Kfz verkauft, wurde vom Käufer nicht abgemeldet, was tun?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Formlose Mitteilung an die Strassenverkehrsbehörde und an die Versicherungsgesellschaft (Angaben: KFZ-Kennzeichen, Hersteller, Name & Anschrift des alten Halters/Verkäufers, ggf, Versicherungsscheinnummer, Name & Anschrift des Käufers.)

Wichtig: Übergabedatum, möglicht mit Uhrzeit

Mit Übergabe ging der Versicherungsvertrag auf den Kaufer über (gesetzlicher Forderungsübergang, cessio legis)

Meldet umgehend der Versicherung, dass das Fahrzeug verkauft wurde.

geht zu zulassung stelle und medet das teil ab

Wenn ihr euch von Kindesbeinen kennt habt ihr doch sicherlich keine Problem wie Erwachsene darüber zu reden.Bitte ihn einfach den Trecker endlich auf seinen namen umzumelden.

Ja warum habt Ihr ihn dann nicht selber abgemeldet? Hier wurden offensichtlich von erwachsenen Menschen viele Dummheiten gemacht, gerade weil man sich von Kindesbeinen an kennt. Das gute Stück schnellstens abmelden verdammt nochmal.

Bernd Stephanny