Auto Privat verkauft, nach 1 Tag Zahnriemen wohl gerissen, Käufer fordert Geld zurück...
Hab vorgestern meinen Golf IV Baujahr 1998 206.000KM verkauft von Privat zu Privat.
Gestern abend meldet sich der Käufer bei mir und fordert sein Geld zurück weil er auf der Autobahn bei Tempo 140 stehen geblieben ist, alle Kontrollleuchten hätten aufgeblinkt und er musste abgeschleppt werden. Da mein "Stiefschwiegervater" KFZler ist, er sich also auskennt meinte er dierekt dass wohl der Zahnriemen gerissen ist und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto da so eine Reparatur bis zu 2000 euro kosten kann. Ich werde zusammen mit ihm und unserem "haus-Schrauber" nachher den Käufer aufsuchen da dieser direkt im Nachbarort wohnt.
Dieser hat nachdem das ganze passiert ist direkt mit Anwalt gedroht und dass er das Geld zurück haben möchte. Jetzt habe ich natürlich angst vor Erstattungskosten da ich im moment alles andere als flüssig bin, da ich erst seit anfang des Monats wieder Arbeit hab nach 3 monaten Hartz IV.
Die Frage ist, kommt er mit seinen Forderungen durch wenn das ganze tatsächlich vor Gericht enden sollte, womit er drohte oder brauche ich wie in vielen Foren erwähnt keine Befürchtung zu haben? Wir verwendeten folgenden Kaufvertrag
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1337094762676171470274/kfz-kaufvertrag.pdf
Der Käufer hat Probefahrt gemacht und sogar am selben Tag des Kaufes seinen "Haus-Schrauber" nochmal unter das Auto kucken lassen, alles in Ordnung seiner Meinung nach, er hat das Auto anschließend ja genommen.
In wie weit muss ich nun "Befürchtungen haben"
Mit dem Passus: " Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Auss chluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzlich e oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit.
bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite, oder?
Ich bin niemand der einen anderen übers Ohr hauen will oder ähnliches, und wenn ich das Geld hätte würde ich ihm sogar einen Teil wieder erstatten, aber das geht alles im Moment leider nicht, deswegen muss ich auf den Passus "gekauft wie gesehen" beruhen.
11 Antworten
wenn der Standardkaufvertrag verwendet wurde, kann eigentlich nichts passieren. Bei einem Keilriemenriss handelt es sich um einen Schaden, der durch die lange Motorlauzeit entstanden ist - und den km Stand kannte schließlich der Käufer. du würdest nur für verschwiegene Schäden wie z.B unfallschäden haften, nicht aber für Verschleiß. Das ist halt Pech für den Käufer, aber er wollte schließlich ein altes Auto. P.S. Mit so einem alten Golf sollte man auch nicht mehr so schnell fahren - ein alter Opa geht schließlich auch nicht mehr joggen :)
Du hast einen Vertrag mit Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung verwendet - und damit bist Du aus der Sache heraus.
Andere haben schon gesagt - wenn Du gewusst hättest, dass der Zahnriemen kurz vorm Riss war, wäre das anders - aber das trifft ja nicht zu.
An Deiner Stelle würde ich ihn nicht aufsuchen und auch Deinen Hausschrauber damit in Ruhe lassen - die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Du brauchst Dich da auch auf keine Kompromisse einzulassen. Seine Situation ist da rechtlich so aussichtslos, dass ein seriöser Anwalt ihm von einer Klage abraten wird - und ein Gericht eine Klage auch sehr flott abweisen würde.
Dieser hat nachdem das ganze passiert ist direkt mit Anwalt gedroht und dass er das Geld zurück haben möchte.>
lass dich verklagen, er hat keine chance
Zahnriemen eindeutig ein Verschleißteil. Nur wenn er bereits nach 20.000 km (und erst zwei Jahre alt) reissen sollte, ist das aussergewöhnlich - aber da müsste der Hersteller gerade stehen.
Nichtmal sein Mechaniker konnte erkennen, dass ein Zahnriemenriss bevorsteht - wie will er dann argumentieren, dass du davon wusstest und es verschwiegen hast?
Solange er nicht gerade einen Zettel von einer Werkstatt im Handschuhfach findet, auf dem steht, dass beim gestrigen Werkstattbesuch ein poröser Zahnriemen festgestellt wurde, der zum Motorschaden führen wird, wird man dir nicht nachweisen können, dass du von irgendwas wusstest