Luftdruckschießen im garten?
Darf der Vermieter Verbieten das der Mieter (also ich) im eigenen Gaten mit einem Luftgewehr außerhalb der Ruhezeiten schießen darf ?Die Gärten also meiner und dessen des Vermieters sind durch eine Hecke getrennt.
Vielen Dank schonmal
7 Antworten
Ja das darf er dir verbieten:
WaffG §12 Abs. 4 Satz 2:
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum.a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,Gruß Jake
PS: Es heißt übrigens "Druckluftwaffe". Luftdruck ist das was uns umgibt. Druckluft ist komprimierte Luft.
Danke das hat mir geholfen, jetzt schreibe es ich sogar richtig 😉
Gruß zurück
ganz erlich der Vermieter ist noch human, wenn er dir das nur verbietet! ich würde es direkt zur Anzeige bringen, und das Mietverhältnis mit dir beenden.
Wenn er sich durch deine "Schießübungen" gefährdet fühlt, kann er das sogar der Polizei melden, und dann hast du ein ernstes Problem. Schießübungen kannst du in für sowas vorgesehene Einrichtungen machen. Das nennt man Schießstätten.
er kann dir sagen du sollst es lassen, oder er holt die Polizei, kannst dir aussuchen , was die lieber ist, die Polizei sagt dir dann wo es langgeht
Okay danke
Das muss der Vermieter nicht denn das hat bereits der Gesetzgeber im WaffG getan. Oder hast du ein Dach über deinem Garten das sicherstellt dass das Geschoss nicht über die Hecke fliegen KANN?
... das weiß doch jeder Waffeninhaber oder wurde der Schein in der U-Bahn gefunden?
Aber darf er es Verbieten????