Darf der Vermieter den Zaun abbauen und sich einfach Zutritt zum Haus schaffen?
Hallo, ich hätte da mal eine Frage:
unser Vermieter versucht uns schon lange aus dem Haus zu kriegen/ uns wegzuekeln. Er kommt oft ohne Ankündigung ins Haus um nach irgendetwas ,,nachzuschauen“ . Wenn er mal vor dem Besuch anruft , dann 10 min bevor er kommt und er wartet gar nicht mal eine Antwort ab. Er beschuldigt uns , dass wir sein Haus zerstören , obwohl an den Stellen die er anspricht keinerlei Beschädigung zu sehen ist. Deswegen hat er uns gesagt , dass wir umziehen sollen , weil es ihm nicht gefällt wie wir ,,leben“. Er ergreift jetzt Maßnahmen die sehr unangenehm sind : Er will den Zaun der an der Straße und dem Garten grenzt abbauen , ohne einen Grund genannt zu haben . Das Problem ist aber , dass der Garten am Wohnzimmer ist das sehr große Fenster hat.Wenn der Zaun ab ist , dann kann praktisch jeder in unser Wohnzimmer schauen und in den Garten , durch den man aber auch bis zur Garage und zu der Eingangstür gehen kann . Darf der Vermieter diese ganzen Sachen überhaupt ? Danke im Voraus
5 Antworten
Ich vermute, dass ihr eine Haus mit Grundstück und Nebengebäude gemietet habt. Die Einfriedung (Zaun) ist Bestandteil der Mietsache. Eine Wegnahme des Zaunes müsst ihr nicht hinnehmen.
Daher solltet ihr den Vermieter warnen, dass im Wegnahmefall ihr auf Wiederherstellung des Zaunes klagen werdet.
Die Besuche im Haus oder Grundstück ohne Anmeldung bzw. ohne eure Genehmigung solltet ihr unterbinden und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen (ist zwar meist unergiebig aber trotzdem). Gibt es denn keine abschließbaren Türen und Tore? Besitzt der Vermieter eventuell noch Zweitschlüssel?
wenn er seinen zaun abbauen will, dann macht er das einfach. er muss dich da nicht fragen oder deine erlaubns einholen. es ist SEIN zaun.
die unangemeldeten besuche...da ist er nicht im recht. das hat er rechtzeitig anzukündigen und auch deine erlaubnis haben
dann behaupte ich als vermieter dass der zaun baufällig ist, eine gefahr darstellt und somit eine gefahr in verzug besteht.
Richtig. Der Vermieter/Eigentümer hat eine Verkehrssicherungspflicht. Nur hat hier der Mieter die Verkehrssicherung nicht moniert und kann leicht durch Fotografieren die Beweise sichern. Der Mieter kann durchaus hier eine Schikane des Vermieters erkennen und dagegen vorgehen. Zum anderem müsste der Vermieter einen neuen Zaun herstellen, wenn seine Absicht umgesetzt würde.
dieses monieren muss nicht zwangsläufig vom mieter kommen...das kann auch ein ordnungsamt machen oder jede andere person die eine gefahr erkennt oder wittert.
wenn ich den zaun erstmal abgebaut habe..dann habe ich viele probleme um einen neuen zaun zu errichten...
kein material,kein personal, kein geld, keine lust, kein fahrzeug.....
der mieter hingegen muss mich fragen ,ob er selber da was bauen darf falls er selber zur tat schreiten will !
Dein Ausrufezeichen am Ende des Kommentars verbessert nicht den Inhalt deines Beitrages, der nur auf Annahmen beruht aber nicht dem FS weiterhilft.
Fakt ist, dass der Vermieter hier vertragswidrige Handlungen vornehmen will, die nicht vom Ordnungsamt oder Dritten etwa gefordert wurden sonder lediglich eine Schikane darstellen, wenn sie denn umgesetzt werden.
Schließlich würde die Causa für den Vermieter sehr viel teurer durch Gerichts- und Anwaltskosten die dem Urteil nach Zaunersatz folgen würden.
Nein. Aber ich kann nur immer wieder bei sowas raten: Geht zum Fachanwalt für Mietrecht. Solchen Leuten muss man gleich richtige Grenzen setzen.
Da Sie ein Haus bewohnen, könnte der Mieter Sie sogar wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er Sie mit seinen jetzt praktizierten Methoden nicht rauskriegt, was er ja scheinbar vor hat.
Er beschuldigt uns , dass wir sein Haus zerstören , obwohl an den Stellen die er anspricht keinerlei Beschädigung zu sehen ist.
An welchen stellen haben Sie denn Zerstörungen angerichtet?
Wir haben nichts zerstört. Wir haben an den Stellen die er benannt hat nachgesehen und da war nichts zu sehen . Ein Beispiel : er hat gesagt wir hätten an einem schuhfach das ihm gehört mit einem Messer eingeschnitzt oder die Fugen der Fliesen mit den Nägeln aufgekratzt ( also banale Anschuldigungen ). Er hat früher auch in dem Haus gewohnt nachdem wir es gemietet haben und hängt uns komische Sachen an. Wir haben sogar einige Schäden von ihm selber repariert ( Bad , Ofen ) und er will das nicht bezahlen .
Also das Haus betreten darf er auf jeden Fall nicht. Jedenfalls nicht ohne vorherige Anmeldung (länger als 10 Minuten, mindestens einige Tage). Informiert euch beim Anwalt oder Mieterbund.
"es ist SEIN zaun." Der Zaun ist EIGENTUM des Vermieters/Eigentümers - der Mieter ist durch Mietvertrag BESITZER des Zaunes -. Der Eigentümer hat sein Eigentum an den Mieter übertragen. Die Wegnahme des Zaunes wäre also eine Besitzstörung und somit ein Vertragsbruch.