Zugang zum Keller über die Außentreppe? Stellplatz vom nachb?
Guten Abend
Folgendes hat sich zugetragen: ich bin mit meinem Sohn zu meinem Lebenspartner in die Wohnung eingezogen, meine Möbel und Kartons die nicht in die Wohnung passen lagerten wir erst einmal in seinem Kellerraum. Den Keller können wir einmal über den Haupteingang durch den Hausflur erreichen, (sehr schmaler Durchgang) und einmal über die Außentreppe. Damit ich als Frau nicht so einen weiten Weg mit den schweren Möbeln habe, parkte ich den Anhänger rückwärts vor der Außen Kellertreppe. Sofort kam der Nachbar heraus und forderte mich sehr unhöflich auf sofort den Wagen dort weg zu stellen da es sein gemieteter Stellplatz wäre. (Er besitzt nicht einmal einen Pkw)
Die Auffahrt/der Stellplatz ist von der Straße aus gepflastert direkt zur Kellertreppe. Es mag ja sein das der Nachbar den Stellplatz gemietet hat, nach meinem Rechtsverständnis jedoch müsste er uns in solchen fällen den Zugang beziehungsweise das Weg Recht zugestehen.
Die Außen Kellertreppe ist ja für jede der vier vorhandenen Mietwohnungen vorgesehen.
Nun die Frage, darf der Nachbar uns wirklich die Nutzung der „Auffahrt“/(seinen Stellplatz )Verwehren?
Bei einer Nutzung von circa 15 Minuten Bedarf es da die Stimmung Des Nachbarn wenn er die Auffahrt als PKW Parkplatz gemietet hat?
Ich hoffe ich habe mein Anliegen deutlich formuliert und freue mich auf Antworten. Liebe Grüße
5 Antworten
Wenn der Nachbar tatsächlich genau diesen Platz als Stellplatz gemietet hat, dann kann er euch natürlich die Nutzung untersagen - auch wenn er kein Auto hat und auch wenn es nur 5 Minuten sind. Insbesondere weil die Kellerräume auch über einen anderen Weg zu erreichen sind. Aber wie dem auch sei, war deinem Freund bekannt, dass der Platz an den Nachbarn vermietet ist? Wenn ja, dann hätte man ihn einfach mal fragen können. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, anstatt sich einfach ungefragt auf einen fremden Stellplatz zu stellen.
Es mag ja sein das der Nachbar den Stellplatz gemietet hat, nach meinem Rechtsverständnis jedoch müsste er uns in solchen fällen den Zugang beziehungsweise das Weg Recht zugestehen.
Ich denke nicht, dass er dir den Weg zum Keller verweigert hat, sondern nur das Abstellen des Hängers auf seinem Stellplatz. Wegerecht ist nicht gleich Parkrecht.
Das Mietgrundstück ist kein öffentlicher Raum. Daher gilt hier nicht die Straßenverkehrsordnung.
Im Mietgrundstück gibt es kein dingliches Recht, das im Grundbuch einzutragen wäre, für Mieter. Daher kann nicht nicht von einem Wegerecht die Rede sein.
Es gilt die Hausordnung des Eigentümers, soweit diese für Mieter im Mietvertrag verankert wäre.
Der unliebsame Nachbar (vermutlich ebenfalls Mieter) blieb dir gegenüber bisher den Beweis schuldig, dass ihm die von dir benutzte Hoffläche im Grundstück sein Besitz sei. Ein Kennzeichnung als Privatparkplatz fehlte vermutlich.
Hier kann ich die Platzverhältnisse im Grundstück nicht einschätzen. Du sprichst von "Auffahrt" wie von "Zufahrt" zur Hoffläche. Der Eigentümer hat die Zufahrten zum Grundstück für Stellplatznutzer freizuhalten. Es ist nicht vorstellbar, dass diese als Stellplatz vermietet wurde.
100% Bestätigung. :-)
Sie verwechseln da das Gehrecht mit dem dem Nutzungsrecht eines Stellplatzes unter Ausschluß der übrigen Mitbewohner.
Es ist Ihnen nicht gestattet, einen Anhäger unbefugt auf dem Stellplatz dessen abzustellen, der für diesen Platz Miete bezahlt.
