Schlimmer Nachbar verhindert Verkauf unseres Grundstücks.
Hi, direkt zu unserem Problem: Wir haben eine alte Scheune in einer Sackgasse. Und hinter der Sackgasse kommt man durch ein paar Grundstücke noch zu einer weiteren Wiese die auch uns gehört. Nun haben wir für beides keine Verwendung und wollen daher beides verkaufen. Hierbei stört allerdings eine Nachbarin, die sich selbst zur Eigentümerin der besagten Straße ernannt hat und deshalb versucht jeden dort zu vergraulen. Da zwischen der Straße und unserem Grundstück zuerst das Grundstück eines anderen Nachbarn (keine Probleme) und dahinter eines der Problemmacherin liegt, besteht dort ein Wegerecht, das sie unter nicht richtigen Begebenheiten gerne einklagt aber nicht nutzt. Und auch sonst verklagt sie gerne, je nachdem, wer gerade etwas "Unruhe" stiftet, jeden, was allerdings bisher nie geklappt hat. Nun zum daraus resultierenden Problem mit dem Verkauf: wir müssen eventuelle Interessenten ja darauf hinweisen, was für eine Nachbarin es hier gibt und dass man auch durch deren Grundstück muss (welches sie im Übrigen nicht pflegt, weswegen wir uns des öfteren unbezahlt einen Weg zu unserem Grundstück schaffen mussten), um zu unserem zu kommen, was die Interessenten bisher alle abgeschreckt hat (was nicht gerade wenig brächte). Nun ist die Frage, ob wir diese Nachbarin hier irgendwie belangen können, da sich der "Schaden" dadurch auf rund 200.000€ bezieht, wie der Makler geschätzt hat.
3 Antworten
die sich selbst zur Eigentümerin der besagten Straße ernannt hat und deshalb versucht jeden dort zu vergraulen. Da zwischen der Straße und unserem Grundstück zuerst das Grundstück eines anderen Nachbarn (keine Probleme) und dahinter eines der Problemmacherin liegt, besteht dort ein Wegerecht, das sie unter nicht richtigen Begebenheiten gerne einklagt aber nicht nutzt.
Es führt kein weg daran vorbei. Grundbuchauszüge holen, wenn sie noch nciht vorliegen und (entgegen dem Tipp eines anderen Posters), zu einem Fachanwalt für Grundbuch und Immobilienrecht.
Der stellt fest, was sicher ist und kann es eben auch durchsetzen.
also ist die "Zufahrt" nicht geregelt
>dass man auch durch deren Grundstück muss (welches sie im Übrigen nicht pflegt, weswegen wir uns des öfteren unbezahlt einen Weg zu unserem Grundstück schaffen mussten)
ob es gepflegt ist, ist nicht Relevant, nur eine § Zufahrt muss es geben wenn man es verkaufen will, und die ist hier nicht gegeben, das Grundbuchamt klärt dich auf, was wem gehört
es gibt kein Problem, wenn das § Geregelt ist, weil sie es nicht machen kann !! Frage ein Notar, (nicht Anwalt) der sagt dir das gleichen
Da würde ich die Rechtsberatung, oder einen Anwalt fragen. Das kann man hier nicht beantworten, aber Fakt ist, daß ihr eure Grundstücke problemlos erreichen müsst.
Ja dass wir da hin kommen müssen wissen wir. Haben wir auch schon selbst eingeklagt das Geld. Ich wollte nur jetzt erstmal hier nachfragen, bevor ich nen Anwalt bezahl, der mir dann sagt, dass es da keine Chance gibt.
Jaja, das is alles klar. Nur gehts darum, dass wir das Grundstück wegen der Probleme, die diese Nachbarin bereitet, nicht verkaufen können.