Darf man als Mieter eine Hecke pflanzen?
Braucht man als Mieter eigentlich das Einverständnis um im Garten eine Hecke zu pflanzen, wenn man die Mindestabstände zum Nachbarn einhält?
12 Antworten
Der Mieter darf im Garten im üblichen Umfang Blumen säen oder Pflanzen setzen. Für die Bearbeitung (Veränderung, Entfernung) der vom Vermieter angelegten Bepflanzung ist dessen Einverständnis erforderlich, wobei eine langjährige Duldung durch den Vermieter als Einverständnis gewertet werden kann, sofern der Vermieter Kenntnis von der Tätigkeit des Mieter hatte bzw. nehmen konnte. Selbst gepflanzte Sträucher und Bäume darf der Mieter auch wieder entfernen (gilt auch bei Auszug). Der Mieter ist allerdings immer dazu verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (LG Lübeck WM 93,669). Es ist wichtig, was zur Gartennutzung im MV steht. MfG
Bei Bestehen eines längerfristigen Mietverhältnisses mit Gartennutzung darf der Mieter auch Hecken und Bäume pflanzen, auch ohne Erlaubnis des Vermieters, er ist für die Zeit des Mietverhältnisses Besitzer des Gartens. Höhe und Abstände der Gehölze zur Grenze richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes (Nachbarrechtsgesetz). Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter zur Entfernung verpflichtet, er muss also den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, so wie auch bei baulichen Veränderungen innerhalb der Wohnung. Es kann natürlich diesbezüglich mit dem Vermieter etwas andres vereinbart werden. Bei Beginn der Anmietung vorhandenen Gehölzbestand darf der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters entfernen.
Wenn der Garten Bestandteil der Mietsache ist, so sollte eine Nutzungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen sein, die u.a. auch die Pflanzung von Hecken vorsehen kann. Fehlt diese Nutzungsvereinbarung mit Regelung der Heckenanpflanzung, so trifft zu, was Albatros schon festgestellt hat. Der Mindestabstand der Heckenpflanzung ist nicht Voraussetzung der Genehmigung.
Der Mindestabstand zum Nachbarn ist völlig unwichtig.
Wichtig ist, ob laut Mietvertrag nicht nur die Nutzung, sondern auch der gestalterische Eingriff in das Gartengrundstück erlaubt ist.
Der Abstand ist sogar gesetzliche Pflicht...
Du brauchst die Erlaubnis des Vermieters.