Darf Vermieter Unkrautvernichter ohne Ankündigung im Garten versprühen?
Hallo, darf ein Vermieter einfach ohne Ankündigung einen Unkrautvernichter in rauhen Mengen im Garten versprühen? Wir Mieter haben im Mietvertrag ein Gartennutzungsrecht, haben dort Pflanzen, teilweise sogar Kräuter und Gemüse und in der Hecke wohnen Igel. Weiter sind Tiere im Haus, die auch den Garten betreten. Der Vermieter hat die Gehwege im Garten, teilweise in der Hofeinfahrt/Fußweg vor dem Haus und den gesamten Rasen mit den Unkrautvernichter besprüht. Auf ein Nachfragen, welches Mittel es ist, haben wir zu hören bekommen: Unkrautvernichter, mehr müssen Sie nicht wissen.
Gibt es eine Handhabe gegen solch ein Vorgehen??
Danke für Eure Antworten
3 Antworten
Nein das darf er selbst mit ankündigung nicht. Du kannst durchaus mal beim Ordnungsamt nachfragen, aber normalerweise darf mann Gift nicht beliebig versprühen vielmehr benötigt man für viele dieser Stoffe eine Genehmigung.
Das darf er auf keinen Fall da ihr das Gartennutzungsrecht habt
Vielleicht hat ihm die Art nicht gefallen, wie seine Mieter mit seinem Garten umgehen?