Vermieter will Miete für PKW-Stellplatz erhöhen - ignorieren?
Hallo zusammen,
ich wohne als Mieter in meiner Wohnung seit dem 11.1.2010. Ich habe auch einen Stellplatz angemietet - direkt auf dem Grundstück unseres Mehrfamilienhauses - für den ich jeden Monat 15 € zahle. Dies ist im Mietvertrag für die Wohnung aufgeführt. Es sind also keine separaten Mietverträge - für Wohnung und Stellplatz. Nun will der Vermieter, die Miete für den Stellplatz von 15 € auf 20 € erhöhen und bittet um Zustimmung.
Mein Vermieter hat mir folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr XY,
ihre monatliche Miete für einen PKW-Stellplatz hat sich seit dem 11.1.2010 nicht geändert. Ich bitte deshalb um ihre Zustimmung zu einer Erhöhung gemäß folgender Zusammensetzung:
Kaltmiete: 523 €
Betriebskosten: 130 €
PKW-Stellplatz: 20 €
Gesamtmiete: 673 €
Die neue Miete ist nach § 558b BGB mit Beginn des dritten Kalendermonats ab dem Zugang des Erhöhungsverlangens, somit am 1.7.2020 zu zahlen. Bitte bestätigen Sie die Erhöhung anhand der beigefügten Zustimmungserklärung.
Freundliche Grüße, YX
1) Frage ich mich, ob mein Vermieter, nur die Miete für den Stellplatz einfach so erhöhen darf? Ich habe recherchiert und immer wieder gelesen, dass, wenn die Miete für einen PKW-Stellplatz erhöht werden soll, was nicht in einem separaten Vertrag ist sondern im Mietvertrag der Wohnung aufgeführt (inklusiv also) ist, nicht möglich sei. Der Vermieter müsse quasi die Miete erhöhen und könne nicht nur den Stellplatz sich rauspicken. Aber, um die Miete zu erhöhen müsste er einen Mietspiegel etc. vorlegen, Vergleichspreise etc. vorlegen usw. und nicht einfach sagen, dass sich die Miete für den Stellplatz nicht erhöht hätte.
2) Ist dieses Schreiben so formell überhaupt richtig? Müsste er nicht eine Begründung aufführen? Ich meine, muss er nicht belegen wie die 5 € sich berechnen? Aus meiner Sicht ist die Erhöhung formell falsch. Könnte ich es deswegen ignorieren?
3) Was wäre, wenn ich der Erhöhung nicht zustimme bzw. es ignoriere und gar nicht antworte? Nach der Logik, könnte er mir den Stellplatz nicht kündigen, weil es an den Mietvertrag gekoppelt ist. Wenn dann müsst er mir die Wohnung kündigen, was wiederum in keiner Relation stehen würde.
Es geht mir bei der Sache einfach ums Prinzip und nicht um den Betrag!
8 Antworten
Hallo,
Zu Ihren Fragen:
1)
Ja absolut richtig. Der Vermieter kann die Miete für den Stellplatz nicht isoliert erhöhen sondern nur die Miete insgesamt. Diese Mieterhöhung muss er dann allerdings begründen (Mietspiegel, Vergleichswohnungen)
2)
Ungeachtet, dass der Vermiete die Miete für den Stellplatz selbst nicht erhöhen kann muss er im Wohnraummietvertrag eine Mieterhöhnung immer begründen. Die Begründung erfordert, dass er Ihnen genau die Werte des Mietspiegels darlegt, dass er Ihnen die 3 Vergleichswohnungen genau bezeichnet.
3)
Wenn Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen, dann kann er Ihnen nicht kündigen. Er kann allenfalls auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen. Nach ihren Angaben sind seine Erfolgsaussichten mit diesem Erhöhungsverlangen allerdings gering.
Weckt der Fragesteller da schlafende Hunde; droht ihm ggfs. ein förmliches neues Mieterhöhungsbegehren, das dann die € 5 - Erhöhung in den Schatten stellen dürfte; immerhin besteht der Vertrag seit mehr als 10 Jahren.
Da könnte der Mietspiegel einiges an Futter bieten.
Mancher Rat will sehr gut in der Konsequenz durchdacht sein.
Gern!!
sei froh, dass er die Wohnungsmiete nicht erhöht hat, das kann kommen, wenn du den 5€ widersprichst.
das kann wesentlich mehr sein, das kann durchaus 20% der Kaltmiete ausmachen
So denke ich auch.
Die Miete erhöht er in bestimmten Intervallen schon .. er erhöht auch einfach mal die Nebenkosten - ohne Begründung etc. und jetzt mal wieder 5 € für den Stellplatz .. und das ohne Transparenz; er legt nichts vor, wo er irgendwas begründet.
einzelne Posten in einem gesamten Mietvertrag kann er nicht so einfach erhöhen.
Die NK schon, aber mit Begründung. das kann alleine daraus resultieren dass ihr für das vergangene Jahr eine hohe Nachzahlung gehabt habt, nennt sich Anpassung.
Ja, da hast du recht NK schon - da hast du recht. Aber auch das wird bei mir erhöht, obwohl ich immer Nachzahlungen bekomme - zwischen 100 und 200 Euro.
Nachzahlung = ergo nicht genug - äähh, du hast ein Anrecht auf Auskunft, der VM muss dir die Möglichkeit geben, einen Blick in die Abrechnungen zu geben.
eine Erstattung, das wäre eine Überzahlung
ähm sorry, ich meinte 100 - 200 € zurückerstattet bekommen :D
Dieses Urteil ist analog anwendbar: https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/mieterhoehung-fuer-garage-bei-einheitlichem-mietvertrag/
Es gibt kein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen. Widerspruch also nicht erforderlich. Keine Zustimmung! Alte Miete weiter zahlen.
Super, vielen Dank! :-)
Vom Prinzip her haben Sie vollkommen recht!
Für die Mieterhöhung des Stellplatzes ohne gesonderten Mietvertag gelten die Regeln des Wohnraummietvertrages.
Haben Sie mal darüber recherchiert, welche Möglichkeiten der Vermieter gemäß Mietspiegel für eine Gesamterhöhung der Kalt- und Stellplatzmiete nach jetzt immerhin über 10 Jahren hätte.
Falls Sie da mit einer Weigerung schlafende Hunde wecken, könnte der Schuß für Sie Erhöhungsmäßig gewaltig nach hinten losgehen!
Manchmal ist man klug beraten, das kleinere Übel zu wählen um Ärgeres zu vermeiden.
Das wollte ich wissen! Danke :))
1) Weis ich leider nicht genau, wenn er jedoch separat im MV mit einer monatlichen Nutzungsgebühr festgelegt ist denke ich mal geht schon.
2) Ne, muss er nicht.
3) Dann klagt er die Zustimmung ein.
So, aber jetzt mal ernsthaft. Es sind 5€, FÜNF €. Er hat seit über 10 Jahren nicht erhöht, er hätte dir auch die Miete auf das Maximum erhöhen können anstatt den Stellplatz teurer zu machen. Wenn du jetzt wegen 5€ ein Fass auf machen möchtest dann nur zu, aber dann wird er seine Möglichkeiten ausschöpfen und du wirst teurer weg kommen.
20€ für einen Stellplatz sind ja nix, ich bezahle 70€ jeden Monat.
Und auch sonst wird ein Mieter, der so kleinlich ist, künftig auch so behandelt.
Vielen Dank !!!