Wer muss für die Kosten einer Hecken-Neubepflanzung aufkommen? Mieter oder Vermieter?
Ich bin zur Miete in einer Wohnung mit eigenen Garten. Mein Vermieter hat vorgeschlagen eine Hecke um den kompletten Garten zu pflanzen, da dieser genau neben einer Straße ist. Nun meine Frage wer muss für die Kosten der Pflanzen aufkommen?
6 Antworten
Wenn im Mietvertrag steht, dass du alleinige "Gartennutzung" hast, heißt das, dass du den Garten in Ordnung halten musst. Will der Vermieter Neuanpflanzungen in dem Garten hat er die Kosten der Pflanzen zu tragen.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)
Das müsste allein der Vermieter bezahlen (Investition). Die Pflege durch Außenstehende dürfte er umlegen, aber nur wenn das so mietvertraglich vereinbart wurde.
Da du derzeit Mieter bist (und damit Besitzer) hast du das Sagen. Der Vermieter kann also nicht ohne deine Zustimmung die Hecke anlegen (Gehölze und Pflanzung). Mit deiner Zustimmung wohl, aber auf seine Kosten.
§ 535 BGB ff.
DU als Mieter bist eigentlich nie verpflichtet so etwas zu bezahlen. Das ist die Pflicht des Vermieters. Deine Pflicht besteht im Mietrecht lediglich der Mietzahlung und den pflegliche Gebrauches des Mietsache. Was er jedoch machen könnte, wäre die Miete etwas zu erhöhen, um es so umzuwälzen. Was einzig und allein du bezahlen müsstest, wären Bagatellschäden, diese beziehen sich aber lediglich auf sachen mit denen du täglich Kontakt hast (Wasserhähne, Türgriffe etc.) und das im Einzelfall nur 75 € und insg. 150 € jährlich. Also keine Angst vor den Kosten für die Hecke :)
Hilfreiche Antwort? Wo steht die denn? Was hat die Hecke mit Kleinreparaturen zu tun?
Das war ein Beispiel dafür, was zu übernehmen wäre!! Die Hecke fällt nicht darunter! Es war ein Tipp, falls so etwas eintritt, dass dies zu entschädigen ist!
Für mich war die Antwort hilfreich !
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)
Auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.
(LG Wuppertal WM 2000, 353)
Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt.
(LG Darmstadt WM 83, 151)
Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen.
(LG Detmold WM 90, 289)
Also soll der Vermieter die Hecke auch bezahlen, sonst bleibt es so wie es ist .
Um diesen Garten, der ja wohl zu Deiner Mietsache (Wohnung) gehört, kann der VM, auf seine Kosten natürlich, eine Hecke pflanzen/pflanzen lassen.
In den Garten darf er, so lange er vermietet ist, gar nichts pflanzen.
Muss der Vermieter auch die Bepflanzung an sich übernehmen oder ist das meine Aufgabe da es ja auch mein Garten ist? (Die Bepflanzung wird mit Sicherheit an keinen Gärtner übergeben, sondern es muss selbst gepflanzt werden!)