Durchgangsrecht der Hausverwaltung im Garten?
Ich wohne in einer Erdgeschosswohnung mit Garten. Im Erdgeschoss gibt es drei Wohnungen, die alle über einen eigenen Garten verfügen. Die Gärten sind durch 2 Meter hohe Hecken getrennt. Aber meine Wohnung ist die Einzige, welche über einen Zugang zur Strasse verfügt. Der Garten ist im Mietvertrag zur Alleinbenutzung ausgeschrieben.
Nun ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass einer der anderen Mieter der Hausverwaltung ein Problem in seinem Garten signalisiert.
Die Hausverwaltung schickt dann einen Handwerker, der in unseren Garten kommt, sich durch die Hecke zwängt und so zu den anderen Gärten gelangt. Abgesehen davon, dass dies unangekündigt geschieht, empfinde ich es als nicht korrekt, dass der Garten, den ich pflege und in gutem Zustand halte, von der Hausverwaltung als Durchgangszone begriffen wird. Zumal damit die Bemühungen eine gesunde und dichte Hecke zu haben zunichte gemacht werden.
Nach meinem Verständnis - ausser es wäre Gefahr im Verzug - müsste der entsprechende Handwerker einen Termin mit dem jeweiligen anderen Mieter machen und dessen Garten dann durch dessen Wohnung betreten.
Wie ist die Rechtslage?
5 Antworten
Bei alleiniger Nutzung ist das so sicher NICHT ok. Ein Handwerker muss normalerweise beim Kunden anklingeln und durch dessen Wohnung in dessen Garten gehen. Bei mir würde der einen Tritt in den Hintern bekommen ! Zudem könnte er ja auch - wenn schon niemand da ist - höflich bei Dir fragen ob er mal durch darf, oder der Nachbar spricht das vorher so mit Dir ab. So wie von Dir geschildert würde ich das jedoch NICHT hinnehmen.
Du sprichst nur vom "Hausverwalter"? Ist er auch der Eigentümer Deiner Wohnung?
Der Eigentümer hat die Verwaltung des Gebäudes einer Hausverwaltung anvertraut. Diese kümmert sich ausschließlich um die Verwaltung - nicht die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung läuft exklusiv über einen Makler.
Ich gebe deinen Empfindungen recht.
Du solltest dich schriftlich an die Hausverwaltung wenden eindeutig klarstellen das du das nicht möchtest. Der Garten ist zur alleinnutzung und davon unabhängig ob der Vermieter, die Genossenschaft oder sonst was Eigentümer ist, behälst du das Hausrecht.
Das siehst du völlig richtig.
Da die Hausverwaltung mir weismachen wollte, dass die da Durchgangsrecht hätten, habe ich dann doch einfach mal einen Anwalt gefragt. Es geht mir zwar nicht darum, einen Kleinkrieg vom Zaun zu brechen, aber die Antwort auf die höfliche Frage bei der Hausverwaltung war derartig pampig, dass ich das dann doch genauer wissen wollte.
Laut dem Anwalt haben die keinerlei Berechtigung zum Durchgang, es seie denn es wäre eine Gefahr im Verzug, die man sofort abwenden müsste.
Entsprechend einfach mal an die Verwaltung weitergegeben mit der Bitte, zukünftig mit dem jeweiligen Mieter einen Termin zu machen. Mal sehen, ob da noch was kommt.