Auto gekauft von Privat mit neuem Tüv hat aber erhebliche Mängel
Hallo zusammen,
vor ca. 1 Woche habe ich mit meinem Vater zusammen ein Auto von Privat gekaut. Das Auto ist Baujahr 1998, hat einen Kilometerstand von 201.000, das Checkheft ist gepflegt und der Kaufpreis beträgt 2.500€.
Beim Besichtigungstermin konnte ich alleine eine kurze Probefahrt durchführen, bei der ich ausschließlich feststellte das der Schalthebel beim 2. Gang wenn man Gas gibt einen kleinen Ruck nach vorne macht und wenn man vom Gas geht den Ruck wieder zurück. Die Verkäuferin darauf angesprochen sagte sie das sei ihr noch nie aufgefallen. Unter der Motorhaube sah alles soweit auch in Ordnung aus, alles war sehr sauber.
Nun war ich heute in einer Werkstatt und dort wurden erhebliche Mängel festgestellt, unter anderem folgendes:
-Die Kupplung muss komplett erneuert werden
-die Axialgelenke sind kaputt
-Die Querlenker müssen ersetzt werden
-Der Keilriemen muss ersetzt werden
-Der Zahnriemen muss ersetzt werden
Das sind nur die größten Mängel. Eine Reperatur dieser Mängel würde mich ebenfalls nochmals 2.500€ kosten.
Wir haben den Kauf über einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlosen auf dem original unter Mängel steht: Das KFZ wird unter ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft:
Gesehen/ und Geprüft.
Unterschrift
Angaben zum Fahrzeug im Vertrag sind folgende:
-Typ: Audi A4-S4
-Fahrzeug Identnr.: nicht ausgefüllt
-Baujahr: 7.71998
-Tag der Erstzulasung:7.71998
KM-Stand ca.:201 859
TÜV-AU: Juli 2015
Nun zu meiner(n) Frage(n):
Wie konnte das Auto kurz vor dem Kauf noch TÜV bekommen? Im TÜV Bericht steht lediglich unter Mängel: Batterie Polabdeckung fehlt
Welche Möglichkeiten habe ich vom Kaufvertrag zurückzutreten? Habe ich ein Recht darauf die Reperaturkosten erstattet zu bekommen?
Was für Möglichkeiten habe ich sonst noch? Hätte ich die Mägel gekannt wäre ich sofort vom Kauf zurückgetreten, Die Verkäufer wussten das wohl und haben die Mängel verschwiegen falls sie sie kannten.
Brauche dringend Hilfe. Bin dankbar für jeden Rat.
10 Antworten
Ich weiss, es nützt Dir nichts, aber wenn Du Laie bist, wie kannst Du bloss eine solch alte Rübe kaufen, ohne dass Du jemand dabei hast, der Ahnung hat? Dem wäre auf jeden Fall schon mal aufgefallen, dass der Zahnriemen (Einbau teuer) bald fällig ist. Dem TÜV-Prüfer ist es egal, ob der Motor Deines Wagens nach 2000km platzt, das ist nicht seine Sache. Ebenso, solange der Keilriemen nicht vor sich hin pfeift, hat der Prüfer keinen Anlass, diesen zu beanstanden. Auch wenn die Kupplung soweit noch funktioniert, dass man kratzfrei schalten kann und die Kupplung nicht durchschleift, dann ist dies für den Prüfer OK. Einzig Axialgelenke und Querlenker hätte der Prüfer entdecken müssen, wobei hier natürlich nicht klar ist, wie sehr "kaputt" diese sind. Auch wenn Du beim Freundlichen Deines Vertrauens warst...auch dieser wird immer daran interessiert sein, etwas für Dich zu reparieren, er lebt schliesslich davon. Aber bei dieser Sachlage gegen den Prüfer vorgehen...keine Chance!
Ich kann dir zwar bei deinem Problem nicht weiterhelfen, aber bei einem Bj. 1998 PKW (über 10 Jahre alt) mit über 200 000KM würde ich immer davon ausgehen, dass kostenintensive Reparaturen fällig werden. in Zukunft auf jeden Fall neben einer Probefahrt auch einen Werkstattbesuch durchführen und vor dem Kauf checken lassen. Das kostet keine 40€ und du weißt dann genau Bescheid.
Zu deinem Problem: wenn sich der Verkäufer nicht auf eine Rückgabe einlässt bleibt dir nur der direkte Weg zum Rechtsanwalt. je früher, desto besser.
Keilriemen , Zahnriemen und Kupplung sind KEINE HU Mängel. Sind die Gelenke wirklich kaputt ?
Da ist nichts dabei, dass bei diesem Kilometerstand irgendwie unnormal wäre. Verschleiss oder Dinge die der TÜV nicht so beurteilen konnte. Evtl. auch eine Werkstatt, die dich schon alleine wegen dem Kilometerstand nur abzocken will.
Ich kenne die Werkstatt gut, und habe lediglich einen kostenvoranschlag erhalten mit auflistung aller Dinge die getan werden müssen alles korrekt.
Das Problem ist das ich ein absoluter Auto-Laie bin und mich deshalb eig voll auf den TÜV Berich verlassen habe...
Na ja, wenn die Axialgelenke und die Querlenker hin sind, hätte das der Tüv Feststellen müssen. Aber der Tüv hat auch die Möglichkeit nach "Ermessen" zu bewerten. DH. das die Gelenke noch für 1000 KM gut sind und deine Werkstat ist zu einen anderen Schluss gekommen. Du kannst versuchen den Preis nachträglich zu Drücken ( nach Verhandeln ) wenn du mit deiner Mängelliste zu der Frau gehst. Sollte sie sich nicht darauf einlassen dann kannste zu einen Fachanwalt gehen. Ich würde aber erst mal eine andere Werkstatt aufsuchen, weil es halt immer einen Ermessen Spielraum gibt.