Parken eines Wohnmobil auf eigenem Stellplatz
Hallo, ich habe folgendes Problem. Vor meinem Fenster befinden sich 3 PKW Stellplätze. Der mittlere gehört mir und der erste der quer zu meinem Fenster liegt wird mit einem großen Wohnmobil beparkt. Aufbaulänge ca 7 m. Nun muß ich 3mal vor und zurück fahren um auf meinem Stellplatz vernüftig zum stehen zu kommen. Weiterhin nimmt mir das Wohnmobil durch seine Größe die ganze Sicht vor meinem Fenster. Der Eigentümer des WM ist der Meinung er könnte dort das ganze Jahr parken weil sein WM als PKW angemeldet wäre. Das kann es doch wohl nicht sein, schliesslich beansprucht er mit dem WM mehr platz als ein PKW und benutzt dadurch bedingt doch Grundfläche die ihm nicht alleine gehört. Das ganze befindet sich aufeinem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft wo jeder einen Stellplatz hat. Kennt jemand hier vielleicht die Rechtslage ?
mfg
4 Antworten
Ja, da hast Du Pech. Das Wohnmobil darf dort auf dem Stellplatz des Eigentümers parken. Es ist natürlich ärgerlich, wenn es Dir die Sicht aus Deinem Fenster nimmt, und Dein Einparken behindert.
Die einzige Möglichkeit wäre, eine Eigentümerversammlung einzuberufen und es dort klären lassen. Wenn in den Beschlüssen der Eigentümer über Stellplätze, Wohnmobile nicht ausgeschlossen sind, wird es schwierig.
LG murkeltimo
Dass es doch Menschen gibt, denen die Belange der Anderen soooo piep egal ist.-.! Ich wohne auch in einer Eigentümergemeinschaft mit Stellplätzen der Eigentümer. Die StVo greift hier nicht. Du kannst hier sicherlich nur über die Eigentümergemeinschaft und die gemeinsam festgelegte Hausordnung etwas bewirken. Vielleicht kann ja ein Stellplatzinhaber tauschen, das wenigstens die Sichtbehinderung ausbleibt. Wegen der "Blechwand" vorm Fenster, muss sich aber doch wohl auf jeden Fall etwas bewirken lassen. Viel Erfolg wünscht mit einem Gruß von der Waterkant R o n a l d T.
Das einfachste wäre, Du rufst bei der Eigentümergesellschaft an und machst Dich schlau. So weit ich weiß, dürfen die nicht unbegrenzt auf normalen Parkplätzen stehen. Wie es allerdings auf solchen Stellplätzen ist, kann ich nicht sagen, vor allem, ob hier die StVo gilt, wäre zu klären.
Hmm...erts wollte ich sagen nee das darf er nicht. Aber als PKW angemeldet? Nee aber ich denke mal das darf er trotzdem nicht. Damit behindert er dich ja beim Einparken. Das darf doch nicht wahr sein das du tag täglich auf deinem eigenen Parkplatz erst stundenlang drehen musst bevor du rauf kommst. Da würde ich mal beim Amt fragen. Ich weiß nun nicht welches aber meistens istdas ja alles in einem Gebäude. Ich hätte jetzt mal aufs Ordnungsamt getippt.
Straßenverkehrsamt.