Das Halten eines Fahrzeugs ist grundsätzlich erlaubt, denn es liegt kein widerrechtliches Parken vor. Allerdings sollte Sichtkontakt zum Fahrzeug gehalten werden, um Behinderungen zu vermeiden.
Weiterhin ist ein Be - und Entladen zulässig. Das besagt schon die StVO.
Ironie : kannst ja mal deinen Nachbarn fragen, wie er die Situation meistern würde, wenn es dein Stellplatz wäre !!!!!
Sollte der Stellpatz tatsächlich ihm direkt zugewiesen sein (Teilungserklärung, Mietvertrag), dann hat er auch das Recht - unabhängig, ob er einen PKW hat.
Der Außenzugang zu Keller müsste aber so angelegt sein, dass dieser NICHT über den Stellplatz geht, ansonsten müsste ein Wegerecht vorhanden sein, dass er freizuhalten hat. Das macht aber praktikabel keinen wirklichen Sinn. Aber auch dann ist es nur ein Wegerecht und kein Parkrecht für Deinen Hänger.
Du bist bei einer Sache etwas ungenau: Stellplatz oder Auffahrt. Die Auffahrt kann sehr wohl Gemeinschaftseigentum sein. Hier würde ich eine kurzzeitige Nutzung sehr wohl zugestehen. Du darfst dem anderen Nachbarn aber die Zufahrt zu seinem Parkplatz nicht generell verstellen. Das kann aber auch so geschehen, dass Du nach Aufforderung den Hänger wieder weg stellst, Zufahrt/Abfahrt ermöglichst - und dann wieder den Hänger hinstellst.
Was auch für das weitere Zusammenleben mit dem Nachbarn sicher hilft, ist eine nette Geste, ein Lächeln und die Frage nach der oben vorgeschlagenen Regelung. Das wäre im Vorfeld sicher hilfreich gewesen.
Ich denk, dass so ziemlich alle Kommentare gleich lauten, auch die von Gerhart.
Zudem teile ich Deine Meinung, dass der "nette" Nachbar sicher überzieht, aber wie schon geschrieben, fragt man da eigentlich immer vorher.
Und nochmals: eine Auffahrt ist üblicherweise NICHT an einen Einzelnen gewidmet/vermietet, denn dann wäre es keine Auffahrt sondern eine Stellfläche. Hier zählt die Grundlage der Eigentümergemeinschaft / des Eigentümers wie Teilungserklärung oder einen Nutzungsverordnung. => hier setzt m.E. aber Deine Frage an, ob er Recht hat oder Du. Ohne diese Info bleibt es bei allgemeinen Aussagen hier.
Wenn diese zur allg. Nutzung gedacht ist, kann er nur verlangen, dass die Zufahrt zu dem von ihm genutzten Bereich verfügbar bleibt - also ggfs. unverzüglich freigeräumt werden kann.
Bei unserer ETG haben wir Eigentümer die Stellplätze nummeriert, damit die eindeutige Zuordnung klar ist und die Zufahrten sind Gemeinschaftseigentum - auch für die Mieter zur Nutzung. Die An- und Abfahrt darf dabei nicht behindert werden. Wie ist es bei Deinem Freund/Euch geregelt?
Hallo und Dank für die Antwort.
für mich ist das eine ganz normale Auffahrt als würde man seinen Wagen unter einem Carport stellen nur dass das Carport in diesem Fall die Kellertür ist! Die richtige Parkplatzbucht liegt eigentlich auf der anderen Seite vom Haus, wo auch alle anderen parken.
Mein Freund sagte ich könnte da ruhig drauf fahren. Als Der Nachbar böse auf mich zu gestürzt kam räumte ich selbstverständlich freundlich und lächeln das Feld nachdem er meine flehende bitte noch eben die fünf Sachen abladen zu dürfen verneinte .
Das Thema mit dem Nachbarn generell ist für mich durch. Generell interessiert es mich ob ich recht mit meinem denken habe oder nicht.
Da die Kellertür ja für jeden Mieter vorhanden ist und man dort auch irgendwie rein muss (die Mülltonnen stehen im übrigen auch dort ) mag ja wohl sein, dass er die Auffahrt als Pkw Stellplatz hat, - denke ich eigentlich, dass wenn wir nicht weiter stören , oder eher Nachteile hat, uns die Nutzung des Weges nicht verwehren darf.lg