repariert werden? Natürlich wird die Duschtasse nicht repariert, sondern ausgetauscht, aber das wird selbstverständlich gemacht. Und es gibt auch überhaupt keinen Grund, diese Kosten zu deckeln, der Fragesteller hat ein Recht auf vollen Ersatz seines tatsächlichen Schadens...

catweasel66 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 12:59
@Mephisto2342

das seh ich ja auch so, deswegen brauch ich hier gute argumente um bei der allianz aufschlagen zu können.......

Mephisto2342  30.07.2014, 13:01
@catweasel66

Verweise einfach auf § 823 BGB, Du möchtest Deinen Schaden ersetzt haben. Dies umfasst alle Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, also Material zum Zeitwert und Arbeitskosten dafür...

qugart  30.07.2014, 13:01
@Mephisto2342

Und eben deswegen sind die Handwerkskosten auch gedeckelt. Und zwar zum tatsächlichen Aufwand. Hier handelt es sich aber nicht um eine reine Reparatur, sondern um eine Erneuerung. Ist nun mal so.

Theoretisch müsste der Handwerker ein Angebot für die Reparatur abgeben. Ein Angebot über den Einbau einer neuen Duschtasse hat da erst mal nix zu suchen.

Einfaches Beispiel (alles rein ausgedachte Zahlen): Reparatur kostet 300 Euro, Neueinbau kostet 350 Euro. Ausbezahlt werden 300 Euro. Der Neueinbau ist wie schon gesagt privates Vergnügen.

Mephisto2342  30.07.2014, 13:03
@qugart

Das ist nur dann richtig, wenn eine Reparatur möglich ist. Eine gerissene Duschtasse kann man aber nicht reparieren, daher ist der Austausch zu bezahlen...

catweasel66 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 13:05
@qugart

du scheinst es wahrscheinlich mehrmals überlesen zu haben.........

du kannst an dem teil nichts und nochmal nichts reparieren !!!das teil ist komplett schrott!!

da hilft bloß ein kompletter austausch des ganzen teils um es wieder nutzbar zu machen.

catweasel66 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 13:11
@qugart

Theoretisch müsste der Handwerker ein Angebot für die Reparatur abgeben.

technisch ist eine reparatur leider aber nicht durchfürbar......und nun?

suzisorglos  30.07.2014, 14:31
@Mephisto2342

Aus den Bestimmungen des BGB (u.a. § 823) geht - wie Du richtig bemerkst - hervor, dass der Schaden zum Zeitwert zu ersetzen ist. Bei der Zeitwertermittlung sind auch die Kosten der Montage zu berücksichtigen. Daher können auch die Montagekosten nur anteilig erstattet werden.

Mephisto2342  30.07.2014, 15:34
@suzisorglos

Nein, eben nicht, in § 823 BGB steht nichts von einem Zeitwert. In § 823 BGB steht, dass der Schaden ersetzt werden muss. Das bedeutet, der Geschädigte muss so gestellt werden, als sei der Schaden nie passiert...

Und dazu gehört im konkreten Fall der Zeitwert des Materials zzgl. der Handwerkerkosten IN VOLLER HÖHE, ohne dass der Geschädigte einen Cent zulegen muss. Denn genau das ist nötig, den Geschädigten so zu stellen, als sei der Schaden nie geschehen...

suzisorglos  30.07.2014, 23:17
@Mephisto2342

Damit wäre der Geschädigte aber besser gestellt, weil er anteilig Montagekosten sparen würde - und genaus so eine Besserstellung sieht das BGB nicht vor!

Mephisto2342  31.07.2014, 08:41
@suzisorglos

Nein, er wäre nicht besser gestellt, denn ohne den Schaden hätte er überhaupt keine Montagekosten gehabt...

qugart  31.07.2014, 09:53
@Mephisto2342

Das ist doch falsch.

Eben für den Fall gibt es doch ein Gutachten, bei dem fiktive Kosten berechnet werden. Bei Kleinigkeiten wie hier reicht dann auch mal ein Angebot über die fiktiven Arbeitskosten bei einer möglichen Reparatur.

