warum verlangt Händler Kopie Fahrzeugbrief und Personalausweis nach Abwicklung des Kaufvertrags (Oldtimer)?
Ich habe vor einen Tagen einen Oldtimer bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug ist bereits von mir vollständig bezahlt. Heute Nachmittag lasse ich das Fahrzeug mit den notwendigen Papieren zu und fahre dann mit meinen Schildern zum Händler um das Fahrzeug abzuholen. Auf meinem AB hatte ich eine Nachricht des Verkäufers (KFZ-Autohaus, Pfandleihaus): ich solle Kopien von meinem Personalausweis und Fahrzeugbrief mitbringen. Das Fahrzeug war jetzt zwei Jahre im Besitz des Händlers und stand in einer Halle neben vielen anderen Fahrzeugen. Der frühere Besitzer hat vor zwei Jahren das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet. Was will der Händler mit meinen persönlichen Daten!? Meines Erachtens völliger Quatsch, Kaufvertrag mit allen Daten existiert ja bereits....
5 Antworten
Es ist eine bekannte Masche, dass ein Betrüger ein Fahrzeug kauft und auch bezahlt, es später aber von einem Dritten abholen lässt. Anschließend geht er selbst zum Händler und verlangt die Herausgabe des Fahrzeugs, da er angeblich nichts von einer beauftragten Abholung durch den Dritten weiß und diesen auch nicht kennt.
Der Händler will sich bei Abholung absichern, dass das Fahrzeug nur dem rechtmäßigen Käufer übergeben wird. Wenn du also später behaupten würdest, der Händler hätte dein Fahrzeug irgendeiner fremden Person ausgehändigt, wird er die Kopie deines Ausweises und des Briefs vorlegen, in dem der Name vom Ausweis steht, und fragen, wie der angeblich fremde Abholer da ran kommt.
er kennt mich ja jetzt schon durch mehrfachen persönlichen Kontakt und konnte sich anhand meines Ausweis davon überzeugen, dass ich der reale Käufer bin. Seine Vorsicht mag berechtigt sein, aber nicht in diesem Fall. Ich hole es heute ja persönlich ab und er kann sich von mir ja die Abholung auch nochmal per Unterschrift und Vorzeigen des Ausweises bestätigen lassen.
Den Ausweis darf er sehen, um zu prüfen, dass er den Kaufvertrag auch wirklich mit der Person geschlossen hat, die im vertrag drinsteht. Ein Recht ihn zu kopieren hat er nicht und auch keinen guten Grund. Der neue Fahrzegschein geht ihn gar nichts an. Den Brief hatte er ja 2 jahre rumliegen und konnte ihn kopieren wie er wollte.
Wenn Du einen gültigen vertrag hast, kann Dir auch egal sein,w as er will. Ist inzwischen Dein Auto. Wenns bezahlt ist kann er die Herausgabe nicht verweigern (bzw. er kann es machen und dass ist dann justiziabel).
genau so sehe ich das auch. Er hatte beim Ausfüllen des Vertrages bereits meinen Personalausweis vorliegen und ich saß vor ihm. Damit sind m.E. alle vertragsrechtlich relevanten Gesichtspunkte erledigt.... Geld hat er auch und ich lasse das Fahrzeug heute ordnungsgemäß zu. Danke..
Das kann dir am allerbesten der Händler erklären, wir kennen seinen Abläufe und Prozesse nicht.
Was hat er denn gesagt, als Du ihn gefragt hast, was er damit will?
Das ist ja gar nicht zwangsläufig eine Frage des Datenschutzes. Bei jeder Mietwagenübergabe werden Kopien von Ausweis und Führerschein gemacht. Die Frage ist aber in diesem Fall, warum er das überhaupt haben will, da er ja im Nachgang weder mit Dir noch mit dem Fahrzeug zu tun haben wird - er hat es ja an Dich verkauft.
der Datenschutz spielt dann eine Rolle, wenn ich ihm meine personenbezogenen Daten nicht geben will. Grundsätzlich dürfen nur bestimmte Vertragsparteien Ausweiskopien verlangen und die Unterlagen müssen dann sofort vernichtet werden, wenn sie zur Erfüllung der gemeinsamen Sache nicht mehr dienlich sind. Bei einem Neuwagenverkauf hätte sich mir das Ganze noch erschlossen aber in diesem Fall gibt es keine zukünftigen Berührungspunkte mehr zwischen Verkäufer und Käufer...
Umso mehr Anlass, den Händler zu fragen. Wir kennen ja seine Abläufe nicht.
Frag ihn und er wird dir antworten.
ich habe seine Anfrage nicht beantwortet. Ich werde ihn heute Nachmittag fragen und ihm meine Ansicht über den Datenschutz mitteilen...