Auto nach Polen verkauft, wurde nicht abgemeldet. Was kann man tun?
Hallo,
wir haben unser Auto für 2.100€ an einen privaten Käufer aus Polen verkauft. Im Kaufvertrag wurde erwähnt, dass das Fahrzeug unverzüglich abgemeldet werden muss.
Dies ist nun allerdings nicht erfolgt und der Käufer ist auch nicht mehr zu erreichen. Bezahlt wurde das Fahrzeug in bar.
Was kann man hier tun? Zulassungsstelle und Versicherung melden ist soweit klar.Wenn ich es richtig verstanden habe, zahlt man ja die Kfz Steuer in diesem Fall weiter. Aber wie geht man also am besten vor?
Zur Polizei? Die Ausweisdaten sind übrigens im Kaufvertrag eingetragen.
PS: Das man so etwas nicht machen sollte haben wir mittlerweile auch mitbekommen. Jetzt geht es aber erstmal darum eine Lösung für dieses Problem zu finden.
Danke!
6 Antworten
Mit den Ausweisdaten kann höchstens die Polizei etwas anfangen - an die würde ich mich wenden. Alleine schon damit klar ist, dass das Auto verkauft ist, falls es jetzt noch in einen Unfall verwickelt sein sollte.
aber beraten kann die Polizei.
für den fall eines unfalles ist doch alles klar. das auto ist versichert da es ja nicht abgemeldet wurde. damit zahlt die versicherung dann auch.
und werden eventuell zurückgestuft, kann teuer werden.
Nein, bei einem Unfall - z.B. mit Fahrerflucht, bei dem nur ein Zeuge das Kennzeichnen notiert hat, ist gar nichts klar!
Der Kaufvertrag könnte fingiert / erfunden sein. Wäre nicht das erste mal dass jemand so eine Behauptung aufstellt um der Strafverfolgung zu entgehen.
Damit der Fragesteller sich dieser Gefahr nicht aussetzt sollte er amtlich feststellen lassen, dass er nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs ist sondern dieses verkauft hat.
Außerdem geht es um das Thema Höherstufung bei einem Unfall. Wenn der Wagen nachweislich verkauft ist, erfolgt keine Höherstufung.
kommt auf den versicherungsvertrag an. Wenn man nur als Alleinbenutzer eingetragen ist (weils billiger ist z.b.) könnte es schon probleme geben, wenn jemand anderes damit einen Unfall baut.
Ganz schön blauäugig. Wenn ein Unfall passiert, seid Ihr noch haftbar.
Mit dem Kaufvertrag zum Finanzamt oder jetzt sogar zum Zoll und die Sache klarstellen. Polizei ist auch keine schlechte Idee. Die können eventuell besser beraten. Auf alle Fälle die Versicherung informieren.
Habt ihr den Gefahrenübergang dokumentiert? Datum und Uhrzeit mit seiner Unterschrift festgehalten und an Zulassungsstelle und Versicherung geschickt?
Falls ja: Rechtlich ist alles okay. Das Theater habt ihr trotzdem.
Falls nein: Tja... Viel Vergnügen. Schnellstmöglich Versicherung und Zulassungsstelle darüber informieren.
Hallo,
laß mal von der Polizei überprüfen, ob die Ausweisdaten überhaupt stimmen!
Die können dann die Polizei in Polen über den Vorfall informieren. Ich denke, die haben auch dort, die Pflicht, den Wagen umzumelden!
Diese Information könnte für die Polizei wichtig sein, wenn mit dem Wagen ein Verbrechen geplant ist!
Du mußt schnell handeln und deiner Versicherung unverzüglich sagen, daß du den Wagen verkauft hast!
Alles Gute!
Emmy
zur versicherung, die sagen dir, was du tun musst
hatten wir auch schon, aber jetzt nicht ausland
interessiert die polizei nicht
das ist ein privatvertrag, es interessiert die polizei nicht, wenn man den nicht enhält