Nachträgliche Mängel nach Verkauf gebrauchtes KFZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Januar habe ich meinen gebrauchten Hyundai Coupe an eine Privatperson verkauft. Der Käufer schickte 2 ungepflegte ältere Herren zum abholen, sie haben das Auto begutachtet, eine Probefahrt um den Block gemacht und nach einigen Gesprächen und Verhandlungen haben sie es in bar gekauft. ( Gewährleistung ist im Kaufvertrag ausgeschlossen ) Der PKW hatte einen Unfallschaden an der Fahrertür ( Delle ).
2 Tage später ruft mich entsetzt der Käufer an und meinte zu mir, es seien diverse Lackierungen getätigt worden und vorallem die Kupplung ist defekt, ich soll ihm doch Betrag X überweisen. Nachdem ich alles abgestritten habe, drohte er mir noch und legte auf.
Heute habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt vor mir, in dem ich aufgefordert werden, eine Kaufpreisminderung i.h.v 600 Euro zu aktzeptieren und die Kosten des RA zu tragen. Er meinte die Gewährleistung seie unwirksam.
Nun folgendes: Als ich mir das Auto vor 2 Jahren gekauft habe, war ich der Meinung die Kupplung wäre so normal ( sie kommt ein bisschen später als sonst ) und dies mein Erstes Auto war, habe ich mir auch keine Gedanken gemacht. Auch steht im damaligen Kaufvertrag keine Daten zur vorherigen Schaden. Selbst Lackierungsarbeiten habe ich nicht getätigt.
Wer hat nun Recht? Muss ich den Betrag zahlen?
Bitte um RAt
Liebe Grüße
8 Antworten
Zuallererst:
Mach Dir keine Sorgen. Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen, keine Mängel arglistig verschwiegen und eine Probefahrt ermöglicht.
Der Haken an der Sache: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat nicht der Käufer, sondern zwei Beauftragte Personen das Fahrzeug entgegengenommen. Wer hat den Kaufvertrag unterzeichnet? Der Käufer oder einer der beiden Männer? Stimmt der angeführte Käufer im Kaufvertrag mit dem Unterzeichner überein?
Beruft sich der Anwalt auf diesen Kaufvertrag?
Also zunächst: Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein einlegen. Ich würde meinerseits ebenfalls einen Anwalt einschalten. Die Gewährleistung wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen und damit ist sie unwirksam. Privatleute können untereinander die Gewährleistung ausschließen.
Ich würde auch prüfen, ob es diesen Anwalt überhaupt gibt. Poste mal das Anwaltschreiben (ohne Kontaktdaten der Soziätät).
Ihr habt per Vertrag die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dir könnte somit nur jemand an die Karre fahren, wenn er dir einen arglistig verschwiegenen Mangel oder das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft nachweisen könnte.
Beides scheint hier nicht der Fall zu sein. Offensichtlich versucht hier der Käufer nachträglich den Preis zu drücken.
Zuerst würde ich per Einschreiben mit Rückschein die Forderung des Anwaltes zurückweisen. Sofern du nicht wirklich arglistig getäuscht hast, passiert hier erst mal nichts.
Der Käufer hätte dann die Möglichkeit, gerichtlich vorzugehen, was er jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht tun wird, da seine Erfolgsaussichten gleich Null sind.
Tut er es doch, solltest du einen Anwalt kontaktieren. Ich hoffe, du bist rechtschutzversichert.
Du hast die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen und somit ist die Sache für dich erledigt. Dieses Vorgehen von Autokäufern häuft sich leider. Einfach ignorieren ist der beste Weg. Du musst erst etwas unternehmen wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Aller sonstiger Schriftwechsel ist nur unnötig, und du kannst nur Fehler machen.
Hei.
Das ist momentan eine beliebte Masche um den Preis weiter zu drücken. Ich bezweifle, das der Käufer in deinem Fall Recht bekommen würde. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann würde ich zum Anwalt gehen und einen "Gegenbrief" veranlassen. Damit sollte die Angelegenheit erledigt sein.
Viel Erfolg.
Gruß, Albi.
falls die kupplung bei übergabe nicht in ordnung war,müsstest du nachbesssern,dein persönliches empfinden zählt nicht.
wenn ein sachmangel beim verkauf verschwiegen wurde,ist der verkäufer in der pflicht.
Zum einen muß das Ganze arglistig geschehen, zum anderen muß der Verkäufer ja zum Verschweigen erstmal Kenntnis vom Mangel haben. Wenn er aber dachte, die Kupplung sei in Ordnung(sein persönliches Empfinden), ist er eben nicht in der Pflicht.
Doch bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung zählt exakt das.