Hallo! Darf mein Nachbar auf seinem unbewohnten Grundstück haufenweise Bauschutt (Abbruchholzund Steine) zum Teil schon jahrelang lagern?
Wir schauen direkt auf einen Riesenberg Abbruchholz. Zum Teil liegen dort schon jahrelang Ziegelsteinhaufen. Da wachsen schon Bäume drauf. Eine Duschwanne wird jetzt langsam zugeschüttet, große Silotanks liegen auch dort. Das Grundstück ist mitten im Ort, von der Straße aus nicht ganz einzusehen, da es etwas abschüssig ist, aber von unserer Seite aus können wir alles sehen. Wenn wir im Garten sitzen, denken wir, wir sind auf einer Mühlhalde.
7 Antworten
Wenn Dein Nachbar nicht glaubhaft begründen kann, warum und wozu er den Krempel noch braucht, handelt es sich um eine illegale Abfalllagerung. Nur für die Abfalllagerung auf dem Gelände der Abfallentstehung bis zur Entsorgung (in einem vernünftigen Zeitraum) benötigt eine solche Abfalllagerung keiner behördlichen Genehmigung.
Dein Ansprechpartner ist das Ordnungsamt Deiner Stadt oder Gemeinde. Sprich sie auf das Thema "langfristige Abfalllagerung auf privatem Grundstück" an.
Eins ist aber sicher:
Nach dieser Aktion - egal wie sie ausgeht - wirst Du mit diesem Nachbarn nicht mehr in Frieden leben können. Solange der Abfall nur hässlich aussieht, aber keine Gefahr davon ausgeht, solltest Du Dir das gut überlegen. Oder einen Strohmann vorschieben, der an Deiner Stelle den Nachbarn anschwärzt, und nicht verrät, dass Du den Hinweis gegeben hast.
Könnte tatsächlich was dagegen gemacht werden kann ich mir vorstellen. Würde mal bei der Stadt nachfragen was eure Meinung Möglichkeiten sind. Aber ein Streit ist da ja schon fast vorprogrammiert.
Solange von den Grundstück keine Gefahren ausgehen, mußt du das hinnehmen. Auch wenn von dem Grundstück Gefahren ausgehen sollten, ist es nahezu unmöglich etwas am grundlegenden Zustand zu ändern.
vorneweg:
Die genaue Rechtslage kenne ich nicht.
Aber bei uns ( auf dem Dorf) gibt es einen ähnlichen Fall- von dort berichten die Nachbarn:
Nach mehrmaligen Anrufen beim zuständigen Ordnungsamt und Polizei wurde gesagt:
Solange der (Bau)Schutt nicht auf öffentlichen Plätzen ( Bürgersteige /Parkplatz ect.) liegt und keine Gefährdung davon ausgeht ( herabfallende Teile oder Einsturzgefährdung ect.) - ist nichts zu machen.
Lg
Hallo,
das Bedarf einer Genehmigung zum Lagerplatz. Wende dich an die zuständige Gemeinde.