Benutzung des Gartens durch Nachbarn - Mietrecht
Hallo. Seit dem 15.07.2013 wohnen wir zur Miete in einem Mehrfamilienhaus ( alles Mieter ). Im Mietvertrag enthalten ist ein Gartengrundstück direkt an der Wohnung. An dieses Gartenstück angrenzend stehen die Mülltonnen. Leider benutzen unsere Nachbarn unseren Garten als Durchgang zu diesen Mülltonnen. Sie überqueren somit unseren Garten mit Müll in der Hand um ihn in die Mülltonnne zu schmeissen. Darüber hinaus benutzen sie ihn als Durchgang um über ihre Terrasse in ihre Wohnung zu gelangen, oder um diverse andere Dinge in ihren Garten zu schleppen. Ihre Kinder und deren Spielkameraden benutzen unseren Garten ebenfalls als Durchgang; auch schon mal mit dem Fahrrad. Auch deren Grillgäste benutzen den Garten als Durchgang. Die Nachbarn begründen ihr Verhalten mit einem Wegerecht, das ihnen von der Hausverwaltung eingeräumt wurde. Unsere Vormieter haben an der Situation keinen Anstoss genommen. Müssen wir uns das gefallen lassen, oder kann ich die Miete kürzen?. Wenn ja um welchen Prozentsatz.? Hinzufügen möchte ich, das wir einen 20 Monate alten Sohn haben, den wir aufgrund der Situation nicht alleine in den Garten lassen können. Ausserdem gewährt der Durchgang durch unseren Garten einen direkten Einblick in unser Wohnzimmer. Vielen Dank
5 Antworten
Hat Euch der Vermieter die Alleinnutzung eingeräumt (Mietvertrag!) und der anderen Mietpartei ein Wegerecht, hat die Hausverwaltung einen Konflikt geschaffen, den sie lösen muss.
Am Ende wird entweder den Nachbarn das durchqueren verboten oder ihr müßt deutlich weniger Miete zahlen. Es könnte in einem Rechtsstreit sogar soweit gehen, dass der Mietvertrag insgesamt zur Diskussion steht, denn wenn ihr was gemietet habt und ihr hinsichtlich einer wesentlichen Eigenschaft getäuscht wurdet, ist die Frage, ob der Mietvertrag überhaupt gültig zustande gekommen ist.
Das ist aber dann schon Anwaltssache.
Danke für den Stern. :-)
Leider weiß ich zur Höhe der möglichen Mietminderung nicht Bescheid. Darüber solltest Du Dich bei einem Mieterverein oder bei einem kundigen Anwalt erkundigen.
Wenn Mietminderung, dann allerdings nur von der Kaltmiete, denn den Betriebskostenanteil musst Du so oder so bezahlen.
Hierzu aber noch ein Aspekt: Wer pflegt den Garten? Vermutlich seid ihr verpflichtet dazu. Das ist ein weiteres Kriterium dafür, dass andere dann nichts in "Eurem" Garten verloren haben. Auch nicht, um mal eben durch zu gehen.
Hallo. Seit dem 15.07.2013 wohnen wir zur Miete in einem Mehrfamilienhaus ( alles Mieter ). Im Mietvertrag enthalten ist ein Gartengrundstück direkt an der Wohnung.
Wichtig ist, ob es zur Mitbenutzung oder zur alleinigen Nutzung im Mietvertrag steht.
Darüber hinaus benutzen sie ihn als Durchgang um über ihre Terrasse in ihre Wohnung zu gelangen, oder um diverse andere Dinge in ihren Garten zu schleppen. Ihre Kinder und deren Spielkameraden benutzen unseren Garten ebenfalls als Durchgang; auch schon mal mit dem Fahrrad. Auch deren Grillgäste benutzen den Garten als Durchgang. Die Nachbarn begründen ihr Verhalten mit einem Wegerecht, das ihnen von der Hausverwaltung eingeräumt wurde.
