Kann mir jemand Helfen,ich und meine nachber wollen Grundstücke teilen.Welche Grundstück ist wertvoller 1 Reihe Grundstück oder 2 Reihe Grundstück (sieheBild2?

7 Antworten

Wenn du auf Bild 2 den Streifen Zufahrt noch in dein Eigentum bekommst: würde ich das hintere nehmen. Solange du ihn hiervon nicht überzeugen kannst: Mit Wegerecht bzw Baulast in 2. Reihe - könnte mir niemand schmackhaft machen.

Du hast leider keine Maße an der Karte: Hast du mal einen Plan wie eine mögliche Bebauung deines jetzigen Eigentum aussehen könnte? Das Grundstück links Nr. 894, sieht auch nicht breiter aus.

Und was ist mit der Bebauung die in der Karte dargestellt ist: wenn rot jetzt dein Eigentum ist: was ist dann mit dem Überbau? Ist dieses Flurstück überhaupt eigenständig bebaubar?

Und welche Bedeutung hat der Strich mit den 5m hinteren Ende der Grundstücke? Was ist dort ? Ein Wirtschaftsweg ?.

Goki23 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 23:36

Danke für den Antwort, das mit 5 meter ist baulinie man muss 5m abstand halten von hinten, also wird das grünfläche, ja ich habe ein bebeaungsplan schicke ich sofort. Man könnte auch so wie es ist bauen rücken an rücken, aber das wird dan sehr schmales haus wie links von nachbar n.r. 894 das wollen wir nicht

kabbes69  16.04.2021, 19:59
@Goki23

Wenn ich dein Bild richtig deute, hat aktuell jeder Bauplatz 7 m x 41 m = 287 qm, für mich Landei viel zu wenig Fläche, aber ok.

Ich würde mit folgendem Vorschlag zu ihm gehen.

Du eine Einfahrt von 21m x 3m ab Strasse = 63 qm, ( Reichen 3m für Auflagen Brandschutz?)

Dafür dein Bauplatz 14 m x 15 m = 210 plus 63 qm Zufahrt = 273 qm Gesamt

Er hat dann 11 m x 26 m = 284 qm. Damit hat er in der Breite 4 m mehr wie aktuell.

Und beide sollten ein Haus hinbekommen. Abstandsflächen habe ich jetzt nicht berücksichtigt, Bauordnung ist nicht meine Stärke.

Die Differenz in der Gesamtfläche habe ich ignoriert.

Dafür, dass meine Zufahrt dann mein Eigentum ist, würde ich die höheren Erschließungskosten tragen.

Die Vermessungskosten halbe halbe, Notar und Grundbuch- jeder für seinen Erwerb. Mit der Variante werden die Vermessungskosten teurer.

Macht ihr eine Grenze bei 20,5 m und du nimmst Baulast, Grunddienstbarkeit über die ~ 63 qm verliert dein Grundstück nicht unbedingt an Wert - ist je nach Situation und Nachbarschaft nur manchmal aufreibend bis dahin, dass du den Anspruch wieder einklagen musst- wenn Nachbar sich nicht dran hält.

Nachbarsgrundstück hat durch die Dienstbarkeit/ Baulast einen Wertverlust, hier kannst du die 63qm x Bodenrichtwert annehmen.

Kannst dir ja mal beides durch den Kopf gehen lassen.

Goki23 
Beitragsersteller
 16.04.2021, 23:06
@kabbes69

Danke das Sie sich bemüht haben.

Da des Grundstück nicht 90 grad winkel ist, habe ich ein Grundstückgrösse von 322m2 und der Nachbar 317m2

Ich könnte in dem Hinteren Grundstück

8m Breit und 11meter = 88m2 pro Ebene

- die Wände sind wir bei ein Wohnfläche bei c.a. 70-75m2

Hinten Hätte ich ein garten von 5 meter

Vorne richtung mitte auch 5 meter die Seiten jeweils 3 und 3 meter.

2 vollgeschosse + Dach 75% haben wir ein Wohnfläche gesamt von 190m2 -200m2

Was mich nur ärger was ist wenn ich den doch nicht übereden kan das er mir sein weg von c.a 60 m2 nicht geben würde, ist ja nicht gerecht das ich den hinteren Grundstück nehme und einfach durch miite teile. Er sollte meiner meinung nach mich auszahlen den wertverlust von c.a 15% was ich eigentlich nicht glaube oder mir den 60 m2 weg geben.