Mephisto2342  31.07.2014, 11:04
@qugart

Nein, das gibt es eben nur dann, wenn eine Reparatur zumindest praktisch überhaupt möglich ist. Aber es gibt keine fiktiven Kosten für eine nicht mögliche Reparatur, auch nicht per Gutachten...

Es ist zwar richtig, dass der Schädiger nur die geringsten Kosten übernehmen muss, also im Zweifel auch fiktive Kosten für eine nicht durchgeführte Reparatur. Das gilt aber nur dann, wenn der Geschädigte zumindest theoretisch die Möglichkeit hätte, reparieren zu lassen anstatt auszutauschen. Das ist hier aber gerade nicht der Fall...

catweasel66 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 12:48

Weißt du zufällig wie hoch man die abschreibung für so ne duschtasse ansetzen muß pro jahr?

ich dachte so um die 5 prozent.....

Mephisto2342  30.07.2014, 12:54
@catweasel66

Ich würde eher von 10 % ausgehen...

qugart  30.07.2014, 12:57
@catweasel66

Die Sanierung ist in diesem Jahr voll absetzbar.

Mephisto2342  30.07.2014, 12:59
@qugart

Darum geht es doch überhaupt nicht, es geht um die Höhe des Schadens...

Hast Du die Frage überhaupt gelesen und verstanden?

Mephisto2342  30.07.2014, 13:09
@qugart

Offenbar nicht...

In der Haftpflichtversicherung ist immer nur der Zeitwert der Sache und nicht der Wiederbeschaffungs(neu)wert versichert.

Daher ist es im Grunde egal, wieviel der Handwerker verlangen will. Entschädigt wird bis max. der Wiederherstellung vor dem Schaden.

Du musst ja nicht auf den 450 Euro sitzen bleiben. Dass du eine neue Duschtasse einbaust ist dein Privatvergnügen. Der Mieter ist nur haftbar des Schadens an der alten Duschtasse. Siehe § 823 BGB Schadensersatzpflicht.

Bekämst du mehr Geld, dann würde das eine Bereicherung darstellen.

Mephisto2342  30.07.2014, 12:57

Sorry, aber diese Antwort ist schlicht und einfach vollständiger Blödsinn...

Der Ersatz des Schadens umfasst die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustand, inkl. Material- und Arbeitskosten, genau das besagt § 823 BGB...

catweasel66 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 13:01
@Mephisto2342

genau so nen paragrafen brauch ich !! Danke Mephisto2342

qugart  30.07.2014, 13:04
@catweasel66

Und genau der Paragraph sagt eben aus, dass der Neueinbau nicht abgedeckt ist sondern nur die Wiederherstellung zum Zeitpunkt vor dem Schaden.

Wenn ihr es nicht glaubt, wendet euch an einen Bauchsachverständigen, oder einen Anwalt für Versicherugsrecht.

Das Problem ist, dass ihr da zwei Sachen vermischt, die nur auf den ersten Blick was miteinander zu tun haben.

Mephisto2342  30.07.2014, 13:09
@qugart

Und genau der Paragraph sagt eben aus, dass der Neueinbau nicht abgedeckt ist sondern nur die Wiederherstellung zum Zeitpunkt vor dem Schaden.

Korrekt. Und nichts anderes wird verlangt, als der Ersatz des tatsächlichen Schadens...

Das Problem ist, dass ihr da zwei Sachen vermischt, die nur auf den ersten Blick was miteinander zu tun haben.

Nein, Du vermischt hier den tatsächlichen Schaden mit einem imaginären fiktiven Schaden, der nicht mal theoretisch existiert, weil die Duschtasse weder theoretisch noch praktisch reparabel ist...

kleinewanduhr  30.07.2014, 13:11
@qugart

Jetzt haste recht: Wiederherstellung zum Zeitpunkt vor dem Schaden. Es ist kein Neueinbau, sondern die Wiederherstellung einer beschädigten Sache. Und dafür braucht man auch keinen Bauchsachverständigen. Also: volle Übernahme der Handwerksleistungen.

koten  30.07.2014, 13:23
@Mephisto2342

Ursprünglicher Zustand bedeutet aber nicht nur "heile" sondern auch "9 Jahre alt". Maßgeblich ist also der Preis einer gebrauchten Wanne, nicht einer neuen!

kleinewanduhr  30.07.2014, 13:04

@quart, ne sonderbare Einstellung. Privatvergnügen - einfach lächerlich !

qugart  30.07.2014, 13:05
@kleinewanduhr

Keine Einstellung, sondern geltendes Recht in Deutschland.

