Grundstückszufahrt
Hallo,
wir haben wor kurzem ein haus gekauft. Dieses liegt an der Hauptstr. unserers Dorfes. Nun haben wir eine gepflasterte Einfahrt zur Garage samt dieser. Problem bei zwei Autos das die Einfahrt zu schmal ist um aneinander vorbei zu kommen. Möchte also das hintere Fahrzeug heraus muss immer das Vordere bewegt werden. Da wir zur Straße eine Heck und genug Platz haben war die Überlegung einen teil Dieser zu entfernen und einen separaten Stellplatz zu bauen. Dies bedeutet also eine zweite Zufahrt. Vor unserem Grundstück verläuft ein Fußweg, welcher allerdings fast ebenerdig zur Dorfstraße verläuft. Ist eine zweite Zufahrt genehmigungspflichtig oder kann ich dies in Eigenregie veranlassen ?
Danke vorab !
8 Antworten
Ohne die genaue Örtlichkeit zu kennen wird dir hier wohl niemand etwas verbindliches sagen können. Aber eure Gemeinde hat doch sicher ein Bauamt auf dem man dir Auskunft geben kann.
Das ist nicht mit Ja und Nein zu beantworten.Es kommt auf Eure Ortssatzung und vor allem auf die verbleibende Größe Deines Grundstückes an.Bitte spreche in jedem Falle mit dem Nachbarn.Die Entfernung oder Änderung der Einfriedung/Hecke hat schon so manchen Nachbarschaftsstreit ausgelöst.Ich würde einfach mal eine Skizze machen,Istzustand und was du machen willst,dann zum Bauamt und unverbindlich den Sachbearbeiter fragen.Wenn Du einen Bauantrag stellen musst,wird er dir das sagen und auch die Rechtsgrundlage dazu.OK? LG
erkundige dich lieber bei der gemeindeverwaltung, ggf. kann eine änderung als "schwarzbau" betrachtet werden, auch wenn es sich nicht um ein gebäude handelt. wie sieht es mit dem bordstein an der straße aus, für eine breitere zufahrt/ausfahrt muss die absenkung verbreitert werden.
Ich denke nicht das du eine Genehmigung für eine 2. Zufahrt brauchst, daher das du dir aber nicht sicher bist ist es doch in diesem Fall ratsam das du dich informierst um somit auf der sicheren Seite zu sein.
Besser beim örtlichen Bauamt nachfragen wenn du über den öffentlichen Gehweg fahren muß. Es könnte auch genehmigungspflichtig sein im Vorgarten einen Stellplatz zu bauen.