Ist doch realistisch oder?

kabbes69  17.04.2021, 11:13
@Goki23

Wenn es gerecht dein soll: hat jeder am Ende ein an die Strasse angeschlossenes Grundstück mit einer unveränderten Flächengröße alt zu neu. Meine Meinung.

Wenn ihr quer teilt: hat jeder eine Last: er eine nicht frei verfügbare / überplanbare Fläche, du den rechtlich abgesicherten Hinterlieger. Für mich im Wert vergleichbar, ich würde dir hier auch nichts auszahlen, eher das hintere Grundstück nehmen

Ein weiterer Kompromiss wäre vielleicht noch : 3 m auf die gesamte Länge als Privatstrasse im Gemeinschaftseigentum , macht die Angelegenheit aber noch teurer.

Wenn das rote Grundstück nach der Teilung nicht an einer Straße liegt könnte ein ggfs späterer Verkauf schwierig werden. Ich habe in letzter Zeit viele Häuser in 2. Reihe gesehen die sich schlecht verkaufen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Goki23 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 00:39

Danke für den schnelle Antwort, so wiese auf bild 2 sehen gibt es ein 3 m breite strasse , also er wäre bereit wegerecht zu geben

lordrvn  15.04.2021, 00:40
@Goki23

Es ist trotzdem in 2. Reihe. Wenn ich ein Haus kaufe und habe direkt vor meinem Fenster eine Wand des Nachbarhauses ist das weniger attraktiv. Zudem ist man immer auf das Wegerechte angewiesen. Ist auf jeden Fall kein Haus das ich kaufen würde in zweiter Reihe

Goki23 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 00:45
@lordrvn

Und wenn er mir den kompletten weg gibt bei der teilung ist es dan trozdem uninteressant?

lordrvn  15.04.2021, 01:00
@Goki23

Für mich persöhnlich wäre es dann immer noch uninteressant. Ich vermute dass die meisten Häuser in zweiter Reihe von Kindern in den Garten der Eltern gebaut wurden. Das ist aber eine persönliche Vorliebe, Das war nur eine Beobachtung da ich derzeit auch auf Immobilien Suche bin und vermehrt Häuser in zweiter Reihe gesehen habe die sehr lange Zeit auf dem Markt sind

Für mich wäre das hintere Grundstück attraktiver, weil beim vorderen alle Bewohner, Besucher und Boten des Hinterliegers an meinem Garten vorbeigehen oder fahren müssen. Außerdem ist der Vordere bei flächengleicher Teilung benachteiligt, da er über die Wegfläche nicht frei verfügen kann - das dürfte die höheren Erschließungskosten für den Hinterlieger aufwiegen.

Wenn ihr euch nicht einig werdet, dann lasst es doch und baut ein schönes Doppelhaus. Ist auch preisgünstiger beim Bau, Notarvertrag entfällt, Vermessung entfällt, Grundbuchgebühren entfallen.

Goki23 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 23:40

Wenn wir ein Doppelhaus bauen lassen, dan wird es sehr schmal und lange haus

Feldnuss  16.04.2021, 11:34
@Goki23

Deshalb muss die Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten steigen, damit jeder sein freistehendes Haus bekommt.

Mit Baulast und Grunddienstbarkeit und gut ausgearbeiteter Eintragungsverfügung (wer muss was wann zur Unterhaltung der Zufahrt bezahlen) favorisiere ich ganz klar den Hinterlieger.

Evtl. reichen 3 Meter Breite nicht für die Baugenehmigung auf dem hinteren Grundstück wegen Feuerwehr etc.

Ich schätze, 3,50m sind bauordnungsrechtlich Minimum.Vorher prüfen lassen!

Die Zufahrt macht das hintere erst zum Bauland. Ich würde die Zufahrt alleine besitzen und nutzen wollen. Sonst ist Ärger vorprogrammiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

hast du mal geprüft, ob für beide Teile ein Baurecht besteht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Goki23 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 23:43

Ja es besteht ein baurecht