Garantie bei PKW privat Verkauf?

6 Antworten

**I'm Vertrag war keine Klausel zwecks Garantie und Rücknahme bzw Gewährleistung.**

Dann schreibt man eben eine passende Klausel hinein. Eine Gebrauchtwagenverkauf von Privat erfolgt gänzlich ohne Garantie und Gewährleistung. Alles andere wäre vollkommen Irre. Und es gibt nach einem Verkauf des Fahrzeugs auch kein 14-tägiges Rückgaberecht. Das gibt es nur bei so genannten "Fernabsatzverträgen" wie etwa wenn du selbst etwas von Amazon bestellst. Zudem Verkauft man auch Gebrauchtfahrzeug immer Abgemeldet. Du kannst in den Kaufvertrag doppelt und dreifach hineinschreiben wann die Karre vom Käufer Abgemeldet werden muss bla bla bla..... Bis zu diesem Zeitpunkt - und seien es auch nur ein, zwei oder 3 Tage kann man wer weiß was mit der Karre und den KfZ-Kennzeichen anstellen. Wenn dann noch der Käufer z.B aus dem (benachbarten) Ausland kommt und oder sich meinetwegen wieder dorthin verpieselt nachdem er hier evtl. Mist gemacht hat ist man im Zweifel der Dumme. Möchte man sein Fahrzeug wirklich ohne Bauchschmerzen verticken dann also:

  • Keine Garantie/Gewährleistung
  • Nur Abgemeldet
  • Und nur gegen Barzahlung bei Übergabe

Dann kann der/die Käufer*in mit der Karre machen was Er oder Sie möchte, man selbst ist raus und kann die Füße hochlegen. Alles andere kann oder macht nur Stress und graue Haare.

I'm Vertrag war keine Klausel zwecks Garantie und Rücknahme bzw Gewährleistung.

mein Glückwunsch, damit hast du 2 Jahr die Gewährleistung.

dazu sollte man immer solche Verträge nehmen: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/

hier ist das nämlich rechtswirksam ausgeschlossen.

hoffentlich mit Datum Uhrzeit - das Ganze zur Zulassungsstelle und deiner Versicherung zukommen lassen.

Hoffentlich stimmt die Adresse mit seinem Personalausweis überein??

rockthekrokodil  11.02.2022, 21:26
Glückwunsch, damit hast du 2 Jahr die Gewährleistung.

kannst du das bitte hier auch noch mit einer Quelle belegen? aus dem Link geht das nicht hervor. danke.

peterobm  11.02.2022, 21:31
@rockthekrokodil
I'm Vertrag war keine Klausel zwecks Garantie und Rücknahme bzw Gewährleistung.

hast das überlesen??

rockthekrokodil  11.02.2022, 21:36
@peterobm
hast das überlesen??

ich habe einfach freundlich nachgefragt, wo gesetzlich geregelt ist, dass bei einem Privatverkauf eine (Zitat:) "hast du 2 Jahr die Gewährleistung. " geregelt ist.

das habe ich beim Link zum ADAC nicht gefunden.

peterobm  11.02.2022, 21:44
@rockthekrokodil

§ 433 (BGB)

ein Händler kann diese bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr beschränken

ein Privatverkäufer kann es ausschließen

rockthekrokodil  11.02.2022, 21:52
@peterobm

bringe bitte echte Argumente und verunsichere hier nicht Privatpersonen, die komplett privat Geschäfte machen. Mache dich zB hier schlau ...

und damit BEENDE ich hiermit die Konversation zumal du nach mehrfacher Bitte keinen konkreten Nachweis gebracht hast.

https://www.limmer-reutemann.de/gebrauchtwagenkauf

Answer1234567  11.02.2022, 22:40
@rockthekrokodil

Die Rechte des Käufers bestimmen sich nach den §§ 433 und 437 ff. BGB. Die Verjährung dessen Ansprüche ergibt sich aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Diesen Regelungen wurde nach Aussage des FS in der Fragestellung einzelvertraglich nicht abbedungen.

Daraus ergibt sich eine Haftung des Verkäufers für zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestehende Sachmängel (Gewährleistung), die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.

derblogger3511 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 21:13

Hab geschaut da steht doch etwas drin moment

Von Privatprsonen wird keine Garantie gefordert. Und bei einem 23 Jahre altem Auto, kann sonstwas defekt sein. Schon mal alle Gummimuffen. Da mach dir mal weniger Gedanken um die Gewährleistung, als um deine Zahlungen an Zoll und Versicherung.

Man verkauft keine auf den eigenen Namen zugelassenen Fahrzeuge. Der Käufer kann sich ein eigenes Nummernschild mitbringen.

Wenn dein Käufer das Auto nicht ummeldet, hast du kaum Handhabe, weil keine Papiere mehr. Dann zahlst du flott weiter Steuern und Versicherung. Läuft ja beides auf deinen Namen. Zahlst du nicht, bekommst du irgendwann einen Schufaeintrag und dann wird es richtig lustig.

In diesen Vordrucken steht normalerweise "Wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." oder so ähnlich.

Wenn das nicht drinsteht, haftest du in der Regel... Aber es wird schon irgendwie drinstehen. Steht in jedem Vordruck, den ich bisher gesehen habe.

Kommt drauf an was im Vertrag steht. Wenn wirklich nichts drinsteht haftest du tatsächlich.

Deshalb wird in den Vordrucken (ADAC oder ähnlich) auch die Gewährleistung ausgeschlossen.

derblogger3511 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 21:17

Steht doch was habe mich vertan was bedeutet das?

https://de.scribd.com/document/471957262/kfz-kaufvertrag-privat

KathrinStuggi  11.02.2022, 21:20
@derblogger3511

Unter II steht doch noch, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Passt doch.

Wenn du allerdings dir bekannte Mängel verschwiegen hast, dann musst du doch dafür gerade stehen.

Wenn du also weisst, dass der Motor undicht ist und das nicht bei den Mängeln aufgeführt ist, dann kann er das beanstanden.

derblogger3511 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 21:21
@KathrinStuggi

Nein es ist alles bestens mit dem Auto wie gesagt ich verschweige nichts :)

Vielen Dank! :)