Hausrenovierung - Nachbar lässt mich meine Hausfassade nicht renovieren, weil er nicht möchte, dass ich in seinen Garten ein Gerüst aufstellen lasse?
Hallo liebe Frageleser,
Wie oben schon kurz beschrieben, lässt mein Nachbar nicht zu, dass ich meine Hauswand die an seinem Garten grenzt renoviere. Wir müssen ein Gerüst aufstellen und bekommen aber nicht die Erlaubnis der Nachbarn.
Hinzu kommt auch noch, dass sie eine Kletterpflanze an meiner Hausfassade angebracht haben und den Gerüstbau verhindern aufgrund von gepflanzten Bäumen (also sie haben hinter meinem Haus an meiner Hausfassade Bäume gepflanzt- ihr Garten grenzt daran).
Meine engagierte Bau Firma fängt am Donnerstag an zu bauen und hat geplant ,nächste Woche die Hausfassade zu renovieren.
Mein Bauleiter sagte, dass ich ein Recht darauf habe, in den Nachbargarten zu gehen und die Fassade renovieren zu lassen.
Alle Nachbarn außer einem sind einverstanden (siehe unten Grundriss).
Könnt ihr mir helfen: darf ich meine Fassade renovieren und das Gerüst im Nachbarsgarten für diesen Tag aufstellen lassen?
11 Antworten
Es gibt ein sogenanntes Hammerschlag und Leiterrecht, google mal danach. Der Nachbar muss es also erlauben. Allerdings darfst du nicht zur Selbsthilfe greifen, im Notfall musst du dieses Recht einklagen.
Der Nachbar muss dir den Zugang für notwendige Reparaturen ermöglichen. Selbstverständlich musst du den ursprünglichen Zustand anschließend wieder herstellen (lassen)
Die Kletterpflanze würde ich auf jeden Fall entfernen (lassen) und dafür sorgen, dass sie nicht mehr an der Fassade hochwächst. So eine Pflanze kann Schäden verursachen, der Nachbar darf sie nicht an deiner Fassade anbringen.
Vorab: Im Baurecht ist meist entscheidend, wo sich das betreffende Objekt befindet. Welches Bundesland ist das denn? Das sog. Leiterrecht ist zudem fristgebunden geltend zu machen; üblicherweise mit einem Vorlauf von 4 Wochen.
Meine engagierte Bau Firma fängt am Donnerstag an zu bauen und hat geplant ,nächste Woche die Hausfassade zu renovieren.
Und die (zwingend erforderliche!) Nachricht an den Nachbarn erfolgte wann?
NB.: Da das Objekt ohne Grenzabstand zu den beiden Nachbarsgrundstücken errichtet wurde, muss dafür seinerzeit eine nachbarliche Zustimmung eingeholt worden sein, die - je nach Bundesland - auch ggfs. alle Baulasten regelt, sofern das Gebäude tatsächlich direkt auf der Grenze steht.