Aufwandsentschädigung bei Rücktritt vom mündlichen Auto-Kaufvertrag?

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Der Vertrag ist gültig, ein mündlich geschlossener Vertrag ist in diesem Fall genauso gültig wie schriftlich geschlossener, nur wird es dem Händler schwerfallen zu beweisen, dass zwischen euch ein Vertrag zustande gekommen ist, solange du ihm seinen Vertragsentwurf nicht unterschrieben zurückgeschickt hast oder er Emails von dir erhalten hat, aus denen hervorgeht, dass ihr euch einig geworden seid.

die vertragsübersendung per mail ist ein angebotzum abschluß eines kaufvertrages. dieses wurde nicht angenommen, da nicht zurückgeschickt; deshalb gibt es keinen vertrag, aus dessen nichterfüllzung heraus der händler (pauschalen oder konkreten) schadenserstz verlangen könnte!

Wenn er bereits Auslagen hatte (bspw. die Anfahrt zu dir) kann er Entschädigung dafür verlangen. Da ihr aber noch keinen Abholtermin ausgemacht habt, fällt das sowieso weg. Mehr Auslagen als ein Telefonat hatte er nicht und dafür kann er nichts von dir verlangen.

Himbaerli  11.11.2009, 00:52

Auch dafür kann er nur Entschädigung verlangen, wenn er nachweisen kann, dass ein Vertrag zustandegekommen ist, das kann er wahrscheinlich nicht.

(Grundsätzlich hast du natürlich recht, der Fragesteller hat einen Vertrag geschlossen.)

nein hat er nicht ..... der vertrag ist erst gültig wenn er unterschrieben ist

Streetcat666  11.11.2009, 00:44

denke ich auch