Wir sind Mieter, Bambus vom Nachbarn drängt in unserem Garten, müssen wir es entwurzeln ?
Wir sind Mieter. Unser Nachbar hat vor drei Jahren einen Bambus eingepflanzt. Der Bambus hat sich dieses Jahre ausgebreitet und wächst in unsere Hecke hinein. Weil wir uns bis jetzt nicht beklagt, (wir wollten keinen Ärger machen) behauptet unser Nachbar, dass es sowieso zu spät sei und, dass der Bambus auf unserem Garten jetzt „unsere“ ist. Inzwischen hat der Nachbar den Bambus von seinem Grundstück beseitigt. Sind wir jetzt gegenüber unsere Vermieter verpflichtet den Bambus auf unsere Seite zu beseitigen ?
5 Antworten
Hallo,
es scheint sich um eine Rhizome bildene Bambusart zu handeln.
Für Pflanzen des Nachbarn könnt Ihr nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings würde ich es dringendst Eurem Vermieter gegenüber anzeigen und ihn auf die bevorstehenden Probleme hinweisen.
Scheinbar war sich der Nachbar nicht bewusst, welche Art von Bambus er gepflanzt hat. Es gibt viele Bambus Arten die keine solchen Probleme bereiten, weil ausschließlich horstig wachsend.
Als er sich dessen bewusst wurde, hat er den Bambus auf seiner Seite entfernt, ohne Euch über die Folgen zu informieren. Das kann Euch nicht angelastet werden.
Der Bambus sollte schnellst möglich entfernt werden.
Rhizome bildender Bambus breitet sich sonst schnell im ganzen Garten aus. Die Wurzeln sprengen auch problemlos Terrassen.
Es ist sehr wichtig schnell zu handeln!
RayAnderson 😏
Was ist denn hinsichtlich der Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart?
Grundsätzlich ist der hineingewachsene Bambus vermutlich ein Teil des angemieteten Grundstücks geworden, sofern er fest mit dem Grundstück verbunden ist. Hier der Verweis auf § 94 BGB.
Ihr hättet Euch gleich damals an den Nachbarn wenden müssen, als der Bambus anfing in den Garten zu wachsen.
nein, der bambus gehört dem nachbar. er hat ihn gepflanzt. wäre ja noch schöner wenn dinge den besitzer wechseln wenn sie auf nem anderen grundstück landen. der nachbar muss ihn entfernen.
wie ihr gegenüber eurem vermieter verpflichtet seid, steht in eurem mietvertrag. kann so oder so sein
"Der Bambus hat sich dieses Jahre ausgebreitet und wächst in unsere Hecke hinein."
d.h. der Bambus ist auf den Nachbargrundstück, wächst aber Rüber.
Klar, es steht aber auch geschrieben, dass der Nachbar seinen Bambus beseitigt hat und nur noch der Bambus auf dem Grundstück des Fragestellers steht.
Die Wurzeln haben sich vermutlich auf das Nachbargrundstück ausgebreitet. Sonst müsste der Fragesteller ja gar nichts beseitigen.
dieses rätsel kann wohl nur der fragesteller auflösen :p
Das hätte man mit dem Nachbarn absprechen sollen, bevor es zu spät war. DER hätte den Bambus eingrenzen müssen. Nun wird es nicht mehr gehen, ohne die Hecke mit auszugraben und das ist dann Eure Sache (wenn Eure Hecke).
Aber Ihr seid nicht verpflichtet, den auszugraben, da das Grundstück ja dem Vermieter gehört und damit auch der Bambus. Nennt sich dann "Altbestand"...
Ist zumindest bei uns so.
Als Mieter sind Sie für solche eingedrungen Wurzelen nicht verantwortlich.
Das ist die Angelegenheit zwischen den jeweiligen Grundstückseigentümern; übrigens keine einfache!
guckst Du hier:
Wenn der Bambus auf dem Grundstück des Fragestellers verwachsen ist, stimmt das so nicht. Er geht nach § 94 BGB automatisch in das Eigentum des Vermieters über.