Hausverkauf. Käufer schicken NACH Kaufvertrag Gutachter ins Haus.
Hallo,
Meine Frau und ich haben unser Haus verkauft. Ein Kopie vom Kaufvertrag wurde den Käufern 2-3 Wochen vor dem Notartermin zur Kenntnis und Überprüfung zugesandt. Dann wurde schließlich beim oben erwähnten Notartermin 2 1/2 Wochen später der Kaufvertag von uns und den Käufern beim Notar unterschrieben. Eine Woche später teilen uns die Käufer mit, dass sie bzw, ihre Bank einen Gutachter ins Haus schicken möchten. Und das ganze NACH Unterzeichnung des Kaufvertrages!? Jetzt haben wir die Befürchtung, dass der Gutachter den Wert des Hauses gegenüber dem Kaufpreis deutlich niedriger einstuft oder sonstiges!? Kann so ein beim Notar unterzeichneter KV überhaupt rückgängig gemacht werden? Haben wir überhaupt etwas in dieser Hinsicht zu befürchten etc.? Wofür dient dieses Gutachten? Um eins vorneweg klar zu stellen: Es sind uns keine erheblichen Mängel bekannt! Ein Rücktrittsrecht wurde im Kaufvertrag nicht vereinbart. Wir würden uns über eine schnelle Antwort freuen. Grüße aus Bonn
17 Antworten
Der Gutachter hätte sich schon vor Vertragsabschluss die Wohnung anschauen müssen. Nach notariellem Vertragsabschluss ist nichts mehr möglich, es sei denn er stellt arglistige Täuschung vor (z.B. Wand aus Pappe :-)).
Ihr braucht Euch keine Sorgen zu machen. Nach Deiner Schilderung ist der Vertrag wasserdicht und der Käufer muss den vollen Kaufpreis zahlen, egal welche Mängel der Gutachter feststellt.Etwas anderes wäre nur der Fall, wenn Ihr bestehende Mängel böswillig dem Käufer verschwiegen hättet. Warum der Käufer einen Gutachter beauftragt ist ausschliesslich seine Sache. Vielleicht möchte er wissen, ob eine zusätzliche Fassadendämmung sinnvoll wäre oder anderes. Macht Euch also keine Sorgen.
Nö, da braucht ihr euch keine Sorgenmachen, solange sie euch nicht nachweisen können, dass ihr Mängel arglistig verschwiegen habt oder sonst irgendwas linkes getan habt.
Das ist das Pech der Käufer, wenn der Gutachter jetzt einen geringeren Wert schätzt.
Nein, ihr habt nix zu befürchten, der Notarvertrag steht.
Ich denke, es ist wegen der Finanzierung, manchmal wollen die Banken ein Gutachten über das Objekt, oder wofür auch immer, es ist egal, der Vertrag mit dem Kaufpreis steht und gilt....
NUR: wenn ihr Mängel verschwiegen habt, die euch bekannt sein müssten und der Gutachter dies herausfindet, ist das arglistige Täuschung, der Vertrag ist dann nichtig, ihr seid Schadensersatzpflichtig und bekommt eine Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung.....
Also... Erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Das ging ja mal richtig schnell:
In dem Kaufvertag wurde ein Haftungsausschluss vermerkt. Fast identisch so wie SchnuBee diesen Passus weiter oben angegeben hat. Ich meine mich sogar noch daran zu erinnern, dass der Notar bei der Unterzeichnung in seiner Erklärung gegenüber den Käufern "gekauft wie gesehen" erwähnt hat.
Erbbauchrecht und was es da sonst noch alles gibt liegen übrigens für das Grundstück auch nicht vor!