Garantie bei PKW privat Verkauf?
Moin, habe grade mein Auto angemeldet verkauft Abmeldung termin alles vertraglich geregelt mit Uhrzeit des verkaufe falls der neue Besitzer sich blitzen lässt etc.
Unterschrift für Kauf und Übergabe alles vorhanden.
Nun meine Frage das Auto ist 23 Jahre alt mit HU 10/23, optische Mängel habe ich in den Vertrag geschreiben. Mechanisch ist nichts vorhanden.
I'm Vertrag war keine Klausel zwecks Garantie und Rücknahme bzw Gewährleistung.
Nun meine Frage falls doch was sein sollte hafte ich dann? Weil der Käufer meinte wenn etwas ist meldet er sich aber da keine Klausel im Vertrag bin ich der Meinung das ich damit dann nichts zutun habe. Vertrag ist auch ausgeschrieben als PRIVATER KAUFVERTRAG
Hab das Auto im guten Gewissen verkauft.
Freue mich auf antworten :)
6 Antworten
**I'm Vertrag war keine Klausel zwecks Garantie und Rücknahme bzw Gewährleistung.**
Dann schreibt man eben eine passende Klausel hinein. Eine Gebrauchtwagenverkauf von Privat erfolgt gänzlich ohne Garantie und Gewährleistung. Alles andere wäre vollkommen Irre. Und es gibt nach einem Verkauf des Fahrzeugs auch kein 14-tägiges Rückgaberecht. Das gibt es nur bei so genannten "Fernabsatzverträgen" wie etwa wenn du selbst etwas von Amazon bestellst. Zudem Verkauft man auch Gebrauchtfahrzeug immer Abgemeldet. Du kannst in den Kaufvertrag doppelt und dreifach hineinschreiben wann die Karre vom Käufer Abgemeldet werden muss bla bla bla..... Bis zu diesem Zeitpunkt - und seien es auch nur ein, zwei oder 3 Tage kann man wer weiß was mit der Karre und den KfZ-Kennzeichen anstellen. Wenn dann noch der Käufer z.B aus dem (benachbarten) Ausland kommt und oder sich meinetwegen wieder dorthin verpieselt nachdem er hier evtl. Mist gemacht hat ist man im Zweifel der Dumme. Möchte man sein Fahrzeug wirklich ohne Bauchschmerzen verticken dann also:
- Keine Garantie/Gewährleistung
- Nur Abgemeldet
- Und nur gegen Barzahlung bei Übergabe
Dann kann der/die Käufer*in mit der Karre machen was Er oder Sie möchte, man selbst ist raus und kann die Füße hochlegen. Alles andere kann oder macht nur Stress und graue Haare.
I'm Vertrag war keine Klausel zwecks Garantie und Rücknahme bzw Gewährleistung.
mein Glückwunsch, damit hast du 2 Jahr die Gewährleistung.
dazu sollte man immer solche Verträge nehmen: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/
hier ist das nämlich rechtswirksam ausgeschlossen.
hoffentlich mit Datum Uhrzeit - das Ganze zur Zulassungsstelle und deiner Versicherung zukommen lassen.
Hoffentlich stimmt die Adresse mit seinem Personalausweis überein??
I'm Vertrag war keine Klausel zwecks Garantie und Rücknahme bzw Gewährleistung.
hast das überlesen??
hast das überlesen??
ich habe einfach freundlich nachgefragt, wo gesetzlich geregelt ist, dass bei einem Privatverkauf eine (Zitat:) "hast du 2 Jahr die Gewährleistung. " geregelt ist.
das habe ich beim Link zum ADAC nicht gefunden.
§ 433 (BGB)
ein Händler kann diese bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr beschränken
ein Privatverkäufer kann es ausschließen
bringe bitte echte Argumente und verunsichere hier nicht Privatpersonen, die komplett privat Geschäfte machen. Mache dich zB hier schlau ...
und damit BEENDE ich hiermit die Konversation zumal du nach mehrfacher Bitte keinen konkreten Nachweis gebracht hast.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich nach den §§ 433 und 437 ff. BGB. Die Verjährung dessen Ansprüche ergibt sich aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Diesen Regelungen wurde nach Aussage des FS in der Fragestellung einzelvertraglich nicht abbedungen.
Daraus ergibt sich eine Haftung des Verkäufers für zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestehende Sachmängel (Gewährleistung), die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.
Glück gehabt ;)
Was bedeutet das genau?
Hab geschaut da steht doch etwas drin moment
Von Privatprsonen wird keine Garantie gefordert. Und bei einem 23 Jahre altem Auto, kann sonstwas defekt sein. Schon mal alle Gummimuffen. Da mach dir mal weniger Gedanken um die Gewährleistung, als um deine Zahlungen an Zoll und Versicherung.
Man verkauft keine auf den eigenen Namen zugelassenen Fahrzeuge. Der Käufer kann sich ein eigenes Nummernschild mitbringen.
Wenn dein Käufer das Auto nicht ummeldet, hast du kaum Handhabe, weil keine Papiere mehr. Dann zahlst du flott weiter Steuern und Versicherung. Läuft ja beides auf deinen Namen. Zahlst du nicht, bekommst du irgendwann einen Schufaeintrag und dann wird es richtig lustig.
In diesen Vordrucken steht normalerweise "Wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." oder so ähnlich.
Wenn das nicht drinsteht, haftest du in der Regel... Aber es wird schon irgendwie drinstehen. Steht in jedem Vordruck, den ich bisher gesehen habe.
https://de.scribd.com/document/471957262/kfz-kaufvertrag-privat
Steht doch etwas aber was bedeutet das
Kannst beruhigt sein. Die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen.
Wenn an dem Fahrzeug was kaputt ist, haftest du nicht.
Kommt drauf an was im Vertrag steht. Wenn wirklich nichts drinsteht haftest du tatsächlich.
Deshalb wird in den Vordrucken (ADAC oder ähnlich) auch die Gewährleistung ausgeschlossen.
Steht doch was habe mich vertan was bedeutet das?
https://de.scribd.com/document/471957262/kfz-kaufvertrag-privat
Unter II steht doch noch, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Passt doch.
Wenn du allerdings dir bekannte Mängel verschwiegen hast, dann musst du doch dafür gerade stehen.
Wenn du also weisst, dass der Motor undicht ist und das nicht bei den Mängeln aufgeführt ist, dann kann er das beanstanden.
Nein es ist alles bestens mit dem Auto wie gesagt ich verschweige nichts :)
Vielen Dank! :)
kannst du das bitte hier auch noch mit einer Quelle belegen? aus dem Link geht das nicht hervor. danke.