Darf ich ein abgemeldetes Auto ohne KFZ-Papiere verkaufen?
Guten Morgen euch Allen.
Ich habe eine Frage an die Juristen unter euch :
Darf ich mein abgemeldetes Auto ohne KFZ-Papiere (sind beim Umzug verloren gegangen ) verkaufen, wenn ich darauf in der Annonce und im Kaufvertrag hinweise?
Ein Bekannter meinte das dürfte man gesetzlich nicht.
Habt ihr eine zuverlässige Antwort?
Ganz lieben Dank.
5 Antworten
Gesetzlich ist das kein Problem, der elegantere Weg ist allerdings der, zu einem Notar, Gericht oder zur Zulassungsstelle zu gehen, dort eine eidesstattliche Versicherung ablegen, dass das Fahrzeug Dir gehört, dass kein Zessionar irgendwelche Ansprüche an dem Fahrzeug hat und das die Papiere beim Umzug untergegangen sind. (Gebühr ca. 40 Euro) darufhin stellt das KBA eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus und bei Zulassung wird dann Teil II ausgegeben.
Achtung, die eidestattliche Verischerung ist eine Aussage unter Eid, Falschaussage wird mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe geahndet.
Eine Zwangsabmeldung oder Zwangsstillegung kenne ich nicht, meinst Du evtl. die Stillegung von Amts wegen??
Aber egal der Vorgang dürfte sich ähneln. Die Zulassungsstelle hält Vordrucke für die eidesstattliche Versicherung vor. Einfach Personalausweis vorlegen, vom Beamten über die Folgen der eidlichen Aussage aufklären lassen und in seinem beisein unterschreiben. Dann kann die neue Zulassungsbescheinigung beantragt werden und Dein Auto ist innerhalb weniger Tage das wert was es wirklich wert ist.
Dein Bekannter hat Unrecht. Es ist nicht verboten, Kraftfahrzeuge ohne Fahrzeugpapiere zu verkaufen.
Das Problem ist aber, dass kaum jemand ein Kfz ohne Papiere kaufen würde.
Dankeschön.
Klar darfst du das nur der Wert deines Farzeugs sinkt da durch um mindestens 60+% falls du es überhaupt verkauft bekommst. In jedem Fall lohnt es sich mehr die Papiere neu zu beantragen.
Der Verlust des Fahrzeugbriefs musst Du der Zulassungsstelle melden.
Dann muss eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust erfolgen und man darf auch noch warten, bis man wieder einen neuen Brief bekommen kann.
http://www.stadt-muenster.de/kfz/fahrzeugpapiere/diebstahl-oder-verlust-der-papiere.html
Münster braucht 14 Tage, Berlin drei Wochen:
http://www.stadt-muenster.de/kfz/fahrzeugpapiere/diebstahl-oder-verlust-der-papiere.html
Dann hast Du einen neuen Brief und der Verkauf ist problemlos.
Anders ist es bei Fahrzeugen, die noch keinen KFZ-Brief hatten, z.B. Oldtimer, die man in einer Garage gefunden hat oder Importe ohne Zulassung. Die kann man bedenkenlos verkaufen, da es dem Staat egal ist, wer das Auto als Erster zulässt, Hauptsache er hat die nötigen Eigentumsnachweise und die technische Zulassung für Deutschland.
Bei sog. Scheunenfunden ist der Vorgang genau identisch. Ich sammle Oldtimer und habe schon den ein oder anderen Scheunenfund restauriert und verkauft. Drei Wochen habe ich aber noch nie warten müssen (glaube ich zumiidest). Die Papiere werden ja auch nicht vom Regierungsbezirk oder der Zulassungsstelle ausgegeben sondern direkt vom KBA gesandt.
Das sogenannte Aufgebotsverfahren ist da wahrscheinlich nicht notwendig, da es keine Dokumente gibt, die man ungültig erklären lassen muss.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufgebotsverfahren
Zum Verfahren habe ich übrigens Fristen zwischen 14 und 21 Tage gefunden, welche Zulassungsstelle da wohl richtig liegt?
Du darfst es schon. Aber es wird sich kaum jemand finden, der es ohne Papiere kauft.
Hallo und Dankeschön für die Antwort.
Es gibt mittlerweile einige Interessenten für das Auto. Deshalb meine Frage hier.
Einen Eigentumsnachweis habe ich schon in Form einer eidesstattlichen Versicherung. Diese brauchte ich um das Auto abmelden zu können. Ich glaube, dass nannte sich Zwangsabmeldung.