Mietrecht gemieteter Pkw Stellplatz / Privatgelände
Nach ewigen suchen im Netz versuch ich mal hier mein Glück.
Wir haben auf dem Privatgelände unserer Mietwohnung zwei Pkw Stellplätze zu á 25,00€ Monatlich angemietet ( über diese haben wir einen separaten Mietvertrag ) Zu diesen Stellplätzen kommt man durch eine Toreinfahrt hinten auf den Hof. Wir wohnen direkt an einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße, das heisst unser Besuch, Familie, Freunde müssen auf einen unserer Stellplätze parken, da im Umkreis von 3 km nur vermietete Parkplätze oder Parkverbot existieren.
Jetzt geht uns dauernd unser Vermieter auf die Ketten, dass auf unseren bezahlten Stellplätzen keiner stehen darf- keine Familienmitglieder, keine Freunde noch sonst jemand. Sogar wegen unserem Motorroller hat er sich aufgeregt. Und mit unserem Firmensprinter dürfen wir auch nicht dort parken.
Frage: Ist der Herr ein Paar mal zu oft gegen die Wand gelaufen ?? Ist das rechtens ?????
4 Antworten
Als Vermieter von Stellplätzen mache ich mal zwei Beispiele, in der Hoffnung, dass eines der beiden passt. Auf einem Grundstück an einem Wohnhaus (Hausdurchfahrt) wird in der Regel der Stellplatz vermietet ohne KFZ -Kennzeichen festzuhalten. Wen der Mieter parken lässt ist seine Sache. Üblicherweise sind jedoch Wohnwagen und Wohnmobile ausgeschlossen. Genaueres regelt der Stellplatzmietvertrag. Anders bei offenen privaten Parkplätzen. Da diese Plätze sehr oft von Fremdparkern widerrechtlich genutzt werden, wird in der Regel das KFZ-Kennzeichen festgehalten, eventuell sogar ein Parkausweis ausgegeben, der in das Fahrzeug gelegt wird. Hier muss die Möglichkeit bestehen, Fremdparker zu erkennen und evtl. abzuschleppen. Hier dürfen Sie nur mit dem gemeldeten Fahrzeug stehen. Es ist kaum vorstellbar, aber selbst in abgeschlossenen Hinterhöfen werden Stellplätze von Fremdparkern (wahrscheinlich Gäste eines Mieters) blockiert. Die aufgeregten Anrufe: "Ich muss dringend zum Termin und kann nicht rausfahren, sorgen Sie dafür, dass das Auto wegkommt" sind kein Einzelfall. Deshalb wird Ihr Vermieter auch so aufgeregt reagieren. Prüfen Sie Ihren Stellplatzmietvertrag und haben Sie etwas Verständnis für Ihren Vermieter, er wird dann sicherlich auch Verständnis für Sie haben.
wie Sie Ihren gemieteten Stellplatz nutzen, ist allein ihre Sache. Es sei denn, Im Mietvertrag steht ausdrücklich etwas anderes, zum Beispiel ihre Autonummer. Wenn das der Fall wäre, müssten sie ja bei jedem neuen Auto, das sie selbst kaufen den Mietvertrag ändern lassen. der Vermieter kann hier nicht vorschreiben, welche Autos auf dem gemieteten Stellplatz stehen dürfen. teilen Sie das dem Vermieter schriftlich mit Nachweisen mit
Wenn in dem MV für die Stellplätze bei MV-Abschluss keine Einschränkungen festfelegt wurden könnt Ihr darüber frei verfügen. Aber, als Pkw-Stellplätze sind nicht für Lkw gedacht und auch sicher nicht gross genug. Da könnte der VM meutern.
Er kann euch die Parkplätze jederzeit fristgemäß kündigen. Dafür braucht er überhaupt keinen Grund.