Vorkaufsrecht bei pflegefall?
Mein Schwiegervater (81 Jahre) wohnt alleine in seiner Eigentumswohnung. Im selben Haus wohnt noch seine Schwägerin (auch in ihrer eigenen Wohnung). Es würde wie damals üblich ein gegenseitiges Vorkaufsrecht vereinbart. Damit nicht irgendwelche Fremde die Wohnungen kaufen können, falls die Erben die Wohnung nicht wollen und lieber verkaufen möchten. Nun ist es aber so ,das Schwiegervater erkrankt ist und in absehbarer Zeit ein kompletter Pflegefall wird und somit nicht mehr in seiner Wohnung bleiben kann. Um das Pflegeheim zu finanzieren muss früher oder später seine Wohnung verkauft werden. Er hat 2 Kinder wovon einer interesse an der Wohnung hat und auch kaufen würde. Wie verhält sich nun die Sache mit dem Vorkaufsrecht? Wer hat Vorrang?
4 Antworten
Das kommt darauf an, ob auch für diesen Fall ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde...
Wenn beim Vorkaufsrecht nicht vereinbart wurde, dass es nicht bei einem Verkauf an die Kinder gilt, dann kann die Vorkaufsberechtigte auch hier das Recht ausüben.
DAs Vorkaufsrecht hat Vorrang. Also die Schwägerin.
Vor dem Tod gibt es kein Erbe.
Dieser Fall greift jetzt also nicht.