Kfz verkauft, wurde vom Käufer nicht abgemeldet, was tun?
Bitte keine Kommentare dass man das selber machen muss etc., das wissen wir selber!
Wir haben unseren Trecker einem Arbeitskollegen verkauft, deshalb auch alles unkompliziert, Geld auf die Hand und ab, in der Folgewoche sollte dann vom Käufer abgemeldet werden. Leider ist dieses bis heute nicht geschehen. Dummerweise haben wir keinen Kaufvertrag gemacht, man kennt sich von Kindesbeinen an und arbeitet täglich zusammen, da dachten wir, dass das alles eine Selbstverständlichkeit sei. Mittlerweile haben wir die Schilder, zahlen aber ja trotzdem noch Steuern und Versicherung. Ausserdem haften wir natürlich als Halter, wenn er damit fährt und mal etwas passiert. Brief und Schein hat er.... Was kann man da denn nun machen? Anzeigen?! Wenn ja, weswegen? Diebstahl? Papiere hat ja er, auch wenn wir da eingetragen sind, ER hat sie. Kaufvertrag wurde wie gesagt keiner gemacht.
6 Antworten
Formlose Mitteilung an die Strassenverkehrsbehörde und an die Versicherungsgesellschaft (Angaben: KFZ-Kennzeichen, Hersteller, Name & Anschrift des alten Halters/Verkäufers, ggf, Versicherungsscheinnummer, Name & Anschrift des Käufers.)
Wichtig: Übergabedatum, möglicht mit Uhrzeit
Mit Übergabe ging der Versicherungsvertrag auf den Kaufer über (gesetzlicher Forderungsübergang, cessio legis)
Das ist nicht richtig, es kann eine "Käuferkündigung" ausgesprochen werden und gut ist.
Meldet umgehend der Versicherung, dass das Fahrzeug verkauft wurde.
geht zu zulassung stelle und medet das teil ab
Wenn ihr euch von Kindesbeinen kennt habt ihr doch sicherlich keine Problem wie Erwachsene darüber zu reden.Bitte ihn einfach den Trecker endlich auf seinen namen umzumelden.
Ja warum habt Ihr ihn dann nicht selber abgemeldet? Hier wurden offensichtlich von erwachsenen Menschen viele Dummheiten gemacht, gerade weil man sich von Kindesbeinen an kennt. Das gute Stück schnellstens abmelden verdammt nochmal.
Bernd Stephanny
und das geht dann auch ohne einen Kaufvertrag? Ich habe schon mehrfach zu hören bekommen, dass man diesem Schreiben eine Kopie des Kaufvertrages beilegen muss. Und bei der Versicherung wurde mir gesagt, dass man nichts machen, erst wenn abgemeldet ist, erlischt die Versicherung.