Gartennutzung Zweifamilienhaus?
Hallo zusammen,
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus mit großem Garten zur Miete.
Der Garten gehört nicht zum Mietvertrag, es gibt aber eine Anlage zum Mietvetrag in der steht, falls der Mieter den Garten nutzt ist er auch für die Pflege zuständig.
So weit so gut...
Wir haben zwei kleine Kinder und haben eine Schaukel und einen Sandkasten im Garten aufgestellt.
Unsere Vermieterin war heute unangemeldet da und meinte warum wir da eine Schaukel eingegraben hätten (sie steht nur lose auf dem Rasen) und wir sollen die Schaukel und den Sandkasten weiter hinten im Garten aufstellen, sonst nimmt sie uns den Garten weg....
Wir haben die Sachen mit Ansicht vorne im Garten platziert da da die Hecke schön hoch und dicht ist und so einfach ein bisschen Privatsphäre für meine Kids gegeben ist beim spielen.
Könnte die Dame das rein rechtlich durchsetzen?
Liebe Grüße
5 Antworten
Hat die Anlage irgendwelche Angaben zur Kündigung der Gartennutzung (durch wen? Fristen? Gründe?)
Oder konkreter wie in deiner Frage zur Nutzung?
So ist alles zieich dünn, letztlich ist es eine Duldung einer Nutzung über die Mietsache hinaus...
Besser wäre es gewesen den Garten mit zu mieten...
Welche Gründe wurden angeführt, warum die Sachen verlegt werden sollen? Wohnt die Vermieterin im anderen Hausteil?
Nutzt ihr den halben oder ganzen Garten?
Privatsphäre für Kinder beim spielen ist etwas das ich so gar nicht verstehen kann.
Kinder stören sich doch nicht an Zuschauern und es ist eher von Vorteil wenn jemand zuschaut falls sie sich verletzen.
Wenn das Gartengrundstück fest mit dem Mietvertrag verbunden wäre gäbe es grundsätzlich Chancen es durchzusetzen. So aber nicht. Außerdem bietet die Vermieterin eine Alternative die aus meiner Sicht durchaus machbar wäre. ICh würde hier den wünschen der Vermieterin nachkommen und mich nicht auf eine Auseinandersetzung einlassen, das kann aus der kurzen Beschreibung der Vertragsverhältnisse nur nach hinten losgehen.
Ja, da es kein Bestandteil des Mietvertrages ist
es ist eine geduldete Nutzung …
Wenn da steht
Der Garten gehört nicht zum Mietvertrag,
Ist das eine klare Aussage.
Aber
es gibt aber eine Anlage zum Mietvetrag in der steht, falls der Mieter den Garten nutzt ist er auch für die Pflege zuständig.
Heißt nicht, das ihr das ohne nachfrage und Erlaubnis dürft dürft!
Wir haben die Sachen mit Ansicht vorne im Garten platziert da da die Hecke schön hoch und dicht ist und so einfach ein bisschen Privatsphäre für meine Kids gegeben ist beim spielen.
Ah ja..... Deutschland versteckt sich vor der Welt. Glaubst du wirklich das jeder (Eventuelle) Nachbar ein Pädophiler alter Mann ist, der seine Opfer nach 3 Tagen unter frischen Gräbern verscharrt? Gerade Kinder brauchen den Kontakt.
_______________
Entweder setzt du die Geräte nach hinten oder entfernst sie ganz einfach.
Dazu buht sie kein Gericht; eine Anweisung an Sie reicht da völlig aus.
Handeln Sie dem zuwider, dann folgt in letzter Konsequenz die Kündigung, gegen die Sie dann klagen können.
Den Anspruch: "ein bisschen Privatsphäre für meine Kids gegeben ist beim Spielen."
sollten Sie da als Argument lieber weglassen!