KFZ-Kaufvertrag überprüfen. Alles so in Ordnung?

Kaufvertrag - (Auto, KFZ, Autokauf)

4 Antworten

Bei der Anzahl und Güte der Mängel würdest du den Wagen vielleicht besser als Totalschaden klassifizieren, und als Ersatzteilspender oder Schlachtfahrzeug verkaufen.

Abgesehen davon ist die Auflösung und die Größe des Bildes nicht wirklich toll. Vielleicht mehrere Bilder draus machen, oder wie unten geschrieben über einen externen Anbieter hochladen.

steve201219870 
Beitragsersteller
 05.10.2014, 17:41

ja, sowas hatte ich mir auch gedacht. schon klar, dass das auto kaum mehr zu gebrauchen ist. mir geht es auch nur um die form des kaufvertrags, etc.

Hallo, sei ehrlich ,würdest Du so ein Auto kaufen wollen? .Ich denke micht .Da ist doch so viel relevantes defekt .Und Geräusche im Fahrzeug sind meistens und unter Umständen sehr teuer ,vor allem bei Bremsen .Und wenn jetzt noch TÜV/AU fällig sind und viele Kilometer drauf sind und schlechte Optik ,dann ist das Fahrzeug reif für den Schrottplatz .Und da brauchst keine Mängelliste hierfür aufzählen. Schade ,das ich Dir keine bessere Antwort hierfür geben kann .Käufer unter diesen Umständen wirst Du nicht viele finden und die wo kommen werden es total herunterhandeln. N.G.

steve201219870 
Beitragsersteller
 05.10.2014, 17:39

dass das auto am ende ist, das weiß ich auch und es wird sicher an bastler gehen, ersatzteillager werden oder den weg ins ausland finden. das ist mir alles völlig egal. mir gehts nur darum, ob der kaufvertrag so in ordnung ist oder man bestimmtes ändern oder anders formulieren sollte

xerxes1948  05.10.2014, 18:27
@steve201219870

das es ein Bastlerfahrzeug oder zum ausschlachten verkauft wird ,kannst Du ja im Kaufvertrag vermerken .Dann bekommst Du auch keine Probleme. N.G.xerxes1948

Hallo!

Bei dem Zustand des Fahrzeugs hättest du dir nicht so viel Arbeit antun brauchen.

Verkauf des Fahrzeug als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung, kein Umtausch, Privatverkauf ... und fertig.

Bei deinem Vertrag hast du die Herausforderung, dass, wenn noch ein Schaden auftreten sollte, der nicht gelistet ist, der Käufer den Vertrag anfechten kann.

Ich würde mich auf so etwas überhaupt nicht einlassen.

Du musst auch keinen Preis einsetzen und den Erhalt nicht bestätigen ...

LG Bernd

sry, aber in der Größe von Fliegendreck ist das für mich nicht lesbar. Einscannen, bei directupload hochladen udn hierher verlinken....dann kann ich was dazu sagen

steve201219870 
Beitragsersteller
 05.10.2014, 17:41

link ist drin