Kündigung des PKW-Stellplatzes bei Eigentümerwechsel
Hallo,
das Mehrfamilien-Haus, in dem ich wohne, wurde an einen Finanzinvestor verkauft, der es in Wohnungen aufteilte und diese separat verkauft. Nun wurde auch mein PKW-Stellplatz verkauft, für den ich einen von der Wohnung getrennten Mietvertrag habe. Die Firma hat ihn mir daraufhin gekündigt. Nun meine zwei Fragen: Hätte ich ein Vorkaufsrecht für den Stellplatz gehabt, wie bei der Wohnung? Ist die Kündigung von der Firma rechtens, oder müßte mir der neue Eigentümer kündigen?
Danke vorab.
5 Antworten
Diese Kündigung war rechtens.
Ein Vorkaufsrecht muss im Grundbuch eingetragen sein. Da dies hier nicht der Fall ist, bestand kein Vorkaufsrecht.
Es hätte im Übrigen auch dann nicht bestanden, wenn ihm Mietvertrag ein Eintrag gewesen wäre.
Grundstücks- und Gebäudevormerke und Geschäfte bedürfen immer der notariellen Beglaubigung.
Ein Vorkaufsrecht für Wohnungen muss im Grundbuch eingetragen sein.
Alle sonstigen Zusagen sind unverbindlich.
Auch für Stelplätze muss das Vorkaufsrecht eingetragen sein.
Ein separater Mietvertrag über den Stellplatz ohne Bindung an eine Wohnung kann durch den Eigentümer fristgerecht und damit rechtens gekündigt werden. Sollte hier aber verkauft worden sein, ohne zuvor fristgerecht zu kündigen, würde der Mietvertrag durch den Erwerber möglicherweise zu kündigen sein. Die Kündigungsfrist ist vertraglich vorgegeben. Die Kündigung durch den Investor wäre in diesem Falle wirkungslos.MfG
Vorkaufsrecht ist ja nicht zwingend einzuräumen und WER dir den Parkplatz kündigt, ist doch nicht entscheidend. Weg ist weg. Ich fürchte, du mußt es so akzeptieren.
fürchte ich auch. Ist aber schon wichtig, wem ich schreibe. Bei der ersten Kündigung haben sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten und dann auf meinen Widerspruch mit der richtigen Kündigungsfrist gekündigt. Kann ja sein, dass der Stellplatz schon dem neuen Eigentümer gehört und die mir gar nicht mehr hätten kündigen können. Hab wohl wenig Chancen, aber wie die mit den Leuten umgehen ist nicht nett, ganz so einfach möchte ich es denen dann auch nicht machen.
nur bei einem gemensamen mietvertrag über wohnung und stellplatz hättest du der kündigung widersprechen können. das recht wäre dann auf deiner seite, aber in der praxis gibt es auch andere urteile.
nein, leider hast du keine chance.
leider ist die kündigung rechtens.
der finanzinvestor tritt ja als neuer eigentümer auf und kann dann bestehende mietverträge kündigen.
siehe unten...weiß ich ja gar nicht, ob die überhaupt noch Eigentümer sind. Müssen die mir das beweisen?
soviel ich weiß gibt es das Vorkaufsrecht bei den Wohnungen. Kann ich davon ausgehen, dass das auch im Grundbuch eingetragen ist? Dann auch evtl. für die Stellplätze?