Erst mal abklären ob das stimmt, das denen Wegrecht eingeräumt wurde. Wenn ja und Ihr gleichzeitig die alleinige Nutzung im Mietvertrag stehen habt, sollte man über eine Mietminderung verhandeln bzw. durchsetzen.
Müssen wir uns das gefallen lassen, oder kann ich die Miete kürzen?. Wenn ja um welchen Prozentsatz.? Hinzufügen möchte ich, das wir einen 20 Monate alten Sohn haben, den wir aufgrund der Situation nicht alleine in den Garten lassen können. Ausserdem gewährt der Durchgang durch unseren Garten einen direkten Einblick in unser Wohnzimmer
Mieterbund oder Anwalt fragen.
MfG
Johnny
Vielen Dank. Im Mietvertrag ist der "Gartenanteil" ausdrücklich erwähnt. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass es unter Mietern ein Wegerecht überhaupt nicht gibt. Wenn sich die Situation nicht ändert und ich dann eine Mietminderung vornehme, wie hoch darf diese sein und sollte der Prozentsatz von der Netto oder der Bruttomiete gekürzt werden?
Wenn sich die Situation nicht ändert und ich dann eine Mietminderung vornehme, wie hoch darf diese sein und sollte der Prozentsatz von der Netto oder der Bruttomiete gekürzt werden?
Die Höher sollte der Mieterbund festlegen.
Von der Bruttomiete wird gemindert.
Im Mietvertrag enthalten ist ein Gartengrundstück direkt an der Wohnung.
wenn das so ist,dann ist das euer garten,den andere nur mit eurem einverständnis benutzen dürfen.
Vielen Dank. Im Mietvertrag ist der "Gartenanteil" ausdrücklich erwähnt. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass es unter Mietern ein Wegerecht überhaupt nicht gibt. Wenn sich die Situation nicht ändert und ich dann eine Mietminderung vornehme, wie hoch darf diese sein und sollte der Prozentsatz von der Netto oder der Bruttomiete gekürzt werden?
dass es unter Mietern ein Wegerecht überhaupt nicht gibt.
dann solltest du die darauf hinweisen,dass sie nicht mehr durch deinen garten trampeln dürfen.
Wenn Euch der Gartenteil vertraglich zur Alleinnutzung zusteht und die Nachbarn auf freundliche Ermahnungen nicht reagieren, wendet Euch an den Vermieter.
Aber vorher noch mal in den Vertrag schauen ob dort wirklich Alleinnutzung und nicht Mitnutzung steht.
Vielen Dank. Im Mietvertrag ist der "Gartenanteil" ausdrücklich erwähnt. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass es unter Mietern ein Wegerecht überhaupt nicht gibt. Wenn sich die Situation nicht ändert und ich dann eine Mietminderung vornehme, wie hoch darf diese sein und sollte der Prozentsatz von der Netto oder der Bruttomiete gekürzt werden?
Wenn du für den Garten Miete zahlst, der Eigentümer dich auf das Wegerecht nicht hingewiesen hat und im Mietvertrag so etwas nicht drinsteht, kannst du den Nachbarn den Zugang verwehren, les aber zuerst nochmal den Mietvertrag durch
Vielen Dank. Im Mietvertrag ist der "Gartenanteil" ausdrücklich erwähnt. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass es unter Mietern ein Wegerecht überhaupt nicht gibt. Wenn sich die Situation nicht ändert und ich dann eine Mietminderung vornehme, wie hoch darf diese sein und sollte der Prozentsatz von der Netto oder der Bruttomiete gekürzt werden?
Vielen Dank. Im Mietvertrag ist der "Gartenanteil" ausdrücklich erwähnt. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass es unter Mietern ein Wegerecht überhaupt nicht gibt. Wenn sich die Situation nicht ändert und ich dann eine Mietminderung vornehme, wie hoch darf diese sein und sollte der Prozentsatz von der Netto oder der Bruttomiete gekürzt werden?