Steine in Garten Mieter-oder Vermietersache?


06.01.2020, 15:26

Hier ein Foto

15 Antworten

Ist der Garten an die Familie mitvermietet?

Wenn ja, muss der Vermieter m. E. die Kacheln ungefährlich machen (also entfernen oder erneuern).

Ist der Garten nicht mit vermietet, haben die Kinder da sowieso nichts zu suchen.

imager761  07.01.2020, 09:00
Wenn ja, muss der Vermieter m. E. die Kacheln ungefährlich machen (also entfernen oder erneuern).

Sagt wer? Die verklinkerte Bodenplatte gehört unstreitiig überhaupt nicht zum vermieteten Garten. Darauf haben die Kinder nicht zu spielen, zumal wenn es erkennbar (Schild, Absperrband) gekennzeichnet wäre. Seit wann schuldet der VM einen anderen als bei Mietbeginn vorhanden Wunschzustand oder größere Fläche?

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 10:05
@imager761

Danke! Das wusste ich garnicht dass es nicht zum mitvermieteten Garten gehört !

DaKaBo  07.01.2020, 10:23
@imager761

Deshalb habe ich geschrieben "m. E." = meines Erachtens. Das Foto wurde erst später hochgeladen.

Man weiß ja nicht, was konkret im Mietvertrag steht, aber meine persönliche Meinung in diesem Fall (als Mutter und Vermieter) wäre, dass die Kinder da nichts zu suchen haben, da nicht Teil des Gartens. Und man kann Kindern durchaus sagen "Lauft da nicht barfuß rum!" (falls sie sich doch dorthin "verirren".)

Es werden auch keine Bäche umgelegt oder Straßen abgesperrt, damit ihnen nichts passiert. Kinder müssen lernen, dass in ihrer Umwelt gefahren lauern. Es wird aber Helikopter- bzw. Rasenmäher-Eltern geben, die das GANZ anders sehen...

imager761  07.01.2020, 18:40
@DaKaBo
Kinder müssen lernen, dass in ihrer Umwelt gefahren lauern.

ACK. Nur versagen Helikoptereltern in ihrer Eigenverantwortung und suchen die Schuld dafür dann beim Vermieter, Lehrer, Autofahrer, ...

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 12:20

Ja, der Garten ist mit vermietet

hast du da einen Beleg für diese Vermutung ?

DaKaBo  06.01.2020, 12:25
@sorbetaucitron

Google mal § 823ff BGB. Da geht es um Verkehrssicherungspflicht. Der Wohnungseigentümer muss für die Sicherheit im Haus und auf dem Grundstück sorgen.

Aber liegt denn hier eine wirkliche Verletzungsgefahr vor?

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 12:35
@DaKaBo

Das ist eben die Frage .. meiner Meinung nach nicht richtig ..
ich schicke später mal ein Foto davon, es sind halt Fliesen die teilweise abgeplatzt sind und dadurch „für die barfußlaufenden Kinder“ gefährlich sein könnten

imager761  07.01.2020, 08:50
@sorbetaucitron

Das Fundament gehört nicht zum mietvermieteten Garten und das darf der Vermieter mit Absperrband vor unbefugtem Betreten sichern. Wie kommt man auf die Idee, etwas anderes oder mehr zu fordern als mietvertrglich vereinbart ist?

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 10:04
@imager761

Oh das wusste ich garnicht dass das Fundament nicht dazu gehört! Ich dachte das ist Teil des vermieteten Gartens

Nach deinem Text, gehe ich davon aus, dass diese Familie das komplette Haus mit Grundstück gemietet hat.

Dann sollte der Mieter fragen, ob es ihm erlaubt wird die Kacheln aus dem Garten zu entfernen.

Aber was hat das Kopfsteinpflaster mit deiner Frage zu tun. Außerdem ist ein Grundstück meist uneben - kommt auf die jeweilige Gartengestaltung an.

