Muss der Mieter die Hecke schneiden?
Hallo Leute, mein Mieter bereitet nun nicht nur Probleme mit der Garage sondern auch mit dem Garten. Der Mieter hat die Erdgeschosswohnung mit Garten gemietet. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen ( leider nur mündlich ) das auch die Pflege der Hecke zu seinen Aufgaben zählt. Ich habe Rasenmäher, Vertikutierer, elektr. Heckenschere, man. Heckenschere ihm kostenlos zur Verfügung gestellt da ich diese Sachen im Moment nicht benötige. Er verlangt nun das ich als Vermieter die Hecke schneide. Deswegen meine Frage an euch: wenn ein Mieter eine Wohnung mit Garten zur Alleinnutzung mietet, wobei das Grundstück größtenteils von einer Hecke umgeben ist, muss der Mieter sich um die Hecke kümmern? Habe den Standartmietvertrag durchgelesen und leider nichts gefunden. Sehe schon den nächsten Anwaltsbesuch auf mich zukommen, oder?
14 Antworten
Also, wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht das der Garten zur alleinigen Nutzung mitvermietet wird dann ist der Mieter für dessen Pflege auch verantwortlich. Da die Hecke zum Garten gehört muss er diese dann auch mit schneiden. Die mündliche Nebenabrede ist gegenstandslos wenn im Mietvertrag die Klausel vorhanden ist: "Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform". Ist diese nicht vorhanden gilt die mündliche Vereinbarung natürlich, dürfte aber schwer zu beweisen sein. Wenn alle Mieter im Haus das Recht hätten den Garten zu benutzen sieht das ein bisschen anders aus. Dann gehört der Garten zu den Allgemeinräumen. Dann müsste dies ausdrücklich so im Mietvertrag geregelt sein, ansonsten ist die Gartenpflege Sache des Vermieters.
Ist die Hecke nur um den Garten oder um das gesamte Grundstück? Am besten du läßt die Hecke von einem Gärtner schneisen und legst die Kosten um.
Am besten du läßt die Hecke von einem Gärtner schneisen und legst die Kosten um.
Diese Umlage müßte dann aber vereinbart sein.
Also soweit ich weiß ist wenn er es mietet er auch für die Hecke zuständig.... Ich würde ihn ganz einfach einen überarbeiteten Vertrag vom Garten geben und da dann auch mit reinschreiben das er es machen muss. So spart man sich Stress und den Anwalt bzw. Gericht. Ob du nun einen Überarbeiteten Vertrag einfach so machen kannst weiß ich nicht genau aber gibst einfach einen richtig Grund an (welchen auch immer) dann sollte es kein Problem sein.
Falsch...
Ein überarbeiteter Vertrag müsste aber vom Vermieter akzeptiert werden. Macht der das nicht nicht, gibt es noch mehr Streß.
hatte ich ähnlich, mir wurde hier gesagt, dass das sache der vermieters sei, wenn nix vereinbart wurde...
büsche und bäume sind IMMER vermietersache, ka ob ne hecke nen busch ist
Garten gemietet, aber die Hecke nicht schneiden, das eine gehört zum anderen.