Mephisto2342  30.07.2014, 13:11
@qugart

Nein, auch nicht in Deutschland geltendes Recht...

Du hättest Recht, wenn die Duschtasse tatsächlich reparabel wäre. Ist sie aber nicht...

catweasel66 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 12:52

was heißt privatvergnügen......ich will mich nicht bereichern. aber das becken ist komplett schrott,da hilft bloß ein austausch !

KaeteK  30.07.2014, 13:05
@catweasel66

Wegen der Höhe des Schadensersatzes könntest Du mit Unterstützung deines Mieters versuchen, bei der Versicherung nachzuverhandeln. Zudem würde ich noch bei anderen Handwerkern nachfragen. Viel Erfolg!

koten  30.07.2014, 13:25
@catweasel66

Richtig. Aber kein Austausch mit einer neuen Wanne, sondern mit einer die auch bereits 9 Jahre alt ist.

Mephisto2342  30.07.2014, 13:27
@koten

Richtig, bzw. gegen Zuzahlung des Restbetrags zu einer neuen Wanne. Genau das will der Fragesteller ja auch...

catweasel66 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 22:23
@koten

witzbold.....wer baut denn ne 9 jahre alte wanne ein? besteht noch das problem so ein teil zu finden oder zu haben.

koten  30.07.2014, 22:33
@catweasel66

Natürlich baut man sich dann eine neue Wanne ein. Hat ja auch niemand etwas anderes gesagt. Es geht aber um den Schaden an der Wanne. Und die Wanne war nun mal eine 9-Jahre alte. Wäre die Wanne noch 10 Jahre älter gewesen, dann hätte die wohl einen Restwert von 0 € gehabt. Man würde als Geschädigter dann keinen müden Cent bekommen. Das liegt dann nicht an der "bösen Versicherung", sondern am "bösen Gesetzgeber", der für das BGB verantwortlich ist-

die versicherung des mieters hat hier einzutreten. bezahlt wird der zeitwert (abschreibungszeit hier ist 5 jahre) und die kosten für aus-und einbau.

klar, dass versicherungen so wenig wie möglich zahlen wollen. hartnäckig auf einen besseren vergleichswert verhandeln!

und weitere Handwerker-Kostenvoranschläge einholen, die evtl. .günstiger sind?

Kann der Riss nicht repariert werden, d.h. mit Verfugungsmaterial zumachen?

Bei Handwerkerkosten kenne ich keinen "Zeitwert", die Versicherung versuchen sich natürlich immer zu drücken.

catweasel66 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 12:47

keine chance den riss zu reparieren,das becken ist definitiv schrott

casala  30.07.2014, 12:53
@catweasel66

? verfugungsmaterial könnte ich höchstens in meinen eigenen 4wänden dulden - bei einem mietobjekt sähe das aber ganz anders aus, da muß das teil IO sein und nicht geklebt!

Also, im Mietrecht bekommen wir Vermieter ja auch keinen neuen Fußbodenbelag, wenn da etwas zerbröselt wurde an einem alten Stück. Es wird doch der Schaden ersetzt und wenn der Vermieter den eben nicht gerichtsfest belegen kann (Beispiel: Kauf ETW und Belag war schon da) gibt es kein Geld und dafür bezahlt ein Mieter eben Miete, zumindest ist das so hier in Deutschland.

schleudermaxe  30.07.2014, 21:07

Nachsatz: Es steht dem Vermieter doch frei, die damaligen Kosten und Lasten für den Einbau zu belegen und sich dann neun Jahre Gebrauch abziehen zu lassen (mit Miete abgegolten) und gut ist, oder?