DerHans  06.01.2020, 12:37

Scherben der Fliesen dürften nicht herum liegen.

Barbarosse  06.01.2020, 12:40
@DerHans

Im Text steht nirgends, dass Scherben herum liegen, lediglich, dass die Fliesen gesprungen sind und dies ist bei Frost auch bei Außenfliesen jederzeit möglich.

Wie besichtigt, so gemietet. Machen sich die Mieter Sorgen, können sie fragen, auf welche Weise sie die Gefahr beseitigen können, aber die tatsächliche Gefahrenbeseitigung/-Begrenzung geht auf jeden Fall zu Lasten der Mieter.

DerHans  06.01.2020, 12:39

Verkehrssicherungspflicht obliegt in erster Linie dem Grundstückseigentümer. Diese kann er zwar delegieren, trotzdem würde eine Haftung, einem Dritten gegenüber auf ihn durch greifen.

Barbarosse  06.01.2020, 12:42
@DerHans

Du solltest den Text des TE mal richtig lesen.

bwhoch2  06.01.2020, 12:53
@DerHans

Hier gibt es nichts zu sichern. So etwas ist normale Gefahr und wird den Kindern immer und überall begegnen. Da die Mieter glauben, eine Gefahr erkannt zu haben, können sie direkt was dagegen tun, so wie sie sonst helicoptermässig auch alles tun, um ihre Kinder zu behüten.

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 20:40

Ich habe jetzt ein Bild hochgeladen, meiner Meinung nach besteht hier keine Verletzungsgefahr.. das Grundstück hat auch Kopfsteinpflaster, wäre das dann nicht auch gefährlich ?! Ich weiß halt nicht wo rechtlich gesehen Gefahr anfängt oder aufhört ..

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 12:19

Danke !!! Das hilft mir sehr weiter !
Ich dachte schon ich als Vermieter muss für all diese Ansprüche aufkommen, die Mieter wollen nämlich immer mehr gemacht bekommen ..

bwhoch2  06.01.2020, 12:25
@sorbetaucitron

Ooh jeh! Klare Kante von Anfang an, kann ich nur empfehlen.

Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht.

In der Regel einigt man sich mit dem Mieter, dass dieser die Kacheln entfernen darf (also den Aufwand kostenfrei übernimmt) und du die Kosten für die Entsorgung übernimmst.

In anderen Fällen kannst du dich jedoch darauf berufen - gemietet wie besehen. Nur hier in dem Sonderfall denke ich dass die Verkehrssicherungspflicht vor geht.

Der Grundbesitzer hat die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wenn Verletzungsgefahr besteht, muss er diese abstellen.

Barbarosse  06.01.2020, 11:57

Die Frage die ich mir stelle, gehört das Grundstück, bzw. Garten überhaupt zur Wohnung des Mieters?

bwhoch2  06.01.2020, 12:07

Es besteht keine Verletzungsgefahr. Gemietet, wie besichtigt.

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 20:38

Ich habe jetzt ein Bild hochgeladen, meiner Meinung nach besteht hier keine Verletzungsgefahr.. die Auffahrt enthält auch Kopfsteinpflaster, das wäre ja mindestens genau so gefährlich ?!

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 15:28

Ich habe jetzt ein Foto hochgeladen, vielleicht könnt ihr ja beurteilen in wie weit Verletzungsgefahr besteht

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 12:17

Ich bin der Vermieter - habe das Haus geerbt und noch nicht viel Erfahrung was Vermietung betrifft - Meiner Meinung nach besteht keine Verletzungsgefahr.. sie sagten es kann schwierig werden für die Kinder wenn sie dort im Sommer drüber laufen barfuß, jedoch ist es ja nur ein sehr kleiner Bereich im Garten

sorbetaucitron 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 12:18
@sorbetaucitron

Ja, der Garten wurde mit vermietet. Was genau bedeutet denn Verletzungsgefahr ? Also wo sind da die Grenzen ?