Bin ich mit einer mündlichen Zusage gebunden eine Küche zu kaufen?
Hallo,
ich habe meinem Küchenplaner mündlich zugesagt die Küche zu kaufen. Es wurden noch Änderungen an dem Layout gemacht und nun habe ich den Kaufvertrag zugeschickt bekommen. Mir gefallen einige Dinge immer noch nicht und ich bin es langsam leid dort die Küche zu kaufen, da ich dem Verkäufer immer nur hinterher laufen muss. Es wurde vor der Planung ein Aufmaß aufgenommen. Bin ich mit der mündlichen Zusage an den Vertrag gebunden oder muss ich nur für das Aufmaß bezahlen?
4 Antworten
Es gibt scheinbar noch keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, also ist noch kein Vertrag zustande bkeommen. Bereits angefallene Kosten wirst du zahlen müssen.
Grundsätzlich ist eine mündliche Zusage auch bindend. Da es hier aber scheinbar noch keine endgültige Übereinkunft gibt, was genau du jetzt "bestellt" hast, müsstest du den "Kaufvertrag" eigentlich immernoch unterbinden können. Für getane Arbeit musst du natürlich bezahlen.
Auch ein mündlicher Vertrag ist bei solchen Geschäften bindend - die Frage in der Praxis ist ob er bewiesen werden kann.
Das Aufmaß mußt Du zahlen, es besteht kein weiterer schriftlicher Vertrag.